In Italiens „Zona Traffico Limitato” drohen Urlaubern schnell hohe Bußgelder, die auch in Deutschland vollstreckt werden. Der ADAC erklärt, wie sich Autourlauber vor den Strafen schützen können.
In Italiens „Zona Traffico Limitato” drohen Urlaubern schnell hohe Bußgelder, die auch in Deutschland vollstreckt werden. Der ADAC erklärt, wie sich Autourlauber vor den Strafen schützen können.
Viele Familien zieht es in den Sommerferien mit dem Auto ins Ausland. Wer dabei nach Italien reist, sollte besonders in den Innenstädten aufmerksam sein. Dort gibt es oftmals die sogenannte „Zona Traffico Limitato” (ZTL), in die man ohne spezielle Berechtigung nicht hineinfahren darf.
Alexander Römer vom ADAC warnt vor den beschilderten Einfahrten: „Die sind manchmal gar nicht so leicht zu erkennen, und eben auch auf Italienisch." Da diese Zonen oft per Videoüberwachung kontrolliert werden, bemerken viele Touristen ihren Fehler erst, wenn der Bußgeldbescheid zu Hause im Briefkasten liegt.
Wer in eine ZTL fährt, muss tief in die Tasche greifen, denn die Strafen können im „niedrigen dreistelligen Bereich losgehen“. Zu hoffen, dass die italienischen Behörden das Geld in Deutschland ohnehin nicht einfordern, ist laut dem ADAC-Experten keine gute Idee. Bußgelder aus dem EU-Ausland können bereits ab einer Grenze von 70 Euro problemlos vollstreckt werden.
Eine gute Vorbereitung ist bei Fahrten in italienische Städte das A und O. Wer weiß, dass sein gebuchtes Hotel innerhalb einer ZTL liegt, sollte vorab direkt beim Hotel nach einer Sonderberechtigung fragen. Römer erklärt: „Das können die Hotels meistens dann eben auch ausstellen, dann darf man dort auch reinfahren."
Wenn man jedoch keine Erlaubnis hat und lediglich die Stadt besichtigen möchte, empfiehlt der Experte, das Auto etwas außerhalb abzustellen und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu fahren. Das spart nicht nur drohende Strafen, sondern auch die nervenaufreibende Parkplatzsuche.
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