Über den neuen Übertragungsweg können Sie Anfragen des Medizinischen Dienstes effizient und datenschutzkonform beantworten
Über den neuen Übertragungsweg können Sie Anfragen des Medizinischen Dienstes effizient und datenschutzkonform beantworten
Schnell, papierlos und sicher: Arztpraxen in Baden-Württemberg können Befundunterlagen im Rahmen des Mitteilungsmanagements (MiMa) und die Pflegeüberleitungsbögen ab sofort auch elektronisch über den Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM) an den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg übermitteln. Damit steht neben dem bisherigen postalischen Versand ein digitaler Übermittlungsweg über die Telematikinfrastruktur (TI) zur Verfügung.
Der neue Übertragungsweg ermöglicht es Praxen, Anfragen des Medizinischen Dienstes effizient und datenschutzkonform zu beantworten. Befunde, Stellungnahmen und weitere medizinische Unterlagen können direkt aus dem Praxisverwaltungssystem heraus elektronisch versendet werden. Der Ausdruck und Versand von Papierunterlagen entfällt.
Zwei Möglichkeiten der elektronischen ÜbermittlungFür die elektronische Antwort auf MiMa-Anfragen und die Übermittlung von Pflegeüberleitungsbögen stehen Praxen grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung:
Versand als KIM-NachrichtPraxen können die angeforderten Unterlagen als normale KIM-Nachricht an den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg senden. Anhänge wie Befundberichte oder weitere medizinische Dokumente können dabei direkt beigefügt werden.
Versand per eArztbrief über KIMAlternativ können Praxen die Unterlagen als eArztbrief versenden. Hierbei wird die etablierte eArztbrief-Funktion des Praxisverwaltungssystems genutzt. Die erforderlichen Dokumente können dem eArztbrief als digitale Anlagen beigefügt und sicher über KIM übermittelt werden. Dieses Verfahren bietet den Vorteil einer strukturierten Dokumentation innerhalb des Praxisverwaltungssystems und ermöglicht zudem die Abrechnung der hierfür vorgesehenen EBM-Leistungen.
Vorteile für PraxenDie elektronische Übermittlung bietet zahlreiche Vorteile:
Wird die Antwort auf eine MiMa-Anfrage elektronisch über den eArztbrief per KIM übermittelt, kann für die elektronische Befundübermittlung an den Medizinischen Dienst die Gebührenordnungsposition (GOP) 86900 abgerechnet werden. Darüber hinaus können, abhängig vom angeforderten Vordruck beziehungsweise der Art der Stellungnahme, weitere EBM-Gebührenordnungspositionen berechnungsfähig sein. Hierzu zählen beispielsweise die GOP 01620 bis 01622. Die jeweils abrechnungsfähige GOP richtet sich nach dem angeforderten Formular und dem Umfang der erstellten ärztlichen Stellungnahme.
Technische VoraussetzungenFür die elektronische Übermittlung über KIM benötigen Praxen:
Weitere Informationen zur Nutzung des Verfahrens sowie die aktuellen Kontaktdaten finden Sie auf den Seiten des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg:
| # | Наименование новости | Тональность | Информативность | Дата публикации |
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