Katzen dürfen in Deutschland auch nach der Änderung des Jagdgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin geschossen werden. Tierschützer kritisieren die Regelung scharf. Eine Übersicht.
Stand: 12.09.2026, 04:45 Uhr
Katzen dürfen in Deutschland auch nach der Änderung des Jagdgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin geschossen werden. Tierschützer kritisieren die Regelung scharf. Eine Übersicht.
Für viele Katzenhalter ist es nur schwer zu ertragen: Die eigene Katze streift durch Wald und Feld, kehrt am Abend aber nicht nach Hause zurück. Einer der Gründe kann neben einem Autounfall sein, dass sogenannte Freigänger ins Visier von Jägern geraten sind. Zwar bedeutet das nicht, dass Jäger überall und jederzeit auf Hauskatzen schießen dürfen, doch die Rechtslage ist kompliziert und für Laien oft schwer zu überblicken.
Content-PartnerschaftDieser Artikel von Kevin Koehrmann entstand in Kooperation mit Euronews.
Entscheidend sind die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes, die sich zum Teil deutlich voneinander unterscheiden. In manchen Ländern ist der Abschuss von Katzen verboten oder stark eingeschränkt, in anderen existieren weiterhin detaillierte Vorgaben, unter welchen Bedingungen Tiere getötet werden dürfen. Für Katzenhalter ist es deshalb wichtig zu wissen, welche Vorschriften konkret in ihrem Bundesland gelten.

Darüber hinaus können zusätzliche Faktoren wie Mindestabstände zu Wohnhäusern oder Siedlungen eine Rolle spielen. Diese Regeln sollen einerseits den Schutz von Haustieren verbessern, andererseits aber auch ermöglichen, gegen wildernde oder verwilderte Tiere vorzugehen. Wer seine Katze frei laufen lässt, bewegt sich damit in einem rechtlichen Spannungsfeld, das für Laien schwer einzuschätzen ist.
Neue Entfernungsregeln und Unterschiede zwischen den BundesländernNiedersachsen hat das Jagdgesetz 2026 novelliert, die Neuregelung ist zum 1. Juli in Kraft getreten. Jäger dürfen weiterhin Katzen schießen, es müssen aber „wildernde und erkennbar verwilderte Tiere“ sein. Außerdem müssen sie sich mindestens 350 Meter von einer Wohnbebauung entfernt aufhalten, zuvor lag die Grenze bei 300 Metern. In Lebendfallen gefangene Katzen dürfen im Rahmen der neuen Regelung nicht erlegt werden.
Die Änderung des Jagdrechts hat die Möglichkeit des Katzenabschusses nicht bundesweit eingeschränkt. Der Abschuss von Katzen ist in einigen Ländern inzwischen verboten oder stark reglementiert, in anderen Ländern existieren weiterhin Regelungen, nach denen Katzen unter bestimmten Voraussetzungen getötet werden dürfen. Das führt bundesweit zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Vorgaben und Auslegungen.
Dabei können unter anderem Abstände zu bewohnten Gebäuden eine Rolle spielen, um Hauskatzen in Siedlungsnähe besser zu schützen. Der Tierschutzbund nennt für verschiedene Länder Entfernungen von 200, 300 oder sogar 500 Metern, die eingehalten werden müssten. Entscheidend ist immer die konkrete Regelung des jeweiligen Landes, die Jäger und Katzenhalter genau kennen sollten, um Konflikte zu vermeiden.
Kritik der Tierschützer am Abschuss von HauskatzenDer Deutsche Tierschutzbund lehnt den Abschuss von Hauskatzen im Rahmen des Jagdschutzes entschieden ab. Die Organisation bezeichnet ihn als „sinnlosen Haustierabschuss“ und stellt infrage, ob freilaufende Katzen tatsächlich eine Gefahr darstellen, die das Töten von Haustieren rechtfertigt. Aus Sicht der Tierschützer wird das Risiko für Wildtiere überschätzt, während das Leid der Haustiere und ihrer Halter unterschätzt werde.
