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Urteile der Woche: Bei undichtem Motor wird Kaufvertrag für Gebrauchtwagen nicht automatisch aufgelöst

Дата публикации: 11-07-2026 04:28:17

Der Käufer eines Gebrauchtwagens mit undichtem Motor will vom Kaufvertrag zurücktreten – und sein Geld zurück. Laut EuGH ist das aber nur bei schweren Mängeln möglich.

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Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand

AUDIO: Die Urteile der Woche: Undichter Motor beim Gebrauchtwagen (3 Min)

Urteile der Woche

Undichter Motor bei Gebrauchtwagen: Kaufvertrag nicht automatisch unwirksam

Stand: 11.07.2026 06:28 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.

von Immo Hesse, MDR AKTUELL

Ein Handy liegt auf einer Laptoptastatur. Das Display zeigt das Google Logo

Europäischer Gerichtshof (Az. C‑307/25)

Sepp Senske* kauft einen mehr als acht Jahre alten Gebrauchtwagen. Im Kaufvertrag wird das Fahrzeug als genügend fahrbereit, betriebs- und zulassungsfähig beschrieben. Wenig später wird das Auto gestoppt. Der Grund: Wegen eines undichten Motors verliert es permanent Öl. Das wird als schwerer Mangel im Sinne der Verkehrs- und Betriebssicherheit gewertet, der schon zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs bestanden habe und nun mit geringem Kostenaufwand behoben werden könne. Der Verkäufer ist dazu auch bereit. Allerdings will das Herr Senske nicht. Er beantragt stattdessen vor Gericht die Aufhebung des Kaufvertrags und die Rückzahlung des Kaufpreises. Der Europäische Gerichtshof äußerte sich nun eindeutig zu diesem Fall:

Verbraucher haben nur in schwerwiegenden Fällen Anspruch auf eine sofortige Kaufpreisminderung oder eine Beendigung des Kaufvertrags. Dies gilt allerdings nicht, wenn der vertragsgemäße Zustand des Fahrzeugs preiswert wiederhergestellt werden kann.

Im konkreten Fall muss nun das zuständige Gericht im EU-Land beurteilen, ob dies hier der Fall ist.

Arbeitgeber kann nicht auf Einwurfeinschreiben vertrauen

Bundesarbeitsgericht (Az. 2 AZR 184/25)

Friedolin Friesicke* war in den vergangenen drei Jahren mehrfach jeweils länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt. Gesetzlich ist dann ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement vorgesehen. In diesem Verfahren soll der Arbeitgeber prüfen, ob die häufige Arbeitsunfähigkeit und eine mögliche Kündigung durch betriebliche Maßnahmen wie eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes vermieden werden kann. Der Arbeitgeber sendet an Herrn Friesicke ein Einwurfeinschreiben, in dem der Mann zum Eingliederungsmanagement aufgerufen wird. Doch auf das Schreiben reagierte der Arbeitnehmer nicht. Daraufhin wird ihm wegen häufiger Fehlzeiten gekündigt. Ist das gerechtfertigt? Nein, sagten die Richter am Bundesarbeitsgericht.

Der Arbeitgeber konnte hier nicht beweisen, dass das Einwurfeinschreiben mit der Aufforderung dem Kläger auch tatsächlich zugegangen ist. Zwar wurde das Schreiben vor dem Abschicken eingescannt und ein Auslieferungsbeleg erstellt, der tatsächliche Zugang des Briefes in den Briefkasten des Klägers wurde so aber noch nicht nachgewiesen.

Nur wenn es diesen Nachweis gibt, kann man dem Beschäftigten vorwerfen, nicht auf das Schreiben reagiert zu haben. Die Kündigung bleibt deshalb unwirksam.

Video: Nach der Krebserkrankung zurück in den Beruf (3 Min)

Nachbarin muss sechs Meter hohe Bambushecke nicht zurückschneiden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 17 U 132/22)

Und nun geht es noch um einen typischen Nachbarschaftsstreit zwischen zwei Grundstücksinhabern: Sina Sielke* hat an der Grundstücksgrenze zu ihrem ungeliebten Nachbarn eine Mauer und einen Doppelstabzaun samt Sichtschutzstreifen errichtet. Dahinter befindet sich auf dem eigenen Grundstück eine Bambushecke, die inzwischen auf mindestens sechs bis sieben Meter Höhe angewachsen ist. Ihr Nachbar klagte auf Beseitigung der Mauer, des Zauns und der Hecke. Falls dies nicht möglich sei, sollte hilfsweise nur der Bambus entfernt oder auf einen Meter zurückgeschnitten werden. Am Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied man so:

Der Kläger hat hier keinen Anspruch auf einen Rückschnitt der Bambushecke, denn seine Nachbarin hat die gesetzlichen Vorgaben zu Grenzabständen eingehalten. Eine Höhenbegrenzung für Pflanzen, die den Grenzabstand einhalten, gibt es im Nachbarschaftsrecht nicht. Die Voraussetzungen für eine nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung sind damit nicht erfüllt.

Die sechs Meter hohe Bambushecke darf also bleiben.

Video: Streit am Gartenzaun - Mit Rechtsexperte Gilbert Häfner (15 Min)

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

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Классификация: Экономика. Схожих патентов: 0. Схожих новостей: 10. Тональность: 0. Информативность: 7.54. Источник: www.mdr.de.