Der Iraker Taha Al-J. wurde in Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt. Amnesty-Mitglieder hatten das Verfahren 50 Verhandlungstage lang begleitet.
Deutschland hat mit dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) seit 2002 die Möglichkeit, Völkerstraftaten wie Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen unabhängig vom Tatort zu verfolgen (§ 1 VStGB). Doch erst mit dem Verfahren gegen Taha Al-J. wurde dieses Prinzip der "universellen Gerichtsbarkeit" erstmals in einem deutschen Gericht auf Genozid angewendet, was uns Mitglieder der Amnesty-Themenkoordinationsgruppe dazu veranlasste, den Prozess zu beobachten.
Das Verfahren gegen Taha Al-J. war ein reines Weltrechtsverfahren: Die Taten wurden außerhalb von Deutschland begangen und weder der Tatverdächtige noch die Opfer waren Deutsche – es gab also keinerlei direkten Anknüpfungspunkt zu Deutschland.
Als Ausgangspunkt diente jedoch die Aussage seiner damaligen Ehefrau Jennifer W. in Deutschland, die nach besonderen Auslieferungsbemühungen durch den Generalbundesanwalt und den Bundesgerichtshof (BGH) zur Ermittlung und Festnahme des Irakers führte.
Ein besonderer ProzessDas Verfahren war aus mehreren Gründen von historischer Bedeutung. Es war das erste Mal, dass ein Gericht weltweit einen Angeklagten wegen Völkermords an Jesid*innen verurteilte. Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main dauerte über zwei Jahre und umfasste umfangreiche Beweisaufnahmen, darunter Aussagen von Überlebenden und Expert*innen sowie die Auswertung digitaler Beweise.
Das Gericht bewertete nicht nur den Tatbestand des Völkermords (§ 6 VStGB), sondern verurteilte Taha Al-J. auch wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB) und Kriegsverbrechen (§ 8 VStGB) zu einer lebenslangen Haftstrafe, was die Tragweite der Taten verdeutlicht. Die Verurteilung und die Bestätigung durch den BGH setzten ein wichtiges Zeichen: Auch wenn Genozid in weit entfernten Konflikten geschieht, können diese Taten anderswo verfolgt werden.
Amnesty-Mitglieder beobachteten das VerfahrenWir Mitglieder der Amnesty-Themenkoordinationsgruppe Völkerstrafrecht haben das Verfahren von Beginn an begleitet. Wir haben Prozessprotokolle erstellt, Hintergründe recherchiert und prozessbegleitende Artikel veröffentlicht. Unser Engagement gründete sich auf dem Anspruch, die Perspektive der Betroffenengemeinschaft und internationalen Öffentlichkeit sichtbar zu machen, Transparenz zu fördern und den rechtsstaatlichen Umgang mit Völkerstraftaten öffentlich zu begleiten. Amnesty International setzt sich weltweit dafür ein, dass Täter*innen schwerster Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden.
Aus menschen- und völkerrechtlicher Perspektive war das Verfahren ein Meilenstein. Es zeigte, dass nationale Gerichte internationale Rechtsstandards umsetzen können, und stärkte das Vertrauen von Betroffenen in das Rechtssystem. Zugleich machte es deutlich, wie komplex und langwierig der Weg zur Gerechtigkeit ist und wie wichtig unabhängige Prozessbeobachtung für faire und transparente Verfahren ist.
Umfassende Dokumentation des ProzessesDie Veröffentlichung unserer Publikation soll dazu beitragen, die rechtlichen, historischen und menschlichen Dimensionen dieses Prozesses nachvollziehbar zu machen.
Unsere Publikation dokumentiert erstmals systematisch den gesamten Prozessverlauf, ergänzt durch Analysebeiträge, Hintergrundtexte und Perspektiven von Betroffenen und Expert*innen. Sie richtet sich an Jurist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und die interessierte Öffentlichkeit. Unser Ziel ist es, Wissen zu verbreiten, Verständnis zu fördern und Diskussionen über die internationale Strafrechtspflege anzuregen.
Während wir als Menschenrechtsorganisation und als Gesellschaft viel aus dem Verfahren lernen, dürfen andere Genozide nicht übersehen werden. Amnesty International dokumentiert weltweit stattfindende Genozide wie beispielsweise in Myanmar und im Gazastreifen und weitere Konflikte, in denen Völkerrechtsverbrechen begangen werden, wie zum Beispiel im Sudan.
Auch hier dürfen wir nicht in Ohnmacht verharren, während an anderen Orten Menschen aufgrund ihrer Identität ausgelöscht oder ihrer Existenzgrundlage beraubt werden. Internationale Strafrechtspflege bleibt ein unerlässliches Instrument, um Rechtsverletzungen sichtbarer zu machen, Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen und den Betroffenen Zugang zur Gerechtigkeit zu ermöglichen.
Die Publikation kann als PDF-Datei auf amnesty-voelkerstrafrecht.de heruntergeladen werden.