Die KI-Agenten von Perplexity dürfen auf der Plattform von Amazon eingesetzt werden. Schließlich seien es die Nutzer, die den Zugriff auf ihre Amazon-Konten erlauben, erklärte ein US-Gericht.
Ein von künstlicher Intelligenz (KI) gesteuerter Einkaufsassistent darf künftig voraussichtlich doch auf der Plattform des Online-Handelsriesen Amazon eingesetzt werden. Ein US-Berufungsgericht hob am Dienstag ein vorläufiges Verbot auf, das dem Unternehmen Perplexity den Einsatz seines KI-Agenten bei Amazon untersagt hatte. Das Gericht in San Francisco erklärte, dass Amazon mit seiner Klage wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen ein US-Gesetz zur Computerkriminalität wahrscheinlich keinen Erfolg haben werde.
Amazon hatte Perplexity im November vergangenen Jahres verklagt. Der Onlinehändler warf dem KI-Entwickler vor, über seinen Browser Comet und den dazugehörigen KI-Agenten heimlich auf private Kundenkonten zuzugreifen, um im Namen der Nutzer Bestellungen aufzugeben. Dies stelle ein Sicherheitsrisiko dar. Ein Bundesrichter blockierte Perplexity daraufhin im März vorübergehend.
Das KI-Start-up wies die Vorwürfe zurück. Perplexity warf Amazon vor, Nutzer von der KI abhalten zu wollen, weil diese die allgegenwärtige Werbung auf der Plattform nicht wahrnehme.
Das Bundesberufungsgericht entschied nun, dass Perplexity nicht selbst auf die Amazon-Plattform zugegriffen hätte. Da die Nutzer den KI-Agenten selbst auf die Seite lenken, liege damit kein unbefugter Zugriff auf Computer und Daten vor. Dieses Urteil ist das Erste zu der Frage, ob KI-Agenten im Auftrag von Nutzern legal auf Onlineplattformen zugreifen dürfen.
Amazon teilte mit, man sei mit der Entscheidung nicht einverstanden, bleibe jedoch für das weitere Verfahren zuversichtlich und prüfe die nächsten Schritte.
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