Nach einem Segeltörn findet ein Paar in Aarhus drei Strafzettel an seinem Auto vor, obwohl es eine Parkgenehmigung hat. Diese gilt allerdings nicht für die Nachtstunden.
Nach einem Segeltörn findet ein Paar in Aarhus drei Strafzettel an seinem Auto vor, obwohl es eine Parkgenehmigung hat. Diese gilt allerdings nicht für die Nachtstunden.
Als Anita Bach Danielsen und ihr Mann haben die Nase voll vom Aarhuser Yachthafen. Nach ihrer Rückkehr von einem Segelurlaub fanden sie an ihrem Auto drei Strafzettel über insgesamt 2730 dänische Kronen (365,20 Euro) vor.
Das Paar besitzt zwar eine Parkgenehmigung für das Gebiet, diese gilt jedoch nur von 6 Uhr bis Mitternacht. Für die Nachtstunden hätte das Auto zusätzlich als Gastparkplatz registriert werden müssen. „Ich dachte nicht, dass ich Gästeparkplätze anmelden müsste, weil ich ja eine Parkgenehmigung habe. Das ist doch unlogisch“, sagte sie dem dänischen Sender TV 2 Østjylland.
Die Regeln haben sich erst im November 2025 geändert. Früher konnten sie ihr Auto während eines Segeltörns ohne zusätzliche Anmeldung dort stehen lassen. Die drei Strafzettel waren für das Paar der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte.
„Jedes Mal, wenn wir losfahren, haben wir Angst, etwas falsch gemacht zu haben, und dass bei unserer Rückkehr ein Strafzettel im Fenster hängt. Wir können diesen Stress nicht ertragen“, so Anita Bach Danielsen. Das Paar hat nun Konsequenzen gezogen und sein Boot nach Kaløvig Bådelaug verlegt, wo das Parken kostenlos ist.
Parkplatzbetreiber Q-Park erklärte laut TV 2 Østjylland, dass die Vorgaben nicht vom Unternehmen selbst stammten, sondern vom Eigentümer des Areals. In der Bestätigung der Parkgenehmigung sei zudem auf die zeitliche Begrenzung hingewiesen worden.
Wie In Dänemark bestimmt auch in Deutschland die jeweilige Marina die Regeln. Während eines Segeltörns kann man sein Auto in der Regel auf dem Parkplatz eines Yachthafens abstellen. Dies hängt jedoch von den jeweiligen Vorschriften ab. Oft gibt es spezielle Langzeitparkplätze oder eingezäunte Bereiche für Gäste. Diese kosten jedoch meist extra. Viele Marinas verlangen eine Tages- oder Wochengebühr für das Langzeitparken (oft zwischen 6 und 15 Euro pro Tag). Zum Ausladen des Gepäcks darf man in der Regel kurz direkt an den Steg heranfahren. Danach muss das Auto aber auf den zugewiesenen Parkplatz umgeparkt werden.
Ärger mit einem Parkknöllchen hatte auch ein Rentner in Bayern: Hubert G. aus Brannenburg parkte auf einem Feldweg, um mit seinem Hund spazieren zu gehen. Bei der Rückkehr war ein 55-Euro-Strafzettel an seinem Auto. Der Rentner wollte nicht zahlen, der Fall landete vor Gericht. Die Richterin hatte kein Einsehen. Sie sprach den inzwischen 70-jährigen Hubert wegen einer Ordnungswidrigkeit schuldig.