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Das Fürstenhaus und die Gewissensfrage: Liechtenstein vor heiklem Entscheid zu Schwangerschaftsabbruch

Дата публикации: 06-08-2026 03:30:00

Eine liechtensteinische Volksinitiative fordert die Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch. Erbprinz Alois hat bereits angekündigt, ein allfälliges Ja der Bevölkerung per Veto zu blockieren.

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Eine liechtensteinische Volksinitiative fordert die Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch. Erbprinz Alois hat bereits angekündigt, ein allfälliges Ja der Bevölkerung per Veto zu blockieren.

Günther Meier, Vaduz06.08.2026, 05.30 Uhr


Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein kann mit seinem Veto die Umsetzung von Volksabstimmungen verhindern.

Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein kann mit seinem Veto die Umsetzung von Volksabstimmungen verhindern.

Andri Vöhringer für NZZ

Liechtenstein könnte ein heisser Herbst bevorstehen. Die oppositionelle Freie Liste verlangt mit einer Volksinitiative, die sie gemeinsam mit Frauenorganisationen gestartet hat, die Einführung einer Fristenlösung. Die Volksinitiative wurde von beinahe 5000 Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben, was fast dem Fünffachen der für das Zustandekommen einer Initiative notwendigen Unterschriften entspricht.

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Damit werden die Liechtensteiner darüber abstimmen, ob der Abbruch einer Schwangerschaft innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beginn der Schwangerschaft straffrei möglich sein soll. Endgültig entscheiden wird das Volk aber wahrscheinlich nicht können, denn Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein hat bereits bei Bekanntwerden der Volksinitiative sein Veto dagegen angekündigt. Nach geltendem Recht kann eine per Volksentscheid geforderte Gesetzesänderung nicht in Kraft treten, wenn das Staatsoberhaupt seine Zustimmung verweigert.

Abtreibung im Ausland wird toleriert

Bereits in seiner Thronrede im Jahr 2005 hatte Erbprinz Alois den Schutz des Lebens, auch des ungeborenen Lebens, zu den Kernaufgaben des Staates erklärt. In der Zwischenzeit hat er diese Haltung mehrfach bekräftigt, zuletzt in einem Interview mit dem «Liechtensteiner Vaterland» anlässlich des Starts der Volksinitiative. Eine Fristenregelung genüge dem zentralen Rechtsgut des Lebensschutzes nicht, so Alois, da sich der Staat damit während der Frist aus seiner Verantwortung zurückziehe, dem ungeborenen Leben einen Schutzanspruch zuzuerkennen. Seiner Meinung nach muss die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs auch künftig auf einem strafrechtlichen Rahmen mit Indikationenregelung basieren, die einen Schwangerschaftsabbruch nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

Das Initiativkomitee verweist demgegenüber auf die gelebte Wirklichkeit: Verbote änderten nichts, Schwangerschaftsabbrüche würden trotzdem vorgenommen. Mit der Initiative soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die es betroffenen Frauen ermöglicht, frei zu entscheiden, ohne Strafandrohung, Versteckspiel und unnötige Hürden.

Teilweise ist dies allerdings heute schon möglich, seit 2015 das sogenannte Weltrechtsprinzip beim Schwangerschaftsabbruch aufgehoben wurde. Seither ist ein Schwangerschaftsabbruch nur noch strafbar, wenn er im Inland durchgeführt wird. Lässt eine Schwangere den Eingriff im Ausland vornehmen, kann sie nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Die Regierung begründete die Gesetzesänderung damit, dass es aussichtslos sei, von anderen Staaten Rechtshilfe für die Strafverfolgung in Liechtenstein zu erhalten. Kritiker warfen ihr hingegen vor, Abtreibungsexporte zu begünstigen.

Erbprinz Alois, der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich ablehnt, ist mit dieser pragmatischen Regelung jedoch einverstanden. Den Exportvorwurf konterte er mit der Begründung, dass Abtreibungen zum Schutz der Anonymität ohnehin im Ausland vorgenommen würden, egal wie die Frage des Schwangerschaftsabbruchs in Liechtenstein selbst geregelt werde. Wie die Regierung macht er sich keine Illusionen über die Rechtshilfe aus Ländern, in denen Schwangerschaftsabbrüche legal sind und Fristenlösungen gelten.

Die Urheberinnen der Volksinitiative streben eine Angleichung an die Rechtslage in den Nachbarstaaten an. Frauen sollten selbstbestimmt und straffrei über eine Schwangerschaft entscheiden können. Sie verweisen unter anderem auf die Empfehlung des Überwachungsausschusses der Uno-Frauenrechtskonvention. Dieser hat sich 2018 in einem Bericht für die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ausgesprochen.

Insbesondere soll eine Grauzone beseitigt werden, die bei medikamentösen Schwangerschaftsabbrüchen entstehen kann. Bei dieser heute überwiegend angewendeten Methode müssen innerhalb von 36 bis 48 Stunden zwei verschiedene Medikamente eingenommen werden. Wenn eine Frau das erste Medikament also im Ausland und das zweite zu Hause in Liechtenstein einnimmt, könnte sie unter Umständen einer Strafverfolgung ausgesetzt sein.

Sollte die Volksinitiative eine Mehrheit der Stimmberechtigten erhalten, ist ein Konflikt mit dem Fürstenhaus programmiert. In der Bevölkerung wird zudem die Frage gestellt, ob eine Volksabstimmung noch Sinn ergibt, wenn der Erbprinz bereits angekündigt hat, die geforderte Gesetzesänderung zur Fristenlösung nicht zu unterzeichnen.

Von den politischen Parteien halten lediglich die Demokraten pro Liechtenstein eine Volksabstimmung für überflüssig. Die anderen Parteien äussern sich zurückhaltend und betonen, das Abstimmungsergebnis werde in jedem Fall ein Stimmungsbild der Bevölkerung abgeben. Auch die negative Stellungnahme des Erbprinzen wird von den Parteien unterschiedlich beurteilt. Er greife in den laufenden Meinungsbildungsprozess ein und übe damit Druck aus, kritisiert die Freie Liste. Demgegenüber begrüssen es die beiden Regierungsparteien VU und FBP, dass der Erbprinz seine Einstellung frühzeitig bekanntgegeben habe.

Diskussion über Vetorecht

Angesichts dieser Ausgangslage werden Erinnerungen an die Situation von 2011 wach, als eine ähnlich lautende Initiative zur Abstimmung kam. Auch damals hatte sich das Fürstenhaus klar gegen die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs positioniert. Die Initiative scheiterte mit einer knappen Mehrheit von 52,3 Prozent. Nach der Abstimmung vertraten viele die Meinung, die Ablehnung sei massgeblich vom Fürstenhaus beeinflusst worden.

Ebenso wurde diskutiert, ob das Vetorecht des Staatsoberhaupts noch zeitgemäss ist. Ein Initiativkomitee forderte nach den Diskussionen eine Verfassungsänderung zur Aufhebung des Vetorechts bei Volksabstimmungen. Das Abstimmungsresultat fiel 2012 sehr deutlich aus: Eine Mehrheit von 76,4 Prozent erteilte der Initiative eine überaus deutliche Absage. Das Staatsoberhaupt ging somit gestärkt aus der leidenschaftlich geführten Diskussion hervor, die eigentlich seine starke Stellung in der Verfassung schwächen sollte.

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