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EU-KI-Verordnung: Kennzeichnungspflicht in Kraft

Дата публикации: 03-08-2026 10:03:45

Seit dem 2. August 2026 gilt mit dem AI Act der Europäischen Union eine neue Kennzeichnungspflicht für sogenannte „Deepfakes“.





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Seit dem 2. August 2026 gilt mit dem AI Act der Europäischen Union eine neue Kennzeichnungspflicht für sogenannte „Deepfakes“. Was zunächst nach einer Regelung für täuschend echte KI-Videos klingt, kann in der Praxis auch professionelle Fotografen betreffen, die KI-gestützte Werkzeuge zur Bildbearbeitung einsetzen. Entscheidend ist dabei nicht der umgangssprachliche Begriff des Deepfakes, sondern die deutlich weiter gefasste rechtliche Definition.

Der Berufsverband FREELENS hat die kurz vor Inkrafttreten veröffentlichten Leitlinien der EU-Kommission ausgewertet und in einem ausführlichen Leitfaden für Fotografen aufbereitet. Die gute Nachricht: Die endgültigen Guidelines fallen deutlich praxisnäher aus als frühere Entwürfe. Viele alltägliche KI-gestützte Bearbeitungen – etwa Rauschreduzierung, Farbkorrekturen, Schärfung, kosmetische Retuschen oder das Entfernen von Sensorflecken – lösen in der Regel keine Kennzeichnungspflicht aus.

Kennzeichnungspflichtig können dagegen KI-Eingriffe werden, die den Bildinhalt wesentlich verändern und geeignet sind, ein vernünftigerweise zu erwartendes Publikum über die Echtheit oder Wahrhaftigkeit eines Bildes zu täuschen. Dazu zählen beispielsweise das Einfügen oder Entfernen relevanter Bildbestandteile, der Austausch von Personen oder die Erzeugung realistischer Szenen, die nie stattgefunden haben.

Besonders wichtig für Fotografen: Nach Auffassung der EU-Kommission gelten in den meisten Fällen nicht Verlage, Agenturen oder Unternehmen als „Betreiber“ eines KI-Systems, sondern die Fotografen selbst, sofern sie die KI eigenverantwortlich einsetzen. Damit liegt die Pflicht zur sichtbaren Kennzeichnung in der Regel beim Bildautor.

Der Leitfaden weist zugleich auf zahlreiche offene Fragen hin. Erst die Rechtsprechung wird in den kommenden Jahren Klarheit darüber schaffen, wo genau die Grenzen zwischen zulässiger Bildbearbeitung und kennzeichnungspflichtigem Deepfake verlaufen. Bis dahin empfehlen die Autoren eine sorgfältige Dokumentation der eingesetzten KI-Werkzeuge und größtmögliche Transparenz gegenüber Auftraggebern.

Der vollständige, sehr lesenswerte Leitfaden von Dagmar Schwelle und Marco Urban steht kostenlos bei FREELENS zur Verfügung:

freelens.com

Symbolbild (oben) erstellt mit generativer KI.




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