Der willkürlich inhaftierte Azat Miftakhov ist in einer Strafkolonie gefoltert worden.
Azat Miftakhov ist ein russischer Mathematiker mit einem Abschluss des Fachbereichs Mechanik und Mathematik der Moscow State University. Er ist außerdem ein anarchistischer Aktivist. Er wurde am 1. Februar 2019 festgenommen, als die russischen Behörden gegen Personen vorgingen, denen sie Verbindungen zur anarchistischen Bewegung unterstellten. Azat Miftakhov berichtete, dass er von Polizeikräften mit sexualisierter Gewalt bedroht und körperlich misshandelt wurde, um ihn zu einem Geständnis zu zwingen. Unter anderem wurde er mit einem Schraubenzieher misshandelt. Berichten zufolge bestätigten ärztliche Gutachten, dass er Folterspuren aufwies. Azat Miftakhov wurde außerdem fast zwei Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten, was ihn einer erhöhten Gefahr von Folter und anderen Misshandlungen aussetzte. Dies verstößt sowohl gegen russisches Recht als auch gegen internationale Standards.
Ursprünglich wurde Azat Miftakhov vorgeworfen, einen improvisierten Sprengsatz hergestellt bzw. besessen zu haben, der Berichten zufolge im Januar 2018 in einem Waldgebiet in der Nähe von Balaschicha bei Moskau gefunden wurde. Die Vorwürfe konnten nicht bewiesen werden und wurden fallen gelassen. Doch nachdem Azat Miftakhov sechs Tage später aus der Haft freikam, nahmen Sicherheitskräfte ihn umgehend wieder fest und machte ihm neue Vorwürfe gemäß Paragraf 213 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs. Diese bezogen sich auf einen anderen Vorfall, bei dem mehrere Personen in einem Büro der Regierungspartei ein Fenster einschlugen und eine Rauchbombe hineinwarfen. Dabei wurden weder Menschen verletzt noch größere Schäden verursacht.
Das Verfahren gegen Azat Miftakhov stützte sich vor allem auf fragwürdige Beweise: zum Beispiel Aussagen anonymer Zeug*innen und schwache Indizienbeweise. Er selbst hat stets bestritten, an der Aktion beteiligt gewesen zu sein. Auch Mitangeklagte, die auf schuldig plädierten, gaben an, dass Azat Miftakhov nichts damit zu tun hatte. Nichtsdestotrotz wurde er am 18. Januar 2021 zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt. Seine strafrechtliche Verfolgung wird weithin als politisch motiviert eingeschätzt. Es wird vermutet, dass es den Behörden dabei um seinen Aktivismus und seine vermeintlich abweichenden Ansichten ging.
Im Mai 2023 wurde berichtet, dass Angehörige des Gefängnispersonals private Informationen, die ihn als LGBTI auswiesen, an andere Gefangene weitergegeben hatten. Dies verletzte sein Recht auf Privatsphäre und setzte ihn der Gefahr von Übergriffen im Gefängnis aus – eine Tatsache, die den Verantwortlichen zweifellos bekannt war.
Am 4. September 2025 wurde Azat Miftakhov kurz aus der Haft entlassen, dann aber sofort wieder in Gewahrsam genommen und wegen "Rechtfertigung von Terrorismus" unter Paragraf 205.2 des Strafgesetzbuchs angeklagt.
Am 28. März 2024 wurde er zu weiteren vier Jahren in einer Strafkolonie verurteilt, was ein allgemeines Muster der "Drehtür"-Repression widerspiegelt, mit der die Inhaftierung von Personen, die aus politischen Gründen inhaftiert sind, verlängert wird. Das Gericht verurteilte Azat Miftakhov zu einer um ein Jahr längeren Strafe als von der Staatsanwaltschaft beantragt.
Am 21. April 2026 wurde Azat Miftakhov zur Verbüßung seiner Strafe in die Strafkolonie Nr. 18 "Polareule" im Autonomen Kreis der Jamal-Nenzen verlegt, eine der entlegensten Strafanstalten Russlands und eine Schwestereinrichtung der Strafkolonie Nr. 3 "Polarwolf", in der der gewaltlose politische Gefangene Alexej Nawalny starb. Kurz nach seiner Ankunft wurde er seinen Angaben zufolge gefoltert und anderweitig misshandelt, u. a. durch Schläge, Elektroschocks und die Androhung von Vergewaltigung. Verantwortlich dafür sollen Gefängnispersonal und Insassen, die unter deren Anleitung handelten, gewesen sein. Diese Vorwürfe stehen im Kontext der seit langem erhobenen Vorwürfe über Folter und anderen Misshandlungen in russischen Haftanstalten und die fehlende Rechenschaftspflicht für solche Menschenrechtsverstöße.
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