Said Abdelrazek könnte zu lebenslanger Haft verurteilt werden, weil er zum Christentum konvertierte.
Der ägyptische Staatsangehörige Said Abdelrazek konvertierte 2016 zum Christentum. Zuvor hatte er Religionswissenschaften studiert und sich jahrelang intensiv persönlich mit dem Glauben auseinandergesetzt. Nach Angaben seiner Verlobten geriet er nach seiner Konvertierung ins Visier der Behörden, die ihn überwachten und willkürlich festnahmen. 2018 floh Said Abdelrazek nach Russland, wo er Asyl beantragte und für ein Jahr einen vorübergehenden Schutzstatus erhielt. 2024 schoben ihn die russischen Behörden unter Verstoß gegen das Prinzip der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement) nach Ägypten ab. Das Verbot der Zurückweisung untersagt die Abschiebung, Auslieferung oder sonstige Überstellung von Personen in Länder, in denen ihnen Verfolgung oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen würden. Gut informierten Quellen zufolge erfolgte seine Abschiebung nach einer Verurteilung wegen "Verletzung religiöser Gefühle", nachdem er Inhalte geteilt hatte, die als für Muslim*innen anstößig erachtet wurden. Im Mai 2024 stellte Said Abdelrazek einen Antrag auf ein humanitäres Visum für Australien. Seit seiner Festnahme im Jahr 2025 fordert seine Verlobte, eine australische Staatsbürgerin, öffentlich ein dringendes diplomatisches Eingreifen. Das Ausbleiben entschiedener Maßnahmen gibt Anlass zur Sorge. Menschenrechtsorganisationen haben die australische Regierung eindringlich aufgefordert, das Visumverfahren zu beschleunigen und Druck auf die ägyptischen Behörden auszuüben, Said Abdelrazek unverzüglich freizulassen.
Said Abdelrazek ist derzeit im Gefängnis von Madinat al-Aschir min Ramadan inhaftiert. Amnesty International hat die grausamen und unmenschlichen Haftbedingungen in diesem Gefängnis, die von gravierenden Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, des Zugangs zu Sonnenlicht und des Kontakts zu Angehörigen geprägt sind, umfassend dokumentiert. Da den Häftlingen der tägliche Hofgang verwehrt wird, hat niemand von ihnen Zugang zu Sonnenlicht. Viele von ihnen müssen zudem 23 Stunden am Tag in ihrer Zelle verbringen und dürfen sich lediglich maximal eine Stunde in einem Flur im Gebäude bewegen anstatt unter freiem Himmel. Auch Familienbesuche sind mit lediglich 20 bis 30 Minuten einmal im Monat stark eingeschränkt. Einige Häftlinge dürfen überhaupt keinen Besuch erhalten. Angehörige von Häftlingen berichten zudem von willkürlichen Leibesvisitationen durch das Wachpersonal sowie von unhygienischen Kontrollen der von den Familien mitgebrachten Lebensmittel. Diese stellen angesichts der schlechten Qualität und der unzureichenden Portionsgrößen der Gefängnismahlzeiten nach wie vor die wichtigste Nahrungsquelle dar.
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dessen Vertragspartei Ägypten ist, schützt die Rechte auf Gedanken-, Gewissens-, und Religionsfreiheit, zu denen auch das Recht gehört, die Religion selbst zu wählen oder zu wechseln. Religiöse Minderheiten wie koptische Christ*innen, schiitische Muslim*innen und Baha’i werden in Ägypten per Gesetz und/oder in der Praxis diskriminiert. Angehörige religiöser Minderheiten, Atheist*innen und andere Personen, die keine staatlich anerkannten religiösen Überzeugungen vertreten, sehen sich Drohungen und Schikanen ausgesetzt. Dazu gehören u. a. missbräuchliche Vorladungen und Verhöre durch den Nationalen Geheimdienst (NSA) sowie in einigen Fällen die strafrechtliche Verfolgung aufgrund vage formulierter Vorwürfe wie "Verunglimpfung der Religion".
Die ägyptischen Behörden haben ihr Vorgehen gegen Personen, die staatlich anerkannte Überzeugungen nicht teilen, in den vergangenen Monaten verschärft. Sie nehmen zunehmend Personen ins Visier, die sich im Internet über religiöse Themen austauschen – ein Vorgehen, das im Widerspruch zu den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes steht. Zwischen Mitte Juli 2025 und dem 1. Januar 2026 nahmen Sicherheitskräfte in sechs Gouvernements mindestens 29 Personen aufgrund von Online-Inhalten fest, die von den staatlich gebilligten religiösen Narrativen abwichen. Mindestens vier der Festgenommenen berichteten, nach ihrer Festnahme gefoltert worden zu sein, mindestens elf wurde der Rechtsbeistand während des Verhörs verweigert, und eine Person starb in Gewahrsam.
In Ägypten sind als Muslim*innen geborene Christ*innen seit Langem staatlichen Schikanen ausgesetzt, in einigen Fällen bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung wegen "Verunglimpfung der Religion". Dies gilt insbesondere dann, wenn sie der Missionierung verdächtigt werden oder ihre Religionszugehörigkeit in ihren Ausweisdokumenten ändern lassen wollen. Alle ägyptischen Staatsangehörigen über 16 Jahren müssen über eine nationale Identifikationsnummer verfügen und diese jederzeit bei sich führen. Diese ist zwingend erforderlich für den Zugang zu Hochschulen, Gesundheitsversorgung und Beschäftigung sowie für die Abwicklung aller administrativen und finanziellen Transaktionen. Die ägyptischen Behörden verweigern Baha’i sowie Konvertit*innen vom Islam zum Christentum oder zu anderen Religionen schon seit Langem die rechtliche Anerkennung und die Ausstellung entsprechender Ausweisdokumente.
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