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Neue Grundschulbezirke in Aalen? Für diese Kinder könnte sich die Schule ändern

Дата публикации: 24-09-2026 03:00:00

Neue Zuständigkeiten: Die Stadt Aalen will mehrere Grundschulbezirke verändern. Für manche Familien könnte sich damit ab dem Schuljahr 2027/28 einiges ändern.

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Stand: 24.09.2026, 07:59 Uhr

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Für einige Aalener Grundschüler ändert sich möglicherweise ab dem Schuljahr 2027/28 die Schule und damit der Schulweg.

Für einige Aalener Grundschüler ändert sich möglicherweise ab dem Schuljahr 2027/28 die Schule und damit der Schulweg. © Oliver Giers

Neue Zuständigkeiten: Die Stadt Aalen will mehrere Grundschulbezirke verändern. Für manche Familien könnte sich damit ab dem Schuljahr 2027/28 einiges ändern.

Aalen. Welches Kind künftig an welcher Grundschule landet, ist künftig noch viel mehr eine Frage des Wohnorts. Die Grenzen der Grundschulbezirke will die Stadt Aalen nun an mehreren Stellen neu ziehen. Betroffen sind die Greutschule, die Gemeinschaftsschule Welland, die Rombachschule, die Langertschule, die Schillerschule, die Kappelbergschule und die Karl-Kessler-Schule. Wirksam werden soll der neue Zuschnitt zum Schuljahr 2027/28. Ein Gemeinderatsbeschluss dazu steht noch aus. Zuerst hat der Ausschuss für Kultur, Bildung und Finanzen (KBFA) darüber in öffentlicher Sitzung am Mittwoch (23.9.) beraten. 

Die Stadt zieht die Grenzen neu

Der Grund für die Neuordnung klingt zunächst unspektakulär: Die Stadt hat ihre bestehenden Grundschulbezirke überprüfen lassen. Das beauftragte Büro kam dabei zu dem Ergebnis, dass bei sieben Bezirken Handlungsbedarf besteht. Es geht dabei allerdings nicht um einen großen Rundumschlag. Vielmehr sollen einzelne Grenzen korrigiert werden. Wie aus der Sitzungsvorlage hervorgeht, ist es erklärtes Ziel der Stadtverwaltung, Schulwege sinnvoller zu gestalten, bisherige Grenzverläufe zu korrigieren und die Schulbezirke teilweise stärker an den bestehenden städtischen Wohnquartieren auszurichten.

Was bedeutet das für die Kinder?

Für Familien mit Kindern im Grundschulalter kann eine solche Linie auf dem Stadtplan durchaus wichtig werden. Denn der Grundschulbezirk legt grundsätzlich fest, welche öffentliche Grundschule für ein Kind aufgrund seines Wohnortes zuständig ist. Grundsätzlich gilt: Die Schulbezirke sollen dafür sorgen, dass Kinder möglichst wohnortnah zur Schule gehen und kurze Wege haben. Gleichzeitig aber sollen die Schulen möglichst ausgewogen ausgelastet sein. Mit anderen Worten: Wo die Grenze verläuft, kann darüber entscheiden, welche Schule für ein Kind die zuständige Grundschule ist.

Lesen Sie auch: Aalens Doppelhaushalt – Millionen Euro für Schulen und den Sport

Neuordnung ist Teil eines größeren Plans

Die Botschaft der Stadt: Die neuen Grenzen sollen sich mehr an der tatsächlichen Wohnstruktur orientieren und zugleich helfen, die Schulwege sinnvoller zu organisieren. Für die Stadt Aalen steckt dahinter aber noch mehr. Die Bezirke schaffen Planungssicherheit bei Fragen wie: Wie viele Kinder werden voraussichtlich an einer Schule eingeschult? Wie viel Raum wird benötigt? Wie müssen Personal und Betreuung geplant werden? Und wo könnten künftig Investitionen notwendig werden?

Vor diesem Hintergrund betrachtet die Stadtverwaltung die Neuordnung der Schulbezirke nicht als isoliertes Projekt, sondern als Teil einer größeren Schulentwicklungsplanung. 