Besonders problematisch sei aus Sicht des Verbandes, dass ein Tier nach einem Abschuss nicht mehr beweisen könne, ob es tatsächlich gewildert habe oder lediglich unterwegs gewesen sei. Für die Halter bleibe oft nur die bittere Gewissheit, dass ihr Tier erschossen wurde, ohne dass sich im Nachhinein klären lasse, ob dies wirklich notwendig war. Rechtliche Schritte seien in solchen Fällen nur schwer möglich.
James Brückner vom Deutschen Tierschutzbund kritisiert dabei auch die Situation bei Hunden und verweist auf ähnliche Probleme. Übertragen auf Katzen gehe es um dasselbe Grundproblem: Ein Halter kann häufig erst nach dem Tod des Tieres versuchen nachzuweisen, dass es sich um ein Haustier gehandelt hat und keine konkrete Gefahr für Wildtiere bestand. Für die Betroffenen ist dies nicht nur emotional belastend, sondern oft auch juristisch aussichtslos.
Zahlen zu getöteten Tieren und Forderungen der TierschützerNach Angaben des Tierschutzbundes wurden allein in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg und dem Saarland zwischen 2007 und 2022 fast 160.000 Katzen und knapp 900 Hunde getötet. Diese Zahlen beziehen sich auf dokumentierte Fälle und lassen bereits ein erhebliches Ausmaß erkennen. Bundesweit gebe es jedoch keine vollständige Statistik, weil Abschüsse nicht in allen Ländern systematisch erfasst würden.
Der Verband fordert deshalb andere Lösungen, um Konflikte zwischen Hauskatzen und Wildtieren zu entschärfen. Dazu gehören insbesondere die Kennzeichnung und Registrierung von Katzen, damit im Ernstfall ein Besitzer leichter ermittelt werden kann. Zudem setzt sich der Tierschutzbund für die Kastration freilebender Tiere ein, um deren unkontrollierte Vermehrung zu verhindern und das Problem an der Wurzel anzugehen.
Aus Sicht der Tierschützer würde eine konsequente Kastrations- und Registrierungspflicht die Zahl herrenloser Tiere deutlich senken. Gleichzeitig könnten Halter stärker in die Verantwortung genommen werden, wenn ihre Tiere unbeaufsichtigt in sensible Gebiete eindringen. Der Abschuss von Katzen soll nach dem Willen der Verbände langfristig überflüssig werden und durch präventive Maßnahmen ersetzt werden.
Argumente der Jägerschaft und Schutz der ArtenvielfaltDie Jagdverbände beurteilen die Situation anders und betonen die Gefahren für die Artenvielfalt. Der Deutsche Jagdverband verweist darauf, dass verwilderte Hauskatzen erhebliche Mengen an Wildtieren erbeuten können, etwa Bodenbrüter, Jungtiere oder seltene Arten. Aus Sicht der Jäger geht es dabei nicht um den Abschuss beliebiger Haustiere, sondern um die Möglichkeit, gegen tatsächlich wildernde Tiere vorzugehen und bedrohte Wildtierbestände zu schützen.
Der DJV (Deutscher Jagdverband) betont zugleich den Tierschutz und stellt den Abschuss nicht als erste Wahl dar. Im Rahmen des Jagdschutzes müsse es sich um ein letztes Mittel handeln, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen oder nicht rechtzeitig greifen. Ziel sei es, ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz von Wildtieren und dem verantwortungsvollen Umgang mit Haustieren zu finden.
Der Verband sieht vor allem die große Zahl herrenloser Katzen als Problem, die sich unkontrolliert vermehren und Jagdwild erheblich unter Druck setzen können. Nach Angaben des DJV gibt es in Deutschland mehr als zwei Millionen verwilderte Hauskatzen, deren Versorgung und Kontrolle kaum gesichert ist. Für die Jägerschaft ergibt sich daraus ein Handlungsbedarf, um die Schäden für die heimische Tierwelt zu begrenzen.
Gemeinsame Forderungen und Dauerstreit um den AbschussAuch der DJV fordert deshalb eine konsequente Kastration und Registrierung von Katzen, um langfristig die Zahl herrenloser Tiere zu reduzieren. Gleichzeitig will die Jägerschaft die Möglichkeit behalten, in bestimmten Situationen gegen verwilderte Katzen vorzugehen, wenn sie etwa nachweislich Wildtiere gefährden. In der Praxis bedeutet das, dass Abschüsse zwar nicht angestrebt, aber weiterhin als Option offen gehalten werden.
