Ab dem 21. Juli gilt eine neue Förderung für Wärmepumpen. Verbraucher kriegen so weniger Geld als vorher. Ein Experte rät vom Abwarten ab.
Die Bundesregierung stellt die Förderung für Wärmepumpen um. Das hat am Markt das pure Chaos ausgelöst. Für Verbraucher könnte sich ein Wechsel trotzdem lohnen.
Zwischen dem 7. und 8. Juli ging ein Beben durch den Heizungsmarkt. Es wurde bekannt, dass die wichtige Förderbank KfW ein Portal zur Heizungsförderung auf Eis legt, um Anpassungen vorzunehmen. Kunden, die kurz vor dem Heizungstausch standen, konnten den Prozess teilweise nicht mehr abschließen. Sie verloren Tausende Euro an Fördergeld. Aus der Wirtschaft kamen kurz darauf warnende Worte: Die Kunden würden in Scharen ihre Aufträge stornieren. Das aber könnte ein Fehler sein, meint ein Experte.
Besonders wichtig dabei: Die Wärmepumpenförderung verschwindet nicht. Sie wird angepasst. Zwar nach unten, aber sie bleibt immerhin bestehen. „Im Regelfall bekommen Eigentümer zwar nur noch 46 Prozent statt wie vorher 55 Prozent Förderung, das sind aber immer noch 12.880 Euro Zuschuss vom Staat“, sagt Dr. Richard Lucht vom Heizungsunternehmen Thermondo zu FOCUS online.
Damit meint er selbstnutzende Hausbesitzer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 50.000 Euro. Ein Umstieg auf die Wärmepumpe amortisiert sich zwar etwas langsamer als zuvor, aber wer umsteigt, kann Geld sparen. Durch die Veränderungen haben verschiedene Verbrauchergruppen sogar eine höhere Förderung zu erwarten.
Alle Einkommensgruppen erhalten dabei eine Grundförderung von 30 Prozent, die dann jeweils mit Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus aufgestockt wird.
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 30.000 Euro erhalten jetzt maximal 80 Prozent Zuschuss für den Wechsel zur Wärmepumpe (Grundförderung plus Einkommensbonus plus gekappter Klimageschwindigkeitsbonus). Lucht spricht hier von etwa 22.400 Euro. Haushalte mit bis zu 40.000 Euro Einkommen bekommen 30 Prozent Einkommensbonus, insgesamt aber 70 Prozent Förderung. Diejenigen mit bis zu 50.000 Euro Einkommen erhalten zehn Prozent Einkommensbonus, dazu die 30 Prozent Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus; insgesamt sind es 56 Prozent Förderung.
Hinzu kommt der Kinderzuschlag. Wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, werden 10.000 Euro auf das zu versteuernde Haushaltseinkommen angerechnet. Das heißt: Eine Beispiel-Familie mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 60.000 Euro bekommt insgesamt 56 Prozent Förderung.
Verbraucher sollten vor dem Heizungstausch prüfen, wie hoch ihre individuelle Förderung ausfallen kann. Viele Heizungsanbieter stellen dafür Rechner zur Verfügung.
Angesichts dieser Flexibilität in der Förderung stellt sich für Verbraucher auch die Frage, inwiefern sich das Zuwarten lohnt. Eine der Ideen hinter dem Absenken der Förderung ist, dass die hohe Förderung überhaupt erst zu den hohen Wärmepumpenpreisen beigetragen hat. Sinkt also die Förderung, könnten auch die Wärmepumpen billiger werden – soweit jedenfalls die Spekulation.
Davon rät Lucht aber ab. „Warten ist eine schlechte Entscheidung – und wird jedes Jahr teurer.“ Die Förderung wird nach aktuellem Plan der Regierung langfristig geringer. „Alle sechs Monate sinken die förderfähigen Kosten um 750 Euro und der Klimageschwindigkeitsbonus um vier Prozentpunkte“, warnt der Experte. Der beste Zeitpunkt für einen Wechsel auf die Wärmepumpe sei jetzt.
Insgesamt bekämen Hausbesitzer im Regelfall (also mit einem Haushaltseinkommen über 50.000 Euro und ohne Kind) im Juli 2028 statt 12.880 Euro noch 7500 Euro.
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist eine Förderung von 16 Prozent, den selbstnutzende Eigentümer beim Umstieg von einer funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung auf eine Wärmepumpe in Anspruch nehmen können. Für Verbraucher ist dieser Bonus ein weiterer Grund, warum sie nicht erst austauschen sollten, wenn die alte Heizung kaputt ist.
Noch müssen sich Wechselwillige gedulden. Die neue Förderung können sie voraussichtlich erst ab dem 21. Juli bei der KfW-Bank beantragen. Bis dahin läuft der Umbau noch.
Neben den bereits erwähnten Veränderungen stehen die folgenden Anpassungen bevor:
Wichtig: Verbraucher, die bereits eine „Bestätigung zum Antrag“ erhalten haben, können noch bis zum 20. Juli um 20:00 Uhr ihren Antrag stellen und Förderung zu den alten Konditionen erhalten. Dazu müssen sie die BzA-ID angeben; eine Nummer, die auf der Bestätigung zu finden ist. Wer diese Bestätigung nicht hat, muss sich gedulden.
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