Mit einem Ast soll ein Syrer in Mannheim mehr als 40-mal auf seine Partnerin (19) eingeschlagen und sie getötet haben. Jetzt wurde Mordanklage erhoben.
Mit einem Ast soll ein Syrer mehr als 40-mal auf seine Partnerin eingeschlagen und sie getötet haben. Jetzt wurde Mordanklage gegen den jungen Mann erhoben, der 2022 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen war.
Eine schwere Gewalttat in Mannheim hatte im Frühjahr 2026 bundesweit für Entsetzen gesorgt. Eine 19 Jahre alte Frau war am 11. März im Stadtteil Mannheim-Gartenstadt brutal ermordet worden. Noch am selben Tag nahm die Polizei einen dringend Tatverdächtigen fest: einen 17 Jahre alten Zuwanderer aus Syrien.
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Mannheim Mordanklage gegen den Migranten erhoben, der 2022 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen war. Laut der Behörde wurde ihm hier zwar kein Asyl gewährt, doch er erhielt subsidiären Schutz. Er durfte also in Deutschland bleiben, weil ihm in der Heimat ernsthafte Gefahren gedroht hätten.
Eine erhebliche Gefahr stellte der junge Mann nun offenbar in seinem Gastland dar. Schenkt man den Angaben der ermittelnden Staatsanwaltschaft Glauben, so hat der Syrer ein martialisches Verbrechen begangen – aus Eifersucht und gekränkter Ehre.
Demnach soll der 17-Jährige seit März 2025 eine Beziehung mit dem späteren Opfer geführt haben. Ein knappes Jahr später zeigten sich erste Risse; der junge Mann vermutete, dass die 19-Jährige ihm untreu gewesen ist. Außerdem soll er sich aufgrund verschiedener Äußerungen der Frau ihm gegenüber „in seiner Ehre verletzt gefühlt haben“.
Die Eifersucht mündete in Gewalt. Am 28. Februar 2026 soll der Syrer seine Partnerin körperlich angegriffen haben. Die 19-Jährige erstattete daraufhin Strafanzeige bei der Polizei. Anfang März erklärte die Frau dem 17-Jährigen, dass sie sich von ihm trennen wolle. „Aufgrund dieser Umstände“ soll der Syrer den Entschluss gefasst haben, seine Noch-Freundin „zu töten“, so die Staatsanwaltschaft.
Nach einer Rekonstruktion der Ereignisse steht für die Ermittler fest: Am Abend des 10. März 2026 traf sich der nunmehr Angeklagte mit der 19-Jährigen und ging mit ihr in den Käfertaler Wald. Kurz nach Mitternacht soll er dann – für das Opfer „plötzlich und völlig unerwartet“ – 14-mal mit seiner Faust in das Gesicht und auf den Kopf der 19-Jährigen eingeschlagen haben.
Die junge Frau habe nicht mit einem Angriff gerechnet und sich nicht wehren können. Als die 19-Jährige auf dem Boden lag, soll der 17-Jährige „mehrere Aststücke an sich genommen und mit diesen mindestens 40-mal auf das Gesicht, den Kopf und den Hals der 19-Jährigen eingeschlagen haben“, so die Staatsanwaltschaft.
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Über die Nationalität des Opfers schweigt die Behörde. „Angaben zur Identität der getöteten Frau können aufgrund des Persönlichkeitsschutzes und des Opferschutzes nicht gemacht werden“, erklärte Staatsanwalt Manuel Khattab an diesem Dienstag auf Anfrage von FOCUS online. Nach früheren Medienberichten soll es sich um eine junge Ukrainerin handeln, die 2022 mit ihrer Familie nach Deutschland geflüchtet war.
Laut Obduktionsergebnis starb das Opfer durch eine „massive stumpfe Gewalteinwirkung, insbesondere gegen den Kopf“. Die Leiche der jungen Frau wurde wenige Stunden nach der Tat von einer Spaziergängerin gefunden. Die Polizei startete sofort mit ihren Ermittlungen und richtete eine 60-köpfige Sonderkommission ein.
Noch am Abend des 11. März konnte der 17-jährige Syrer durch ein Mobiles Einsatzkommando der Polizei festgenommen werden. Einen Tag später kam er in Untersuchungshaft. Bis heute sitzt er in einer Justizvollzugsanstalt und hat sich zur Tat bislang nicht geäußert. Das Landgericht Mannheim muss nunmehr über die Zulassung der Anklage entscheiden.
Über Details zum Leben des Angeklagten in Deutschland – etwa zu seiner Schul- oder Ausbildung, seinen Wohnverhältnissen, seinen finanziellen Einkünften oder möglichen Vorstrafen – will die Staatsanwaltschaft Mannheim keine Auskunft geben.
Sprecher Manuel Khattab zu FOCUS online: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des Minderjährigen keine weiteren, insbesondere identifizierenden persönlichen Angaben machen können.“
Spätestens in einem Strafprozess werden die Biografie des Angeklagten und die ausführlichen Hintergründe der Tat zur Sprache kommen. Außerdem werden die Behörden bislang unbeantwortete Fragen beantworten müssen. So ist derzeit unklar, was die Polizei nach der Strafanzeige vom 28. Februar unternommen hat, um die 19-Jährige vor weiteren Übergriffen durch den offenkundig gewalttätigen Syrer zu schützen.
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