Damit gibt es durchaus eine Gemeinsamkeit zwischen Tierschützern, Naturschützern und Jägern: Alle drei Seiten sehen die unkontrollierte Vermehrung herrenloser Katzen als Problem. Der große Streit besteht bei der Frage, was mit den Tieren geschehen soll und wie weit Eingriffe gehen dürfen. Während Verbände vor allem auf Prävention und tierschutzfreundliche Lösungen setzen, pochen Jäger auf Handlungsspielräume im Jagdschutz.
Die Diskussion über den richtigen Umgang mit freilebenden und verwilderten Katzen wird daher seit Jahren emotional geführt. Für viele Menschen sind Katzen geliebte Familienmitglieder, für andere gelten sie als Risikofaktor für gefährdete Wildtierarten. Ein Konsens, der beiden Seiten gleichermaßen gerecht wird, ist bislang nicht in Sicht.
Abgrenzung zwischen Hauskatze, Streuner und WildkatzeBesonders schwierig wird es bei der Unterscheidung der Tiere im Revier. Eine Hauskatze kann sich weit von ihrem Zuhause entfernen und dabei ein Jagdrevier erreichen, ohne dass der Besitzer davon weiß. Für den Jäger ist zunächst nicht unbedingt erkennbar, ob das Tier einen Besitzer hat oder dauerhaft herrenlos ist, zumal viele Katzen kein Halsband tragen.
Noch komplizierter ist die mögliche Verwechslung mit einer Wildkatze, die unter strengem Schutz steht. Der NABU warnt ausdrücklich vor diesem Risiko und weist darauf hin, dass sich Hauskatzen und Wildkatzen auf den ersten Blick ähnlich sehen können. Eine geschützte Wildkatze darf selbstverständlich nicht mit einer Hauskatze verwechselt und getötet werden, da dies schwere rechtliche Konsequenzen hätte.
Für Katzenhalter ist deshalb die Kennzeichnung ihres Tieres besonders wichtig. Ein Mikrochip und die Registrierung können dabei helfen, einen Besitzer eindeutig festzustellen und im Ernstfall Klarheit zu schaffen. Sie sind allerdings kein absoluter Schutz vor einem möglichen Abschuss, wenn die Voraussetzungen des jeweiligen Landesrechts erfüllt sind und ein Tier im Jagdrevier als wildernd eingestuft wird.
Konsequenzen für Halter von FreigängerkatzenFür Besitzer von Freigängerkatzen bleibt vor allem eine Erkenntnis: Die Änderung des Jagdrechts bedeutet nicht, dass Katzen in Deutschland nun überall und unter allen Umständen vor einem Abschuss geschützt sind. In vielen Regionen gelten weiterhin Regeln, die Jägern in bestimmten Situationen Eingriffe erlauben. Wer seine Katze frei laufen lässt, lebt daher mit einem Restrisiko, das rechtlich und praktisch nicht völlig ausgeschlossen werden kann.
Ebenso falsch wäre aber die Behauptung, Jäger dürften grundsätzlich jede Katze erschießen, die ihnen außerhalb einer Ortschaft begegnet. Es müssen die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein, etwa Abstände zu Wohnbebauung, der Verdacht auf Wildern oder eine erkennbare Verwilderung. Pauschale Freigaben zum Abschuss gibt es nicht, auch wenn die Grenzen in der Praxis umstritten sein können.
Wer seine Katze frei laufen lässt, sollte sie deshalb chippen und registrieren lassen, um im Ernstfall als Halter identifiziert werden zu können. Auch die Kastration ist eine wichtige Maßnahme, um unkontrollierte Vermehrung zu verhindern und das Problem verwilderter Bestände zu mindern. In vielen Regionen gibt es inzwischen entsprechende Katzenschutz- oder Kastrationsregelungen, die Halter in die Pflicht nehmen. Die Diskussion über den Katzenabschuss dürfte damit jedoch weitergehen.
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