Schulbezirke sollen besser zu den Wohngebieten passen

Laut Stadtverwaltung sind die jetzt vorgeschlagenen Änderungen gemeinsam mit den Schulleitungen erarbeitet und beraten worden. Auch die jeweiligen Schulkonferenzen haben sich mit den Plänen beschäftigt und sie befürwortet, schreibt die Stadtverwaltung in der Sitzungsvorlage. Die Änderungen seien zudem bereits in den beteiligten Ortschaftsräten und den betroffenen Schulleitungen vorgestellt worden. 

Hofackerschule: Eine Grenze verschwindet

Eine besondere Korrektur betrifft die Hofackerschule. Dort gibt es längst keinen Schulbetrieb mehr. Denn Ende des Schuljahres 2013/14 wurde die Schule als Außenstelle der Greutschule geschlossen. Trotzdem existiert der frühere Grundschulbezirk der Hofackerschule formal bis heute. Praktisch ist die Sache allerdings seit zwölf Jahren anders. Die Kinder aus diesem Bezirk wurden von der Greutschule übernommen. 

Nun soll der nur noch formal bestehende Grundschulbezirk Hofackerschule aufgelöst werden. In der Folge werden nun einige Straßenzüge nicht mehr der Greutschule, sondern der Langertschule zugeordnet. 

Wie viele Kinder kommen auf welche Schule?

Wie aus der Sitzungsvorlage weiter hervorgeht, sind die neuen Schulbezirksgrenzen erst der Auftakt für eine weitere Schulentwicklungsplanung. Im nächsten Schritt soll es um Zahlen gehen: Wie entwickeln sich die Schülerzahlen? Welche Kapazitäten haben die einzelnen Schulen? Wo könnte es künftig eng werden, wo gibt es möglicherweise freie Kapazitäten? Aus den Antworten auf diese Fragen sollen Handlungsempfehlungen formuliert werden. Anschließend sollen Arbeitsgruppen unter anderem die räumliche Situation und Infrastruktur, Bildung und Betreuung, schulische Unterstützungssysteme, Übergänge sowie Personalstandards unter die Lupe nehmen. 

Für Eltern und Grundschulkinder wird der erste Schritt der Schulentwicklungsplanung allerdings erst mit dem Schuljahr 2027/28 konkret spürbar. Bis dahin können sich an einigen Stellen die Grenzen verschieben und damit auch die Frage, welche Grundschule für ein Kind zuständig ist. 

Lesen Sie auch: Schulstart: Was Erstklässler wirklich können müssen – und was nicht

Ein Überblick über die Grundschulbezirke in Aalen.

Ein Überblick über die Grundschulbezirke in Aalen. © Grafik: Carmen KurzDie große Schulplanung läuft bereits

Die Stadt Aalen hat Ende 2025 mit einer internen Veranstaltung offiziell den Auftakt für ihre umfassende Schulentwicklungsplanung gemacht. "Ziel der Schulentwicklungsplanung ist es, den aktuellen und künftigen Anforderungen an Unterrichts- und Lernräume gerecht zu werden", sagte damals Bürgermeister Bernd Schwarzendorfer. Er wies darauf hin, dass sowohl demografische Entwicklungen als auch rechtliche Veränderungen berücksichtigt werden. Laut Stadtverwaltung soll der Schulentwicklungsplan Ende 2026/Anfang 2027 vorliegen und abschließend im Gemeinderat diskutiert und beschlossen werden. 

In welche Grundschule ein Kind gehen soll, kann nicht frei ausgewählt werden. Im Gegensatz zu weiterführenden Schulen, wo in Aalen freie Schulwahl herrscht, gilt für Grundschulen laut Schulgesetz eine feste Pflicht, die dem Wohnbezirk zugewiesene Schule zu besuchen. In der Regel wird das Kind jene Grundschule besuchen, in deren Bezirk die Eltern ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann ein Kind auf Antrag den Schulbezirk wechseln und in einer anderen Grundschule eingeschult werden. 

Für private Grundschulen wie beispielsweise Waldorfschulen gilt die Bezirkspflicht nicht.

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