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Angriff auf internationale Justiz: Trump ruft Staaten zum Austritt aus dem Strafgerichtshof auf

Дата публикации: 23-09-2026 09:45:00

Die USA erkennen den Internationalen Strafgerichtshof nicht an. Das Gericht, das unter anderem gegen Israels Ministerpräsidenten Netanjahu einen Haftbefehl erlassen hat, durchlebt auch sonst eine Krise. Jetzt legt Trump nach.

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Angriff auf internationale Justiz: Trump ruft Staaten zum Aus­tritt aus dem Straf­ge­richtshof auf

23.09.2026

Am Dienstagabend (deutscher Zeit) trat US-Präsident Trump bei der UN-Generalversammlung auf

US-Präsident Donald Trump attackierte bei der UN-Generalversammlung in New York den Internationalen Strafgerichtshof. Foto: picture alliance / SvenSimon-Press Service Of The P | Press Service Of The President Of Ukraine

Die USA erkennen den Internationalen Strafgerichtshof nicht an. Das Gericht, das unter anderem gegen Israels Ministerpräsidenten Netanjahu einen Haftbefehl erlassen hat, durchlebt auch sonst eine Krise. Jetzt legt Trump nach.

US-Präsident Donald Trump hat die Staatengemeinschaft zum geschlossenen Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) aufgerufen. "Ich fordere alle Staaten, die Mitglieder des Internationalen Strafgerichtshofs sind, auf, sofort aus dieser skrupellosen Institution auszutreten", sagte Trump in seiner Rede vor den Mitgliedern der UN-Generalversammlung. Die USA erkennen den IStGH nicht an und gehen zunehmend mit Sanktionen gegen ihn und seine Vertreter vor. 

Die US-Regierung übt vor allem wegen des Haftbefehls gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu Druck auf das Gericht aus. Der IStGH in Den Haag verfolgt seit 2002 schwerste Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die USA werfen dem Gericht unter anderem vor, politisch motiviert zu handeln. Weitere Staaten wie Russland oder etwa auch die Türkei erkennen den Gerichtshof ebenfalls nicht an.

Die USA kritisieren, dass sich der IStGH für ein Strafverfahren gegen israelische Regierungsverantwortliche für zuständig erklärt hat, obwohl Israel dem Gerichtshof nicht beigetreten ist. Völkerrechtlich begründet der IStGH diese Entscheidung damit, dass Palästina der Jurisdiktion des Gerichts unterliegt – und damit auch Gaza, wo die vorgeworfenen Taten stattfanden.

Das Gericht schreitet erst ein, wenn die betreffenden Staaten selbst Ermittlungen ablehnen oder dazu nicht in der Lage sind. Primär soll also in einzelnen Staaten selbst ermittelt werden. Auch der UN-Sicherheitsrat kann das Gericht mit Ermittlungen beauftragen. Der Gerichtshof hat 125 Vertragsstaaten, die dem sogenannten Römischen Statut beigetreten sind.

Bundesregierung stellt sich hinter Internationalen Strafgerichtshof 

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) stellte sich klar hinter den IStGH und sprach von einem "bedauernswerten Unterschied" zur US-Administration. "Wir brauchen diese Gerichtsbarkeit auf internationaler Ebene natürlich weiterhin. Sie ist Teil der regelbasierten Ordnung, die sich unsere Welt gegeben hat. Sie ist Teil unserer Zivilisationsgeschichte. Sie ist Ausdruck von Gewaltenteilung, von Rechtsstaatlichkeit und auch von Durchsetzung von Humanität", sagte Wadephul. 

Auch der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Lars Castellucci (SPD), stellte sich dem Aufruf von Trump entgegen. "Schwerste Verbrechen dürfen nicht straflos bleiben. Genau dafür gibt es den Internationalen Strafgerichtshof", erklärte er auf der Plattform X. Deutschland stehe zu einem unabhängigen und handlungsfähigen IStGH und werde ihn weiter unterstützen. 

Berichte über neue Sanktionen 

Die USA haben bereits weitreichende Sanktionen gegen das Gericht erlassen. So ist etwa selbst Gerichtspräsidentin Tomoko Akane von US-Finanzdiensten ausgeschlossen und Vermögenswerte von ihr eingefroren worden.

Dass die USA nun weiter Druck machen würden, hatte das Wall Street Journal zuerst berichtet. Trump bereite weitere Sanktionen vor, die in der Folge dazu führen könnten, dass das Gericht von einem großen Teil des globalen Finanzsystems abgeschnitten wird. Das könnte den Arbeitsalltag am IStGH deutlich erschweren. In der EU wird diskutiert, die sogenannte Blocking-Verordnung auf den IStGH auszuweiten. Diese bewirkt unter anderem, dass bestimmte US-Sanktionen von Unternehmen in der EU nicht umgesetzt werden dürfen.

Abgesehen von der schwindenden Akzeptanz durch mehrere Staaten macht der IStGH auch deshalb Schlagzeilen, weil erstmals in seiner Geschichte einer seiner Chefankläger entlassen worden ist. 82 von 125 Vertragsstaaten stimmten erst im Juli dafür, Karim Khan wegen des Vorwurfs sexueller Übergriffe und Misshandlungen seines Amtes zu entheben.

dpa/sjm/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Angriff auf internationale Justiz: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60951 (abgerufen am: 28.09.2026 )

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