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Von wegen gutes Futter – Gericht untersagt Netto-Joghurtwerbung

Дата публикации: 18-08-2026 13:18:45

Die Deutsche Umwelthilfe hat vor Gericht gegen Netto gewonnen. Das Landgericht Amberg untersagte die Werbung für einen Joghurt.

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Na dann, guten Appetit! Beim Blick auf Verpackungen greifen Verbraucher gerne zu Produkten, die nachhaltig, klimafreundlich oder umweltschonend sind. Aber: Nicht jedes grüne (Werbe-)versprechen hält einer rechtlichen Überprüfung stand. Das musste nun Discounter Netto erfahren.

Netto täuschte Verbraucher mit Umweltversprechen

Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Landgericht Amberg (Bayern) die Werbung für einen Joghurt untersagt. Es geht um „Gutes Land Fettarmer Fruchtjoghurt mild Kirsche“.

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Netto behauptet, dass das Milchprodukt von Kühen stammt, die angeblich mit „gutem Futter aus umweltschonendem Anbau“ gefüttert worden seien. Dem war offenbar nicht so, befanden die Richter. Sie stellten fest, dass Netto mit der Aussage „gutes Futter aus umweltschonendem Anbau“ Verbraucher in die Irre geführt hat. Die Werbung vermittelte den Eindruck, das Futter für die Milchkühe werde nach besonders hohen ökologischen Standards produziert.

Gentechnikfrei reicht für Umweltversprechen nicht

Tatsächlich konnte Netto lediglich darauf verweisen, dass das Futter gentechnikfrei und überwiegend auf eigenen Flächen angebaut wurde. Nach Auffassung des Gerichts reicht das jedoch nicht aus, um von einem besonders umweltschonenden Anbau zu sprechen. Zudem entspreche der Verzicht auf Gentechnik weitgehend ohnehin den gesetzlichen Vorgaben. Da die Werbeaussage deutlich höhere Umweltstandards etwa beim Anbau, dem Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln oder der Regionalität suggeriere, wertete das Gericht die Werbung als irreführend.

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DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Die Werbung des Discounters Netto für seinen Joghurt ist ein Paradebeispiel für dreistes Greenwashing. Wer wirklich Klima und Umwelt schützen will, muss die Produktion tierischer Lebensmittel herunterschrauben, statt das Image mit einzelnen unzureichenden Maßnahmen irreführend aufzupolieren. Mit dem Urteil senden wir auch an andere Unternehmen ein Signal: Wir stoppen Greenwashing notfalls vor Gericht.“

Folge für Netto: Neben dem Verbot muss Netto der Deutschen Umwelthilfe Abmahnkosten in Höhe von 280,78 Euro plus Zinsen zahlen. Mögliche Strafe bei erneutem Verstoß: ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.

Wie ist Ihre Meinung zum Thema? Fühlen Sie sich von Umweltversprechen auf Lebensmittel-Verpackungen manchmal getäuscht? Bitte schreiben Sie uns:leser-bk@berlinerverlag.com

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