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Süßgetränke-Steuer soll Getränke um bis zu 38 Cent je Liter teurer machen - auch Cola Zero betroffen

Дата публикации: 26-08-2026 16:13:00

Die geplante Zuckersteuer könnte selbst Cola Zero treffen Säfte, Eistees, Milchgetränke und Limonaden könnten um bis zu 38 Cent je Liter teurer werden.

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Die geplante Zuckersteuer könnte deutlich umfassender werden als gedacht: Auch Säfte, Eistees, Milchdrinks und Zero-Getränke könnten teurer werden, wie ein Papier zeigt, das FOCUS online vorliegt.

Die geplante Zuckersteuer könnte für Verbraucher deutlich teurer werden als bislang erwartet, wie aus dem Papier „Eckpunkte einer Zuckergetränkesteuer“ hervorgeht, das FOCUS online vorliegt.

Wie hoch die Abgabe ausfällt, soll vom Zuckergehalt abhängen. Nach dem vorliegenden Papier sind drei Stufen vorgesehen:

  • 4,5 bis 7 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: 26 Cent Steuer je Liter
  • mehr als 7 bis 10 Gramm: 32 Cent je Liter
  • mehr als 10 Gramm: 38 Cent je Liter

Die geplante Abgabe würde laut Papier deutlich mehr Getränke erfassen als klassische Limonaden. Vorgesehen sind auch Hafer-, Mandel-, Reis-, Haselnuss-, Kokos-, Erbsen- und Samendrinks. Auch Milchgetränke mit Kaffee- oder Tee-Zusatz sollen erfasst werden. Selbst Getränke mit Süßungsmitteln wie Cola Zero sollen darunterfallen.

Hinzu kommen alkoholfreie Biermischgetränke. Erfasst werden sollen außerdem Sirupe, Konzentrate und Granulate beziehungsweise Instantpulver zur Herstellung von Getränken.

Bislang war in den Debatten über eine deutsche Zuckersteuer vor allem von zuckerhaltigen Getränken die Rede. Auch frühere Modelle sahen unterschiedliche Steuersätze abhängig vom Zuckergehalt vor

Die Steuer würde zunächst beim Hersteller beziehungsweise Anbieter anfallen. Wenn Unternehmen die Kosten vollständig an die Kunden weitergeben, steigt dadurch der Verkaufspreis. Zusätzlich fällt auf den höheren Preis Mehrwertsteuer an.

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Wie stark Verbraucher die Steuer spüren, hängt vom Produkt und vom bisherigen Verkaufspreis ab.

Eistee, Haferdrink, alkoholfreies Radler könnten bis zu 62 Cent teurer werden

Für einen 2-Liter-Eistee mit 6,7 Gramm Zucker pro 100 Milliliter würden nach dem geplanten Modell 52 Cent Zuckersteuer anfallen. Einschließlich Mehrwertsteuer wären es rund 62 Cent. Kostet die Flasche heute 2,10 Euro, könnte sie unter den zugrunde gelegten Annahmen auf rund 2,72 Euro steigen – rund 30 Prozent mehr.

Auch andere Produkte aus dieser Steuerstufe wären laut einer Berechnung der „Bild“ betroffen. Dazu gehören etwa Fuze Tea Pfirsich, ein Haferdrink von Rewe Bio, alkoholfreies Krombacher Radler, Bionade Kräuter und Club-Mate.

Fanta und Sprite könnten rund 29 Prozent teurer werden

Noch höher wäre die Abgabe bei Getränken mit mehr als sieben Gramm Zucker.

Eine Literflasche Fanta Orange enthält laut den Angaben 9,1 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Dafür würden 32 Cent Steuer fällig. Mit Mehrwertsteuer ergibt sich eine zusätzliche Belastung von rund 38 Cent. Aus einem bisherigen Preis von 1,33 Euro würden damit rechnerisch etwa 1,71 Euro.

In dieselbe Kategorie fallen unter anderem Sprite und der granini Trinkgenuss Orange. Auch ein Emmi Caffè Latte mit 7,4 Gramm Zucker pro 100 Milliliter wäre betroffen.

Coca-Cola: Preisanstieg um mehr als 36 Prozent

Besonders stark würde die Steuer stark gesüßte Getränke treffen. Eine Literflasche Coca-Cola enthält laut den zugrunde gelegten Produktangaben 10,6 Gramm Zucker je 100 Milliliter. Sie würde damit in die höchste Steuerstufe fallen.

Dafür wären 38 Cent je Liter fällig. Weil auf die zusätzliche Abgabe wiederum Mehrwertsteuer anfällt, ergibt sich eine Belastung von rund 45 Cent. Aus einem angenommenen bisherigen Preis von 1,23 Euro würden damit 1,68 Euro.

Das entspricht einem Aufschlag von über 36 Prozent.

Auch Coca-Cola Vanilla, Müllermilch Schoko und Starbucks Frappuccino würden nach dieser Berechnung in die höchste Kategorie fallen.

