Ein offener Brief des RAV gewinnt zunehmend Unterstützung: Inzwischen haben sich mehr als 1.000 Juristen der Forderung angeschlossen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten.
Viele Juristen haben sich der RAV-Forderung nach einem AfD-Verbotsverfahren angeschlossen. Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto | Eibner-Pressefoto/Ardan Fuessman
Ein offener Brief des RAV gewinnt zunehmend Unterstützung: Inzwischen haben sich mehr als 1.000 Juristen der Forderung angeschlossen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten.
Mitte Juli 2026 richtete der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) einen offenen Brief an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages mit der Forderung, ein AfD-Verbotsverfahren einzuleiten. Der Verein stützt sich dabei auf das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), das zu dem Ergebnis kam, dass die Politik der AfD gegen das Menschenwürdeprinzip aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und das Demokratieprinzip gem. Art. 20 Abs. 2 GG verstößt und damit verfassungswidrig sei. Ein Verbotsantrag hätte demnach "wahrscheinlich Erfolg", so das Gutachten.
Der RAV-Brief war zunächst von rund 500 Jurist:innen unterzeichnet und anschließend veröffentlicht worden. Die Politik reagierte bisher nicht. In den vergangenen Tagen schlossen sich immer mehr Jurist:innen der Forderung des RAV an: Die Zahl der Unterzeichnenden hat sich innerhalb von zehn Tagen verdoppelt. Über 1000 Anwält:innen, Richter:innen, Staatsanwält:innen, Jurist:innen aus der Verwaltung und der Wirtschaft, Rechtsreferendar:innen und viele mehr stellen sich hinter die Forderung nach einem Verbotsverfahren gegen die AfD.
"Endlich handeln und das AfD-Verbotsverfahren einleiten"Der Bundestag und die Bundesregierung seien nun erneut als politisch Verantwortliche aufgefordert, unverzüglich die notwendigen Schritte für einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einzuleiten. Ziel müsse sein, die Verfassungswidrigkeit der AfD feststellen zu lassen und damit ein Verbot der Partei zu bewirken, so der RAV. Anderenfalls seien ein ernsthafter Schaden für die Demokratie sowie eine Bedrohung vieler Menschen zu befürchten, sollte es der AfD gelingen, "ihre verfassungsfeindliche Politik in die Realität umzusetzen", heißt es in dem Papier.
"Als Jurist:innen sehen wir es als unsere Pflicht, uns für die Menschenwürde aller Menschen einzusetzen. Dazu gehört, dass wir eine Partei wie die AfD, die zentralen Grundwerten unserer Verfassung widerspricht, entschieden bekämpfen. Das Grundgesetz gibt uns mit dem Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG ein Instrument an die Hand, das nun endlich eingesetzt werden muss", meint Angela Furmaniak, Vorsitzende des RAV und Mitinitiatorin des offenen Briefes. "Die Politik darf sich nicht mehr hinter Scheinargumenten verstecken, sondern muss handeln, bevor es zu spät ist."
Die Stimmen, die ein Vorgehen gegen die AfD fordern, werden lauter. Einige sehen es wie der RAV: Man müsse die AfD in ihrer Gesamtheit verbieten. Denkbar sei jedoch auch, dass zunächst nur einzelne Landesverbände einem Verbotsverfahren unterzogen werden, wie Dr. Ulrich Karpenstein und Dr. Roya Sangi in einem Gastbeitrag für LTO erläutert haben. Im Vorfeld der Kommunalwahl in Niedersachsen werden dagegen einzelne AfD-Kandidaten wegen Zweifeln an der Verfassungstreue vom Wahlzettel gestrichen.
sim/LTO-Redaktion
Hinweis: Aktualisierte Version vom 03.08.2026, 15:35 Uhr.
Zitiervorschlag
Nach AfD-Gutachten der GFF: . In: Legal Tribune Online, 03.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60576 (abgerufen am: 04.08.2026 )