Falscher Preis an der Kasse, zerbrochenes Glas im Gang oder ein alter Pfandbon in der Jackentasche: Die Verbraucherzentrale räumt mit den häufigsten Irrtümern beim Einkauf auf.
Wer nach dem Einkauf auf dem Kassenbon entdeckt, dass ein Produkt teurer war als am Regal ausgezeichnet, hat schlechte Karten. Laut Verbraucherzentrale gilt rechtlich der Preis, der an der Kasse aufgerufen wird, denn erst dort kommt der Kaufvertrag zustande. Die Auszeichnung im Regal ist juristisch unverbindlich. Der Markt muss den niedrigeren Preis also nicht gewähren – Kulanz ist reine Freiwilligkeit.
Umgekehrt gilt aber auch: Niemand ist verpflichtet, die Ware zum höheren Preis zu kaufen. Wer beim Scannen aufmerksam auf das Kundendisplay schaut und Unstimmigkeiten sofort anspricht, ist klar im Vorteil. Eine vorsätzlich falsche Preisauszeichnung ist eine Ordnungswidrigkeit.
Bruch, Rückgabe und verdorbene Ware
Bild mit KI erstellt
Geht im Laden etwas zu Bruch, müssen Kunden dafür aufkommen – allerdings nur
in Höhe des Einkaufspreises des Händlers, nicht des Verkaufspreises. Wer keine Schuld trägt, etwa
weil Waren wacklig gestapelt waren, sollte sich wehren. Bei Kindern haften Eltern nur bei verletzter
Aufsichtspflicht; ab sieben Jahren können Kinder je nach Einsichtsfähigkeit selbst haften, ab 18 in
vollem Umfang. Oft springt die private Haftpflichtversicherung ein.
Ein Umtauschrecht gibt es im stationären Handel nicht: Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur beim Onlinekauf. Rücknahmen erfolgen freiwillig – außer es gab eine Absprache oder einen entsprechenden Aushang. Bei verdorbenen Lebensmitteln besteht zwar ein Anspruch auf mangelfreie Ware, doch zu Hause wird der Nachweis schwierig. Den Kassenbon sollte man deshalb aufheben.
Pfandbon, Obst anfassen und "haushaltsübliche Mengen"Pfandbons sind nur in der Filiale einlösbar, in der sie ausgegeben wurden – dafür drei Jahre über das Ausgabejahr hinaus. Abwaschbares Obst und Gemüse darf angefasst werden, Backwaren aus Hygienegründen nicht. Naschen vor der Kasse ist rechtlich eigentlich tabu, viele Märkte tolerieren aber das Vorzeigen der leeren Verpackung.
"Haushaltsübliche Menge" ist kein definierter Begriff, bedeutet aber keinesfalls nur ein Exemplar. Prospektware muss in der Regel mindestens zwei Tage verfügbar sein – trotz des Zusatzes "solange der Vorrat reicht". Falsches Wechselgeld sollte sofort reklamiert werden. Im Zweifel hilft die Bitte um einen Kassensturz.
Auch interessant: Fremdes Geld auf PayPal-Konto: Wer jetzt falsch reagiert, zahlt doppelt.
| # | Наименование новости | Тональность | Информативность | Дата публикации |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Cyber-Experte warnt: Negative Google-Bewertungen können zur Rechtsfalle werden | 0 | 22.68 | 04-09-2026 |
| 2 | Falsche Festgeld-Angebote bringen Anleger um ihr Erspartes | 0 | 17.79 | 21-08-2026 |
| 3 | „Ganz ehrlich: Nein”: Supermarkt-Mitarbeiterin findet 4780 Euro Lohn pro Monat unfair | 0 | 16.04 | 22-08-2026 |
| 4 | Neues EU-Label startet heute: Was sich beim Einkaufen ändert | 0 | 14.22 | 27-09-2026 |
| 5 | Oktober bis Ostern: Jetzt Reifenwechsel einplanen | 0 | 13.18 | 25-09-2026 |
| 6 | Vous mangez du chocolat noir pour ses bienfaits ? Voici le pourcentage de cacao à privilégier selon les experts | 0 | 6.28 | 26-09-2026 |
| 7 | Help! How best to deal with my child’s endless asking? | 0 | 10 | 15-09-2026 |
| 8 | WhatsApp: So kapern Betrüger Konten & zocken 600 Euro ab | 0 | 13.38 | 25-09-2026 |
| 9 | ‘It’s changed how we shop’: Two Belfast fashionistas on the secrets of buying second-hand bargains | 0 | 16.67 | 14-09-2026 |