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Was sich bei den EU-Fluggastrechten ändert

Дата публикации: 07-07-2026 11:59:00

Die Reform der EU-Fluggastrechte fällt für Reisende besser aus als befürchtet: Bei verspäteten Flügen gibt es weiter bis zu 600 Euro Entschädigung. Ein Ärgernis bleibt jedoch.

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Handgepäck, Gebühren, verspätete Flüge Diese Rechte gelten künftig für Reisende

Die Reform der EU-Fluggastrechte fällt für Reisende besser aus als befürchtet: Bei verspäteten Flügen gibt es weiter bis zu 600 Euro Entschädigung. Ein Ärgernis bleibt jedoch.

07.07.2026, 13.59 Uhr

Familie am Flughafen: Bei einer Verspätung gibt es unter Umständen Geld als Entschädigung (Symbolfoto)
Familie am Flughafen: Bei einer Verspätung gibt es unter Umständen Geld als Entschädigung (Symbolfoto)

Familie am Flughafen: Bei einer Verspätung gibt es unter Umständen Geld als Entschädigung (Symbolfoto)

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Olga Pankova / Moment / Getty Images

Jahrelang wurde um eine Reform der Fluggastrechte in der Europäischen Union (EU) gestritten. Jetzt hat das Europaparlament mit einer breiten Mehrheit der Abgeordneten zugestimmt. Es bleibt bei den bisherigen Entschädigungszahlungen, wenn das Flugzeug später ankommt als geplant. Reisende haben damit ab drei Stunden Verspätung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Geld .

Bei welchen Aspekten rund ums Buchen und Fliegen dagegen Änderungen geplant sind, lesen Sie hier:

Das soll sich unter anderem ändern
  • Flugsuche: Fluganbieter müssen der Einigung zufolge künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen. Das soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern, sagt ein hochrangiger EU-Diplomat. Der deutsche Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP) erklärte dazu: »Das ändert nichts daran, dass Airlines günstige Tickets anbieten können.« Aber für Verbraucher sei klar, dass keine weiteren Kosten für Handgepäck dazukommen.

  • Gebühren: Kinder sollen künftig im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen dürfen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Fluggesellschaften müssen zudem Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren.

  • Im Falle auftretender Probleme: Die Airline muss Passagiere innerhalb von 96 Stunden schriftlich darüber informieren, was ihre Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Die Reisenden sollen neun Monate Zeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen. Im Anschluss muss die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt.

  • Alternative Beförderung: Fluggäste sollen außerdem bei Problemen in vielen Fällen das Recht darauf haben, anders befördert zu werden. Das kann auch zu einem anderen Flughafen nah am Zielort, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar zum Beispiel per Bahn passieren. Die Reisebedingungen müssen aber vergleichbar sein – also etwa Fluggäste, die einen Direktflug gebucht hatten, dürfen nicht gezwungen werden, mehrere Anschlussflüge zu nehmen. Die Airline muss ihnen innerhalb von drei Stunden eine solche Alternative anbieten, andernfalls können Fluggäste selbst organisieren, wie sie ans Ziel kommen. Die Fluggesellschaft muss bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Preises erstatten. Bisher ist die Höhe nicht gedeckelt.

  • Gepäck: Die EU-Abgeordneten wollten ursprünglich auch festlegen, dass Fluggäste immer ohne zusätzliche Kosten ein kleines Handgepäckstück (etwa einen kleinen Koffer) mit an Bord nehmen dürfen – zusätzlich zum persönlichen Gegenstand. Damit konnten sie sich nicht durchsetzen. Immerhin: Musikerinnen und Musiker sollen künftig den Angaben zufolge ihre Instrumente an Bord mitnehmen dürfen.

Die geplanten Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben.

Das soll bei Flugverspätungen gelten

Die EU-Staaten wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung bekommen und weniger Geld als bisher. Daraus wurde jedoch nichts, die Bedingungen bleiben nun im Wesentlichen so wie bisher:

  • Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Ankunftsverspätung hat.

  • Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bis zu 1500 Kilometern Distanz), 400 Euro (bis zu 3500 Kilometer und innerhalb der EU), 600 Euro (bei mehr als 3500 Kilometern).

Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist: Vorfälle mit randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Flughäfen oder Bodenabfertigungsdienstleistern.

»Bisher herrschte hier für Reisende viel Unklarheit«, sagt André Duderstaedt vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) dem SPIEGEL. Die außergewöhnlichen Umstände wurden in der Vergangenheit nur durch eine umfangreiche Rechtsprechung definiert. Künftig würden Reisende einfach in die Fluggastrechteverordnung schauen und prüfen können, ob der von der Airline genannte außergewöhnliche Grund relevant ist oder eben nicht. »Das fördert die Transparenz und ist ganz im Sinne der Verbraucher und Verbraucherinnen«, sagt Duderstaedt, Referent im Team Mobilität und Ressourcenschutz.

Was Reisende davon haben

»Es ist wirklich toll für Millionen von Reisenden, dass an den Schwellen für Verspätungen sowie an den gestaffelten Entschädigungssummen nicht geschraubt wurde«, sagt Duderstaedt. Er wertet die Einigung bezüglich der Fluggastrechtsreform als »großen Erfolg« für Passagiere.

Auch Europaabgeordnete begrüßten die Einigung. Sie sei »nicht die historische Verbesserung, die sich das Parlament gewünscht hätte«, teilte Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der konservativen EVP-Fraktion, dazu mit. »Sie ist aber eine deutliche Verbesserung des Status quo – und vor allem eine klare Absage an den Versuch einiger Mitgliedstaaten, Passagierrechte abzubauen.« Das Parlament habe »erfolgreich verhindert, dass die Entschädigungsansprüche von Reisenden drastisch gekürzt werden«.

Deutschland hatte sich zwischenzeitlich dafür eingesetzt, dass Reisende bei Verspätungen ab drei Stunden weiter eine Entschädigung bekommen – allerdings nur noch eine Pauschale von 300 Euro. »Zum Glück ist dieser Vorschlag nicht durchgekommen«, sagt Verbraucherschützer Duderstaedt.

Der Verkehrspolitiker Jan-Christoph Oetjen (FDP) wies darauf hin, dass es unter anderem Verbesserungen für Familien mit Kindern und für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität gebe. »Und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, dass Airlines jetzt bei Verspätungen eine Nachricht an die Passagiere schicken müssen, in denen genau erklärt wird, was ihre Rechte sind und wie sie diese Rechte einfordern können.«

Ab wann die neuen Regeln gelten

Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben. Wenn sie in Kraft treten, haben die Fluggesellschaften zunächst zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen. Dies wird also die Sommersaison 2027 ab Mitte Juni betreffen.

In diesem Sommer gelten die EU-Fluggastrechte wie bisher. Hier erfahren Sie mehr darüber .

Dieser Text erschien erstmals am 15. Juni und wurde nach Zustimmung durch das Europaparlament aktualisiert.

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