Schwarz-Rot lockert Kündigungsschutz und Befristungen. Das soll Betrieben den Mut geben, wieder in Innovationen zu investieren. Doch längst nicht alle Start-ups und Ökonomen jubeln.

Söder, Merz, Bas, Klingbeil (v. l.): weitgehende Änderungen am Arbeitsrecht. Foto: IMAGO/Andreas Gora
Berlin. Deutschlands Elf ist ausgeschieden – und tagelang war unklar, wie es mit Bundestrainer Julian Nagelsmann weitergeht. Nach dem Aus bei der Fußball-Weltmeisterschaft wollte sich der DFB von ihm trennen, doch Nagelsmann zögerte – zumindest bis Freitag. Nun ist er freiwillig gegangen.
Damit ist der Verband spürbar entlastet: Angesichts von Nagelsmanns Millionengehalt wäre ein erzwungener Abschied finanziell deutlich teurer geworden.
Es ist ein Problem, das viele Arbeitgeber in Deutschland kennen. Zwar gelten für einen Bundestrainer andere arbeitsrechtliche Regeln. Und doch illustriert der Fall Nagelsmann sehr präzise jenes Problem des deutschen Arbeitsrechts, das die Bundesregierung nun angehen will.
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