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Betriebsrente: Wer im falschen Monat auszahlen lässt, verliert über 4.000 Euro an den Fiskus

Дата публикации: 21-09-2026 07:53:42

Wer die Betriebsrente sofort bei Rentenbeginn auszahlen lässt, zahlt oft Tausende Euro zu viel Steuern. Ein simpler Termin-Trick spart bares Geld, wenn Beschäftigte rechtzeitig handeln.

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Betriebsrente: Wer im falschen Monat auszahlen lässt, verliert über 4.000 Euro an den Fiskus

Stand: 21.09.2026, 09:53 Uhr

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Wer die Betriebsrente sofort bei Rentenbeginn auszahlen lässt, zahlt oft Tausende Euro zu viel Steuern. Ein simpler Termin-Trick spart bares Geld, wenn Beschäftigte rechtzeitig handeln.

München – Wer jahrzehntelang in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt, will am Ende nicht durch einen simplen Formfehler Tausende Euro an den Fiskus verschenken. Genau das passiert aber regelmäßig, wenn die Kapitalauszahlung exakt zum Rentenbeginn fällt statt einen Monat später.

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Dieser Artikel entstand in einer Content-Partnerschaft mit Business Punk

Der Unterschied liegt laut Focus bei einem Rechenbeispiel über 50.000 Euro Auszahlungssumme bei rund 4.300 Euro Mehrbelastung, allein durch den falschen Zeitpunkt.

nformationsbrief der Deutschen Rentenversicherung

Wer die Betriebsrente sofort bei Rentenbeginn auszahlen lässt, zahlt oft Tausende Euro zu viel Steuern. © IMAGO/BODE

Seit 2005 gilt für neu geförderte bAV-Verträge grundsätzlich die nachgelagerte Besteuerung: Steuerlich begünstigte Beiträge bleiben in der Ansparphase weitgehend steuerfrei, die Auszahlung wird dafür voll besteuert. Bei Verträgen aus den Jahren 2005 bis 2011 ist die Auszahlung frühestens ab 60 Jahren möglich, bei späteren Zusagen ab 62 Jahren.

Problematisch wird es, wenn die Auszahlung noch während des laufenden Arbeitslebens erfolgt, denn dann addiert sich die Kapitalsumme zum bestehenden Gehalt und landet komplett im zu versteuernden Einkommen des Zuflussjahres.

Im Rechenbeispiel von Focus liegt das sonstige zu versteuernde Einkommen im Auszahlungsjahr bei 50.000 Euro, in der Rentenphase dagegen nur bei 25.000 Euro. Die Gesamtsteuerlast bei Einzelveranlagung beträgt im Arbeitsleben etwa 18.400 Euro, in der Rente nur rund 14.100 Euro. Das entspricht einer um 30 Prozent höheren Steuerlast vor Renteneintritt, trotz greifender Fünftelregelung.

Besteht dagegen ein Wahlrecht zwischen Einmalzahlung und Rente, greift die Fünftelregelung laut Focus in der Regel nicht, dann kommen noch einmal mehrere hundert Euro obendrauf. Laut Focus wächst die Mehrbelastung tendenziell an, je höher das Bruttogehalt und je größer die Auszahlungssumme ausfällt, wie stark hängt aber von der individuellen Steuerprogression ab.

Wer viel verdient und viel in die bAV eingezahlt hat, kann relativ gesehen am meisten verlieren, wenn der Zeitpunkt falsch gewählt wird. Verschärfend kommt hinzu, dass sich der gesetzliche Rentenbeginn in den kommenden Jahren weiter nach hinten verschiebt.

Wer länger arbeiten muss, verlängert damit automatisch auch die Phase, in der eine vorzeitige bAV-Auszahlung mit vollem Arbeitseinkommen kollidiert. Nur wer das Kapital bewusst für einen anderen Zweck vorzieht, etwa für eine größere Anschaffung oder eine Immobilienfinanzierung, nimmt laut Focus die Mehrbelastung womöglich bewusst in Kauf.

Der Januar-Trick

Die Fünftelregelung senkt die Steuerlast, indem zunächst nur ein Fünftel der Auszahlungssumme, hier also 10.000 Euro statt 50.000 Euro, zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen und die Differenz anschließend verfünffacht wird. So wird am Ende die komplette Auszahlung zu einem ermäßigten Steuersatz versteuert, statt zum ohnehin meist hohen Spitzensteuersatz.

Wer trotzdem im Monat des Renteneintritts auszahlen lässt, kombiniert diesen Steuervorteil dennoch mit zwölf vollen Monatsgehältern desselben Kalenderjahres, denn bis zum Auszahlungsmonat ist in der Regel bereits fast das komplette Jahresgehalt geflossen.

Sinnvoller ist laut Focus der 1. Januar des Folgejahres als Auszahlungstermin. Denn im ersten kompletten Rentenjahr sinkt das reguläre Einkommen meist deutlich, wodurch die Kapitalauszahlung auf eine niedrigere Ausgangsbasis trifft und insgesamt milder besteuert wird.

Nach Beobachtung von Focus weisen Versicherer nicht immer von sich aus auf diese Option hin, weder im Vertrag noch in der Auszahlungsankündigung wenige Monate vor Vertragsende, das kann aber je nach Anbieter variieren. Der Termin muss aktiv beantragt werden, sonst läuft die Auszahlung automatisch zum ursprünglich vereinbarten Datum.

Handeln vor dem Antrag

Wer den Auszahlungstermin verschieben will, muss das laut Focus rechtzeitig tun, in der Regel bis zu sechs Monate vor dem ursprünglich vereinbarten Termin. Versicherung und Finanzamt akzeptieren diese Verschiebung dabei in aller Regel.

Bei einem noch laufenden Arbeitsverhältnis läuft die Änderung über den Arbeitgeber, bei privat fortgeführten oder aus einem früheren Job übernommenen Verträgen direkt über die Versicherung. Ist das Geld erst einmal ausgezahlt oder weist erst der Steuerberater nachträglich auf die hohe Einkommenssumme hin, lässt sich nichts mehr korrigieren.

Für Mittelständler mit vielen Beschäftigten kurz vor der Rente ist das mehr als eine private Fußnote. Personalabteilungen, die diesen Steuereffekt kennen und kommunizieren, können ihren Belegschaften real Geld sparen helfen, ganz ohne zusätzliche Unternehmenskosten. Am Ende entscheidet damit nicht allein die Vertragssumme über den tatsächlichen Auszahlungsbetrag, sondern maßgeblich auch der gewählte Zeitpunkt.

Business Punk Check

Der Staat verschiebt den gesetzlichen Renteneintritt laufend nach hinten, gleichzeitig bleibt die steuerliche Fallhöhe bei falsch getimten bAV-Auszahlungen unverändert hoch. Das trifft ausgerechnet jene Beschäftigten hart, die ohnehin länger arbeiten müssen und ihre Betriebsrente am liebsten sofort sehen wollen.

Wer als Personalverantwortlicher oder Arbeitnehmer den Auszahlungstermin nicht aktiv steuert, verschenkt bares Geld an den Fiskus, ohne es zu merken. Die Entscheidung, ob ein Antrag auf Verschiebung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Vertrag, Einkommen und Wahlrecht zwischen Rente und Kapitalzahlung sollten vor jedem Auszahlungstermin geprüft werden.

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