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Drogenhandel: 33-Jährige zu mehr als sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Дата публикации: 28-07-2026 17:14:00

Man nannte sie Pygmalion: Über Jahre florierte der Handel mit LSD, Speed, Kokain; nun hat ein Gericht Medina H. und einen Komplizen verurteilt. Selbst für die Ermittler ist der Fall außergewöhnlich.

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Wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hat das Landgericht Bamberg die 33-jährige Medina H. zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Nach Recherchen des SPIEGEL ist es das erste Mal, dass in Deutschland eine Frau verurteilt wurde, weil sie eine international tätige Drogenbande angeführt hat.

H. war nach Erkenntnissen der Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg als Drogenboss Pygmalion bekannt, ihre Shops sollen im Darknet versteckt gewesen sein. H. soll zwischen Oktober 2023 und April 2025 in mehr als 8500 Fällen über verschiedene Darknet-Marktplätze, Messengerdienste wie Telegram sowie über eigene Onlineshops Drogen verkauft haben, darunter mehr als sechs Kilogramm Ketamin, 4650 Tabs LSD und rund 26 Kilogramm Speed. Sie soll mindestens 730.000 Euro Umsatz gemacht haben. Ihren Lebensgefährten Julian S. verurteilte das Gericht wegen Beihilfe und Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Die ganze Recherche zum Fall Pygmalion lesen Sie hier .

Zu Prozessbeginn hatte sich H. zu den Vorwürfen geäußert. So habe sie »die Website von Pygmalion gepflegt« und »teilweise auch Produkte« und »kreative Texte« eingepflegt. In »einigen Fällen« habe sie »Abnehmer vermittelt, die Bezahlung entgegengenommen und weitergeleitet«. Teile der Vorwürfe wies H. von sich. Es treffe etwa nicht zu, dass sie der Kopf einer Bande gewesen sei, auch habe sie mit der Betäubungsmittelbeschaffung »von wenigen Ausnahmen abgesehen nichts zu tun« gehabt. Verkäufe, unter anderem unter dem Pseudonym Pygmalion, seien auch nach ihrer Verhaftung fortgeführt worden. Ihr Lebensgefährte S. ließ eine Anfrage des SPIEGEL unbeantwortet.

Medina H. wurde im Zusammenhang mit Pygmalion schon einmal verurteilt: Im März 2024 verurteilte ein Bielefelder Gericht H. wegen Beihilfe zum unerlaubten Betäubungsmittelhandel in nicht geringer Menge zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Trotzdem soll sie weiter aktiv gewesen sein und an der Spitze des Drogenhandels gestanden haben. Anfang April 2025 nahmen die Ermittler Medina H. und ihren Partner S. in einer niedersächsischen Kleinstadt fest, seitdem befinden sie sich in Untersuchungshaft.

Der Fall von Medina H. ist außergewöhnlich: Laut Polizeilicher Kriminalstatistik für das Jahr 2025 stellten Frauen nur etwa zehn bis zwölf Prozent der Tatverdächtigen beim Betäubungsmittelhandel. Meist traten sie dabei als Kurierinnen oder Verpackerinnen in Erscheinung.

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