Die Rentenkommission will den Sonderstatus von Minijobs abschaffen. Was das für Rentner mit Nebenverdienst finanziell bedeuten könnte.
Und schon wieder trifft es die Falschen. Für viele Rentner ist der kleine Job nebenbei längst mehr als Beschäftigung gegen die Langeweile. Ein paar Stunden im Restaurant, im Geschäft oder beim Hausmeisterdienst können jeden Monat mehrere Hundert Euro zusätzlich zur Rente bringen. Genau dieses Modell könnte sich künftig grundlegend verändern.
Das würde ein Minijob-Aus für Rentner bedeutenDie von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission empfiehlt, Minijobs in ihrer heutigen Form weitgehend abzuschaffen. Statt der bisherigen Sonderstellung sollen entsprechende Beschäftigungen nach dem Vorschlag grundsätzlich sozialversicherungspflichtig werden. Noch ist das allerdings keine beschlossene Sache. Die Bundesregierung will erst im Herbst entscheiden, wie sie mit der Empfehlung umgeht.

Ein Minijob ist für viele Rentner ein wichtiges finanzielles Standbein, doch genau dieses Modell könnte sich künftig grundlegend verändern.Kay Nietfeld/dpa
Bei Minijobs werden auf Arbeitnehmerseite bislang nur eingeschränkt Sozialversicherungsbeiträge fällig. In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht zwar grundsätzlich Versicherungspflicht, Minijobber können sich davon jedoch befreien lassen. Das geschieht häufig: Bei gewerblichen Nebenjob verzichten 79 Prozent auf die Rentenversicherungspflicht, in privaten Haushalten liegt der Anteil nach Angaben der Minijob-Zentrale sogar bei 88 Prozent.
Die Rentenkommission sieht darin langfristig eine Gefahr für die Altersvorsorge. Wer über Jahre nur geringe oder keine eigenen Rentenbeiträge einzahlt, sammelt entsprechend weniger Ansprüche für später. Besonders Frauen können davon betroffen sein, da sie gerade bei Nebenjob in Privathaushalten stark vertreten sind und ihre durchschnittlichen Altersbezüge ohnehin niedriger liegen.
Doch eine stärkere Sozialversicherungspflicht kann auch diejenigen treffen, die bereits im Ruhestand sind und einen Minijob nutzen, um ihre Haushaltskasse aufzubessern. Entscheidend wäre dabei, wie eine mögliche Reform am Ende konkret ausgestaltet wird.

Der Traum von einem sorglosen Leben im höheren Alter, rückt in immer weitere Ferne.Arne Dedert/dpa
Ein vereinfachtes Beispiel zeigt den möglichen Effekt: Angenommen, ein Rentner erhält monatlich 1.400 Euro gesetzliche Rente und verdient zusätzlich 520 Euro mit einem Minijob. Bislang können die 520 Euro unter den Voraussetzungen eines Nebenjobs für ihn weitgehend ohne die üblichen Arbeitnehmerabzüge ausgezahlt werden.
Würde genau diese Beschäftigung künftig wie ein regulärer sozialversicherungspflichtiger Job behandelt, könnten Arbeitnehmerbeiträge anfallen. Dann kämen von den 520 Euro Zusatzverdienst nicht mehr automatisch 520 Euro auf dem Konto an. Das monatlich verfügbare Einkommen könnte sinken.
In Deutschland gehen derzeit ungefähr sieben Millionen Menschen einer Nebenbeschäftigung nach. Besonders häufig kommt diese Beschäftigungsform im Kfz-Bereich vor: Werkstätten und Autohäuser beschäftigen etwa 1,05 Millionen Minijobber.
In Hotels, Restaurants und anderen Gastronomiebetrieben sind es etwa 950.000. Auf sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen entfallen rund 815.000 Beschäftigte dieser Art. Einrichtungen aus Gesundheit und Sozialwesen kommen auf ungefähr 780.000 Minijobber, während im verarbeitenden Gewerbe etwa 415.000 Menschen geringfügig beschäftigt sind.

Lars Klingbeil will Arbeitgeber im nächsten Jahr schon mehr zahlen lassen.Kay Nietfeld/dpa
Für Arbeitgeber könnte eine Reform ebenfalls Folgen haben. Gerade die vergleichsweise unkomplizierte und günstige Beschäftigung macht Minijobs für viele Betriebe attraktiv. Werden daraus regulär sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, verändert sich auch deren Kalkulation.
Arbeitgeber müssen ab nächstem Jahr schon draufzahlenUnabhängig von der großen Grundsatzentscheidung steht allerdings bereits eine andere Änderung im Raum: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die bisher zweiprozentige Pauschalsteuer auf Minijobs im kommenden Jahr auf fünf Prozent anheben. Diese Abgabe betrifft zunächst die Arbeitgeber und darf deshalb nicht mit einem entsprechenden Abzug vom Minijob-Lohn eines Rentners gleichgesetzt werden.
Für Rentner mit Nebenjob heißt es deshalb vorerst: Noch verschwindet der Minijob nicht. Sollte die Bundesregierung den Vorschlag der Rentenkommission tatsächlich umsetzen, könnte sich allerdings entscheidend verändern, wie viel vom Nebenverdienst am Ende übrig bleibt.
Haben Sie selbst einen Minijob neben der Rente? Und würden Sie weiterarbeiten, wenn von Ihrem Nebenverdienst künftig mehr Beiträge abgehen? Bitte schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com
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