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Gemeinsam versichern: Zusammenziehen? Wie Paare mit gemeinsamen Versicherungen sparen

Дата публикации: 03-07-2026 08:39:11

Ein Dach, ein Tarif, mehr Geld: Wohnen Paare zusammen, können sie Policen zusammenlegen. Das spart Beiträge – und ist eine Gelegenheit zum Ausmisten.

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Puhhh, der Umzug ist geschafft: Die letzten Kartons sind ausgepackt, die Zahnbürsten stehen fein sortiert neben­einander im Bade­zimmer. Doch Betten, Tische, Kühl­schränke – und Versicherungen – gibt es plötzlich doppelt.

Neben der Freude über das gemein­same Glück im neuen Zuhause wartet also auch eine etwas bürokratische Aufgabe: der Versicherungs-Check. Die Stiftung Warentest sagt, wo Paare Spar­potenzial nutzen können, welche Policen sie nicht zusammenlegen können und worauf sie unbe­dingt achten sollten.

Unser Rat

Gemein­sam. Sie können folgende Versicherungen zusammenlegen, wenn Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Part­nerin zusammenziehen: Hausrat-, Privathaft­pflicht-, Rechts­schutz- und Auslands­kranken­versicherung.

Individuell. Kranken-, Berufs­unfähigkeits-, Unfall­versicherung sind in der Regel Verträge für nur eine Person. Bei der Risiko­lebens­versicherung ist ein Schutz auf Gegen­seitig­keit möglich. Vergessen Sie nicht, bei allen Versicherern, bei denen Sie Verträge haben, Ihre neue Adresse anzu­geben.

Aufräumen. Nutzen Sie einen Umzug grund­sätzlich, um Ihre Versicherungen zu checken. Was brauchen Sie noch? Was muss angepasst werden? Was kann weg?

Ein Hausrat, eine Versicherung

„Aus zwei mach eins“ gilt beim Zusammenziehen nicht nur für die Wohnung, sondern auch für das, was drin ist, den Hausrat. Logisch, dass eine Hausratversicherung für die gemein­same Wohnung ausreicht. Sie sichert alle Gegen­stände im Haushalt ab. Neben Möbeln und Wert­sachen sind das Kleidungs­stücke, Elektrogeräte und Schmuck. Kommt etwas durch Einbruch, Feuer oder Wasser zu Schaden, über­nimmt die Versicherung entstehende Kosten. Sollen auch Schäden durch sogenannte Naturgefahren (zum Beispiel Starkregen, Über­schwemmung, Erdbeben, Rück­stau, Lawinen) abge­sichert sein, ist dafür ein Zusatz­baustein nötig.

Tipp: Haben beide Partner eine Hausrat­versicherung, kann die jüngere Police oft aufgrund der Doppel­versicherung außer­ordentlich gekündigt werden. Gleiches gilt für die Privathaft­pflicht­versicherung. Manche Versicherer erstatten sogar den Beitrag anteilig.

Privathaft­pflicht: Die bessere Police behalten

Ein gemein­samer Vertrag ist mit dem Zusammenziehen auch bei der privaten Haftpflichtversicherung möglich. Sie ist unerläss­lich. Sich gemein­sam zu versichern, spart in der Regel Kosten. Wichtig: Beide Partner müssen im Versicherungs­vertrag genannt sein. Ausgeschlossen vom Schutz sind aber Schäden, die ein Partner aus der häuslichen Gemeinschaft dem anderen Partner zufügt.

Kommt es zu einer Doppel­versicherung, dürfen Versicherungs­nehmer außer­ordentlich kündigen. Zwar ist eine Doppel­versicherung nicht per se verboten, kann im Schadens­fall aber zu Problemen bei der Regulierung führen.

Tipp: Sie wollen zusammenziehen oder sind es gerade? Prüfen Sie beide Verträge hinsicht­lich Leistungen, Kosten und Deckungs­summe (mindestens 10 Millionen Euro) und behalten Sie den leistungs­stärkeren Vertrag.

Rechts­schutz: Den Partner oder die Part­nerin mitaufnehmen

Sein Recht durch­zusetzen, ist oft teuer. Unver­heiratete können sich zusammen in einem Rechtsschutztarif versichern lassen, wenn ihre Melde­adresse (Erst­wohn­sitz) identisch ist. Nötig ist ein Familien­tarif. Häufig lässt sich eine vorhandene Rechts­schutz­versicherung erweitern. Dann wird der Partner oder die Part­nerin nach­träglich in den bestehenden Vertrag aufgenommen. Hat einer einen Singletarif, kann er ihn in einen gleich­wertigen Familien­tarif umwandeln.

Reisekranken­schutz: Ein Familien­vertrag kann güns­tiger sein

Beim Reisekranken­schutz können unver­heiratete Paare mit einer gemein­samen Police – meist Familien­vertrag genannt – teils sparen, egal, ob sie Kinder haben oder nicht. Außerhalb Europas ist die Auslandskrankenversicherung ein Muss, inner­halb der EU ist sie sehr zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt selten einen Rück­trans­port – und der wird schnell teuer. Zudem rechnen Ärzte teils privat ab oder verlangen hohe Eigen­anteile. Jahres­verträge versichern für wenig Geld alle Reisen im Jahr. Ab drei Personen lohnt sich in der Regel ein Familien­vertrag. Auch für Paare ohne Kinder kann das güns­tiger sein.

Über­blick: Gemein­sam oder jeder für sich?

Einige Verträge schützen beide Partner, bei anderen Versicherungen braucht jeder eine Police für sich. Die Grafik zeigt, welche Policen sich Paare teilen können und welche Verträge jeder für sich abschließen muss.

Gemein­sam versichern - Zusammenziehen? Wie Paare mit gemein­samen Versicherungen sparen

© Stiftung Warentest / René Reichelt

Keine gemein­same Sache bei diesen Policen

Bei manchen Versicherungen bleibt auch nach dem Zusammenziehen alles beim Alten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist so ein Fall: Hier benötigt jeder seinen eigenen Vertrag, angepasst an den individuellen Gesund­heits­zustand und seinen Beruf.

Für die Unfallversicherung gilt das Gleiche: Hier ist das individuelle Absichern für jeden einzelnen Partner und damit auch immer ein separater Vertrag die Regel.

Eine Risikolebensversicherung kann für Unver­heiratete sogar besonders wichtig sein: Stirbt der Haupt­verdiener oder die Haupt­verdienerin, gibt es keine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente. Mit der Versicherung können Sie den jeweils anderen finanziell absichern. Bringt ein Partner beim Zusammenziehen einen Vertrag mit, sollte er unbe­dingt das Bezugs­recht über­prüfen. Gegebenenfalls muss er das anpassen und den neuen Partner oder die neue Part­nerin eintragen lassen.

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