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U16-Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 11. September

Дата публикации: 07-07-2026 07:01:31

Berliner Kids können eigene Wahllokale organisieren, Stimmzettel drucken und mit Politikern diskutieren. Was hinter der U16-Wahl steckt.

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Aktuelle Sprache: Deutsch

Jugendwahl

Ein elfjähriges Mädchen sitzt bei einer U18-Europawahl in einer Wahlkabine. (Archivbild)

© dpa

Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September sind Berlinerinnen und Berliner ab 16 Jahren wahlberechtigt.

Informationen zu den Berliner Wahlen 2026
Symbolische Wahl für junge Berlinerinnen und Berliner

Neun Tage zuvor, am 11. September, können auch jüngere zumindest symbolisch ihre Kreuzchen machen. An den U16-Wahlen dürfen sich alle Kinder und Jugendlichen beteiligen, die jünger als 16 sind. "Wer sich früh mit politischen Fragen beschäftigen und Verantwortung für unsere Demokratie übernehmen möchte, ist bei den U16-Wahlen genau richtig", sagt Landeswahlleiter Stephan Bröchler.

Wahlleiter appelliert: "Macht mit!"

"Erfahrungen mit demokratischen Wahlen zu sammeln, beginnt nicht erst mit dem Erreichen des Wahlalters." Bröchlers Appell: "Macht mit!" Wie funktioniert's? Nach Angaben der Berliner Landeskoordinierungsstelle können sich Schulen oder zum Beispiel auch Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen unter www.u18.org als Wahllokal registrieren lassen. Vor dem eigentlichen U16-Wahltermin gestalten sie dann eigene Wahlurnen, drucken die (als PDF bereitgestellten) Stimmzettel aus und setzen sich auf vielfältige Weise mit Inhalten der Parteien auseinander. Möglich sind auch Diskussionsrunden mit Politikern.

16- und 17-Jährige dürfen am 20. September wählen

Bis zum 11. September werden dann die Stimmen abgegeben. Das kann entweder an einem oder mehreren Tagen im Wahllokal geschehen oder per Briefwahl. Am U16-Wahltag sind die Wahllokale bis 18 Uhr geöffnet. Die Ergebnisse werden in eine Software eingegeben und dann gesammelt veröffentlicht. U16- oder U18-Wahlen gibt es seit mittlerweile 30 Jahren in ganz Deutschland. In Berlin war das Wahlalter auf Landesebene Ende 2023 per Verfassungsänderung von 18 auf 16 gesenkt worden. Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September dürfen 16- und 17-Jährige somit erstmals mit abstimmen. Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen gilt schon länger das Wahlalter 16.

Autor:in: dpa

Veröffentlichung: 7. Juli 2026

Letzte Aktualisierung: 7. Juli 2026

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