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Kommentar: Betreuter Prozess

Дата публикации: 30-07-2026 22:00:00

Hier artikuliert sich die Präferenz für einen »betreuten« politischen Prozess, den die AfD, sollte sie je Einfluss auf die Exekutive bekommen, zu voller Blüte entwickeln würde. Es wäre also sinnvoll, diese Präferenz zu bekämpfen – und nicht erst die Adaption gegen »Linksextreme«.

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Nanu, das ist möglich? Die Frage dürfte nach dem mit Zweifeln an der »Verfassungstreue« begründeten Schauspiel der Nichtzulassung mehrerer AfD-Kandidaturen zu den Kommunalwahlen in Niedersachsen hier und da gestellt werden. Sie muss aber – nachdem der Ausschluss des AfD-Bewerbers von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen 2025 noch wenig beachtet worden ist – auch tatsächlich gestellt und bis zum Ende durchdacht werden, zumal von linken Gegnern dieser Partei.

Denn hier artikuliert sich – exekutiert von den Wahlausschüssen, aber mit der steuernden Zuarbeit von Kommunalaufsicht und Verfassungsschutz – die Präferenz für einen »betreuten« politischen Prozess, den die AfD, sollte sie je Einfluss auf die Exekutive bekommen, zu voller Blüte entwickeln würde. Es wäre also sinnvoll, diese Präferenz als solche zu bekämpfen – und nicht erst die »schwarz-blaue« Adaption gegen »Linksextreme«, für die in den Verfassungsschutzämtern kein Personal ausgetauscht werden müsste. Der ehemalige Präsident des Bundesamtes, der 2018 »linksradikale Kräfte in der SPD« am Werk sah, hat bekanntlich bereits Interesse am Posten des Innenministers in einer AfD-geführten Regierung in Sachsen-Anhalt bekundet.

Maaßen et al. würden, weil sie die Bewegungsgesetze der eingerichteten Ordnung vollkommen verinnerlicht haben, den Zug nicht auf ein neues Gleis setzen. Das politische System in der Bundesrepublik hat immer Elemente einer gegen die politische Linke bzw. Initiativen von »unten« abgeschirmten, »gelenkten« Demokratie aufgewiesen. Das bis heute nicht aufgehobene Verbot der kommunistischen Partei wegen »Verfassungswidrigkeit« – einmalig in der »westlichen« Welt – war und ist eines der sichtbarsten Symptome dieser Steuerung des »demokratischen Prozesses«. Auch der zur Feindmarkierung eingesetzte Inlandsgeheimdienst ist in dieser Form ein Unikat. Die Ächtung von potentieller Dissidenz auch im nicht unmittelbar politischen Raum war stets entschlossener als anderswo – die auch von der Justiz abgesicherte »Abwicklung« der gesellschaftswissenschaftlichen Intelligenz der DDR nach 1990 war die letzte monströse Demonstration.

Es ist also keine gute Idee, antidemokratische Instrumente einer »wehrhaften Demokratie« zu legitimieren, die Waffen in der Hand eines AfD-Innenministers sein würden. Und es ist eine noch gefährlichere Idee, den Kampf gegen die AfD mit Begriffen des »Verfassungsschutzes« zu führen. Jedenfalls dann, wenn man diesen Kampf gewinnen will.

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