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Fitnovaness, Novavitalia, Bongochat: Diese Briefe sorgen gerade für Ärger

Дата публикации: 05-08-2026 08:21:51

Post von Fitnovaness, Novavitalia oder Bongochat? Wer diese Rechnung einfach bezahlt, zahlt oft für nichts. Was Betroffene jetzt wissen müssen.

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Wer in den vergangenen Wochen einen Brief von einem Anbieter namens Astrolonova, Fitnovaness, Novavitalia oder Bongochat im Kasten hatte, kennt das mulmige Gefühl: Auf dem Papier steht eine Forderung über mehrere Hundert Euro – für ein Jahresabo, das man angeblich vor Monaten selbst abgeschlossen haben soll.

Wer steckt hinter Astrolonova, Fitnovaness und Bongochat?

Ob Horoskop-Seite, Fitness-Planer oder Chat-Assistent: Alle vier Angebote gehören derselben Firma, der Margot Brands Limited mit Sitz in Hongkong. Viele Betroffene erinnern sich nicht, jemals auf einer dieser Seiten gewesen zu sein.

Die Verbraucherzentralen mehrerer Bundesländer berichten aktuell übereinstimmend von einer Häufung solcher Beschwerden. Ein unauffälliger Werbe-Link führt demnach auf eine Landingpage, wenig später folgt die Zahlungsaufforderung – oft ohne erinnerlichen Bestellvorgang.

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Muss ich die Rechnung bezahlen?

In den meisten Fällen nein. Entscheidend ist nicht die Rechnung selbst, sondern ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande kam. Vor einer kostenpflichtigen Bestellung muss unmissverständlich klar sein, dass Kosten entstehen – etwa durch einen Button mit dem Wortlaut „zahlungspflichtig bestellen“. Fehlt dieser Hinweis oder lässt sich der Klick nicht rekonstruieren, ist die Forderung in der Regel hinfällig.

<a href="https://www.berliner-kurier.de/ratgeber/vorsicht-betrueger-gehen-sie-bei-diesen-10-nummern-nie-ans-telefon-li.10028329">Hinter der Betrugsmasche steckt die Firma Margot Brands Limited</a>.

Ein Beispiel zeigt die Größenordnung: Eine Erzieherin aus Lichtenberg, Jahrgang 1979, erhält eine Rechnung über 259 Euro für ein angebliches Fitnovaness-Abo, dazu 14,90 Euro Mahngebühr – macht 273,90 Euro. Kann sie sich an keinen Kosten-Button erinnern, muss sie nach Einschätzung der Verbraucherzentralen nicht zahlen, unabhängig von der Höhe der Forderung.

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Diese Annahme stimmt so nicht

Häufig hält sich der Irrglaube, eine zugeschickte Rechnung sei allein deshalb rechtsgültig, weil sie mit Namen und Adresse ankommt. Das stimmt nicht: Eine Rechnung ist eine Zahlungsaufforderung, kein Vertragsbeleg. Auch die Annahme, ein Inkassobüro könne kurzfristig einen Schufa-Eintrag veranlassen, trifft nicht zu. Solange der Forderung widersprochen wurde und kein wirksamer Vertrag vorliegt, ändert auch Inkassopost daran nichts.

Für wen gilt das nicht?

Anders liegt der Fall, wenn jemand sich tatsächlich an einen bewussten Klick auf einen klar beschrifteten Kosten-Button erinnert. Wer wissentlich ein Abo abgeschlossen hat, bleibt an dessen Bedingungen gebunden – hier hilft nur die reguläre Kündigung, kein pauschaler Widerspruch.

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Michael Bihlmayer/Imago

Weitere Anlaufstellen

Strafanzeige wegen Betrugsverdachts: online über die Polizei-Plattform der Länder. Unzulässige Datenverwendung: Meldung an die zuständige Landesdatenschutzbehörde. Unseriöses oder nicht zugelassenes Inkassounternehmen: Meldung an die zentrale Inkassoaufsicht.

Strafanzeige wegen Betrugsverdachts: online über die Polizei-Plattform der Länder. Unzulässige Datenverwendung: Meldung an die zuständige Landesdatenschutzbehörde. Unseriöses oder nicht zugelassenes Inkassounternehmen: Meldung an die zentrale Inkassoaufsicht.

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Was, wenn schon gezahlt wurde?

Bei Lastschrift lässt sich das Geld innerhalb von acht Wochen über die Bank zurückholen, bei nicht autorisierten Lastschriften sogar bis zu 13 Monate rückwirkend. Bei Kreditkarten kann das Chargeback-Verfahren helfen.

Wer sich von einer Rechnung oder Mahnung unter Druck hat setzen lassen und schon bezahlt hat, kann in einem Betrugsfall trotzdem das Geld durch die Bank zurückholen.

Wer sich von einer Rechnung oder Mahnung unter Druck hat setzen lassen und schon bezahlt hat, kann in einem Betrugsfall trotzdem das Geld durch die Bank zurückholen.Thomas Trutschel/Imago

Wer per Post persönlich mit Namen und Adresse angeschrieben wird, sollte schriftlich widersprechen – am einfachsten mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale. Kommt dagegen nur eine anonyme E-Mail ohne weitere Daten, raten Verbraucherschützer eher zum Ignorieren, um dem Absender keine zusätzlichen Informationen zu liefern.

Ist Ihnen so etwas schon einmal passiert? Schicken Sie uns einen Leserbrief per Mail an leser-bk@berlinerverlag.com.

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