Selbst Cola Zero soll besteuert werden

Zwar enthält Coca-Cola Light keinen Zucker, sondern wird mit Süßungsmitteln versetzt. Nach dem neuen Modell wären dafür trotzdem 26 Cent je Liter fällig, also soviel wie für anderen Getränke in der niedrigsten Stufe. Zusammen mit der Mehrwertsteuer ergibt sich eine Belastung von rund 31 Cent.

Bei einem bisherigen Preis von 1,12 Euro könnte die Literflasche demnach künftig rund 1,43 Euro kosten – fast 28 Prozent mehr.

Auch Sprite Zero, Coca-Cola Zero, Fanta Orange Zero und Müllermilch Zero wären betroffen.

Warum besteuert der Staat auch Zero-Getränke?

Der Grund für die breite Definition steht ebenfalls im Papier: Die Bundesregierung will Ausweichreaktionen verhindern und die Zahl der Ausnahmen möglichst gering halten. Sie rechnet laut Papier mit „erheblichen Produktreformulierungen“. Deshalb müsse der Steuergegenstand „weit gefasst“ werden, heißt es. Außerdem gehe es um Steuergerechtigkeit und eine gleichmäßige Besteuerung.

Auch Ausweichbewegungen sollen verhindert werden. Bei Sirup, Konzentraten und Granulaten nennt das Papier ausdrücklich die Erfahrungen aus anderen Ländern als Grund dafür, solche Produkte ebenfalls einzubeziehen.

Das lässt sich auch auf die grundsätzliche Konstruktion der Steuer übertragen: Würde ausschließlich Zucker besteuert, könnten Hersteller ihre Rezepturen verändern und Zucker durch Süßungsmittel ersetzen. Das Papier nennt genau diese erwarteten Reformulierungen als Argument für einen möglichst breit gefassten Steuergegenstand.

Zuckersteuer ausweiten? CSU-Minister kündigt Veto an

Aus der Union kam allerdings Kritik an den Plänen aus dem Haus von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Diese schössen „deutlich über das Ziel hinaus“, sagte der CDU-Fraktionsvize Albert Stegemann dem Nachrichtenportal Politico. Die Ausweitung auf möglichst viele Getränke diene „erkennbar in erster Linie der Haushaltskonsolidierung. Damit verliert die Maßnahme ihren gesundheitspolitischen Lenkungszweck.“

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) sieht das Vorhaben nach Angaben der „Lebensmittelzeitung“ ebenfalls kritisch – und kündigte demnach ein Veto an.

Was sich die Politik von einer Zuckersteuer erhofft

Eine Zuckersteuer soll nicht nur den Konsum von Süßgetränken verteuern. Sie soll vor allem Hersteller dazu bringen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken. Genau dafür ist die Staffelung der Abgabe nach dem Zuckergehalt gedacht.

Menschen mit geringer Selbstkontrolle reagierten jedoch deutlich schwächer auf den Preisanstieg: Bei 11 Prozent höheren Preisen sank ihr Konsum lediglich um 4 Prozent, bei Menschen mit hoher Selbstkontrolle dagegen um 19 Prozent.

Das DIW sieht deshalb eine gestaffelte Zuckersteuer nach britischem Vorbild als sinnvoller an. In Großbritannien habe die Abgabe den Herstellern einen Anreiz gegeben, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu reduzieren, um in eine niedrigere Steuerstufe zu gelangen. Die überwiegende Mehrheit der Produzenten habe darauf reagiert.

Genau auf diesen Effekt setzt offenbar auch das Bundesfinanzministerium. Im vorliegenden Papier heißt es, die drei Steuerstufen sollten einen Anreiz schaffen, den Zuckergehalt zu reduzieren. Das Ministerium verweist dabei ausdrücklich auf die Erfahrungen aus Großbritannien.

Zuckersteuer soll schon 2027 kommen

Nach den nun bekannt gewordenen Plänen könnte die Abgabe bereits im kommenden Jahr eingeführt werden. Ursprünglich war ein Beginn 2028 vorgesehen.

Hinter der geplanten Steuer stehen laut Papier nicht nur gesundheitspolitische Ziele. Mit dem Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2027 habe sich die Bundesregierung darauf verständigt, zur „weiteren Konsolidierung des Bundeshaushalts“ eine Zuckersteuer einzuführen. Gleichzeitig soll sie – entsprechend der Empfehlung der Gesundheitskomission – den Zuckergehalt in Getränken reduzieren.

Die Einnahmen wären offenbar nicht zweckgebunden für das Gesundheitswesen. Das unterscheidet den aktuellen Plan von einem Vorschlag, den Kassenärztechef Andreas Gassen gemacht hatte. Er hatte eine Zuckersteuer gefordert, deren Einnahmen gezielt in das Gesundheitssystem fließen sollten.

Noch ist die Steuer nicht beschlossen

Trotz der konkreten Zahlen gilt: Die Zuckersteuer ist noch nicht geltendes Recht. Die nun bekannt gewordenen Sätze und Produktgruppen beschreiben einen Plan und können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

„Damit sollen nur die Kassen gefüllt werden“

Die Debatte

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