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Turbo-Roller-Rambo (14) flüchtet vor der Polizei – und fährt Beamtin über den Fuß

Дата публикации: 20-08-2026 09:05:23

Ein Teenager auf dem E-Roller liefert sich in Dortmund eine Verfolgungsjagd mit der Polizei. Sie endet mit einer verletzten Polizistin und der Sicherstellung des Scooters.

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Mittwochnachmittag in Dortmund: Einer Streifenwagenbesatzung fällt ein E-Scooter auf, der mit auffällig hohem Tempo unterwegs ist. Die Beamten geben Anhaltezeichen – doch der Fahrer denkt gar nicht daran zu stoppen. Er rast einfach weiter, wendet dann doch und kommt der Streife entgegen.

Die Polizisten steigen aus, um ihn zu Fuß zu schnappen. Ein Manöver mit Folgen: Der Roller-Fahrer fährt einer Polizeibeamtin über den Fuß und braust davon. Wenig später ist die Flucht trotzdem zu Ende, die Streife stoppt ihn.

Dann die Überraschung: Auf dem Roller steht ein 14-Jähriger.

Der E-Roller war schneller als erlaubt

Auf einem normalen E-Scooter wäre das kein Problem – 14 Jahre ist in Deutschland das Mindestalter, einen Führerschein braucht man dafür nicht. Doch bei diesem Roller wurden die Beamten stutzig.

Nach der Kontrolle bestand der Anfangsverdacht einer illegalen technischen Veränderung – der Scooter war wohl auf mehr Leistung und mehr Tempo frisiert. Eine Fahrerlaubnis hatte der Junge nicht. Die Polizei stellte den Roller für ein Gutachten sicher.

Den 14-jährigen Turbo-Roller-Rambo übergab die Polizei seinen Eltern. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein. Auch den Halter des Scooters erwartet eine Anzeige – wegen Zulassens von Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz.

Die Polizistin wurde leicht verletzt, war nicht mehr dienstfähig und kam vorsorglich ins Krankenhaus.

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Frisierte E-Scooter: Dann wird der Roller zum Problemfall

Serienmäßig ist bei E-Scootern bei 20 km/h Schluss. Einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung braucht es laut Bundesverkehrsministerium nicht. 

Heikel wird es beim Tuning. Wird die Tempogrenze ausgehebelt, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Ob sie das wirklich ist, entscheidet nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes im Einzelfall die Zulassungsbehörde – oft auf Basis genau so eines Gutachtens, wie es die Dortmunder Beamten jetzt anfordern. 

Fehlt danach der Haftpflichtschutz, ist die Fahrt keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz: bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. 

Und noch etwas: Schafft ein Gefährt mehr als 20 km/h, ist es kein E-Scooter mehr im Sinne des Gesetzes. Für die Klassen, die dann greifen, liegt das Mindestalter bei 15 Jahren.

Immer mehr Unfälle mit E-Scootern

Die Bilanz der Elektro-Roller ist ohnehin düster. 2025 registrierte die Polizei laut Statistischem Bundesamt bundesweit 16.496 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden, ein Plus von 38,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 38 Menschen starben, 1.895 wurden schwer verletzt. Mehr als die Hälfte der verunglückten Fahrerinnen und Fahrer war jünger als 25 Jahre.

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