Der innenpolitische Streit um die Ehe für alle in Polen geht in die nächste Runde. Das Verfassungsgericht urteilte nun am Dienstag, die polnische Verfassung definiere die Ehe als »Verbindung von Mann und Frau«.
Der innenpolitische Streit um die Ehe für alle in Polen geht in die nächste Runde. Das polnische Verfassungsgericht – bzw. das, was von ihm nach Pensionierungen, Rücktritten und fehlenden Neuberufungen übrig ist – hat eine Hintertür geschlossen, über die die Tusk-Regierung wenigstens die nachträgliche Legalisierung von im EU-Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen ermöglichen wollte. Dazu hatte das Oberste Verwaltungsgericht die Standesämter in einem Urteil vom Mai dieses Jahres verpflichtet. Es folgte darin einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom November 2025. Um dies zu ermöglichen, hatte das polnische Digitalisierungsministerium per Verordnung den Inhalt der Vordrucke geändert, auf denen diese Legalisierung hätte beurkundet werden sollen: An die Stelle der alten Rubriken »Mann« und »Frau« sollte nun die Bezeichnung »Mann/Frau« treten. Das Verfassungsgericht urteilte nun am Dienstag, die polnische Verfassung definiere die Ehe als Verbindung von Mann und Frau; wer das ändern wolle, müsse die Verfassung ändern, aber dazu ist die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht ansatzweise in Sicht. Ein Rechtsakt niederen Ranges wie eine per Verordnung ergangene Anweisung an die Verwaltung könne diesen Vorrang der Verfassung nicht umgehen. In Polen sei die Ehe »nun einmal heterosexuell definiert«, so die Richter.
Die polnische Regierung erklärte, der entsprechende Beschluss des Gerichts sei kein Urteil, weil er wegen des Streits um die Besetzung des Verfassungsgerichts »rechtsfehlerhaft ergangen« sei und deshalb keine praktischen Folgen haben werde. Mittelfristig vielleicht aber doch: Juristen warnen, dass eine künftige Rechtsregierung die neuen Formulare genauso schnell außer Kraft setzen könnte, wie sie am Gesetzgeber vorbei eingeführt wurden.
Das Tusk-Kabinett richtet sich offenkundig darauf ein, dass der Widerstand von Staatspräsident Karol Nawrocki und den Resten des Verfassungsgerichts mit seinen von der PiS berufenen Richtern so einfach nicht zu brechen sein wird. Gleichzeitig weiß die Regierung, dass sie wenigstens den Anschein von Aktivitäten für mehr Gleichstellung erwecken muss; die Erwartungen ihrer Klientel sind hoch. Auf einer zweiten Ebene hatte deshalb Gleichstellungsministerin Katarzyna Kotula von der polnischen Linkspartei im Mai ein Gesetz über den Status des »nächsten Angehörigen« ins Parlament eingebracht. Er sollte Gleichstellung wenigstens in vielen praktischen Fragen wie der Information im Krankheitsfall, bei der Mitversicherung im Gesundheitswesen, im Renten- oder Erbrecht bringen. Im Prinzip frei wählbare »nächste Angehörige« hätten also faktisch agieren können wie Ehegatten, auch ohne dass die zugrundeliegende Verbindung formalisiert gewesen wäre. Aber auch diesen Vorstoß hat Staatspräsident Nawrocki Mitte Juli mit seinem Veto gestoppt, weil er den gesetzlichen Vorrang der Ehe nivelliere.
Wie es jetzt weitergeht im Streit um die eheliche Gleichstellung in Polen, ist völlig offen. Wahrscheinlich wird eine Art Eheschließungstourismus queerer Paare in andere EU-Länder zunehmen, wo sie heiraten und sich dann ihre ausländischen Urkunden in Polen »transkribieren« lassen können. Aber nicht alle staatlichen Institutionen machen dabei mit. Nach Recherchen von polnischen Medien wären die polnische Renten- und Krankenversicherung bereit, Übertragungen ausländischer gleichgeschlechtlicher Ehen ins polnische Recht zu akzeptieren, das Finanzministerium derselben Regierung, die die Gleichstellung angeblich voranbringen will, denkt aber vorrangig an seine Einnahmen und verweigert die Anerkennung. Im übrigen sind polnische Krankenhäuser dafür berüchtigt, selbst legale Schwangerschaftsabbrüche aus »Gewissensgründen« zu verweigern. Das könnten sie im Falle solcher transkribierter Urkunden wiederholen.
Die ganze Auseinandersetzung trägt Züge eines hochgradig symbolisch aufgeladenen Kulturkampfes zwischen dem liberalen und dem konservativen Polen. In der Bevölkerung stehen sich die Anhänger einer Legalisierung queerer Partnerschaften und die Gegner solcher Lösungen etwa gleichstark gegenüber: Eine Untersuchung des Ipsos-Instituts von 2024 sprach von 39 Prozent – mit steigender Tendenz – Befürwortern und 44 Prozent Gegnern der gleichgeschlechtlichen Ehe. Gleichzeitig waren aber viele Gegner einer formalen Eheschließung queerer Menschen offen für »andere Formen der Legalisierung« dieser Partnerschaften.
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