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EU-Parlament ebnet Weg für befristete Chatkontrollen

Дата публикации: 09-07-2026 11:28:30

Eine Übergangsregelung soll WhatsApp, Signal und Co. die Suche nach bekanntem Missbrauchsmaterial bis 2028 wieder erlauben.

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Das Europäische Parlament hat den Weg für eine befristete Verlängerung der Ausnahmeregelung freigemacht, die es Online-Diensten wie WhatsApp, Google oder Microsoft ermöglicht, nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch zu suchen. Nach einer überraschenden Kehrtwende stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten dafür, das Gesetzgebungsverfahren fortzusetzen – allerdings mit Änderungen am ursprünglichen Vorschlag.

Die Übergangsregelung soll bis April 2028 gelten. Bevor sie in Kraft treten kann, muss die Europäische Kommission zu den Änderungswünschen des Parlaments Stellung nehmen. Anschließend müssen auch die EU-Mitgliedstaaten im Rat zustimmen.

Streit um Scans privater Nachrichten

Im Kern geht es um die Frage, ob Anbieter von Messenger-Diensten und anderen Online-Plattformen Inhalte privater Kommunikation automatisiert auf bekanntes Material mit Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs überprüfen dürfen. Eine entsprechende Ausnahme von den europäischen Datenschutzvorschriften bestand bereits, war jedoch im April ausgelaufen, nachdem das Parlament einer unveränderten Verlängerung die Zustimmung verweigert hatte.

Der Vorschlag der Mitgliedstaaten sieht vor, dass die Dienste auch sogenannte Client-Side-Scanning-Verfahren einsetzen können. Dabei werden Fotos, Videos oder Nachrichten bereits auf dem Endgerät überprüft, bevor sie verschlüsselt und versendet werden. Datenschützer kritisieren dieses Verfahren seit Langem als Eingriff in die Vertraulichkeit privater Kommunikation.

Parlament fordert Einschränkungen

Das EU-Parlament lehnt den Einsatz solcher Scans auf den Endgeräten weitgehend ab. Nach seiner Position sollen Inhalte, die noch verschlüsselt werden, grundsätzlich nicht automatisiert durchsucht werden.

Außerdem soll sich die Ausnahme ausschließlich auf bereits bekanntes Missbrauchsmaterial beschränken. Verdachtsfälle dürften erst an Behörden gemeldet werden, nachdem sie von einer Person überprüft und mögliche Fehlalarme ausgeschlossen wurden.

Überraschende Wende

Noch Anfang März hatte sich eine Mehrheit der Europaabgeordneten dafür ausgesprochen, automatisierte Kontrollen nur bei konkretem Verdacht zuzulassen. Da sich Parlament und Rat der Mitgliedstaaten nicht einigen konnten, lief die bisherige Ausnahmeregelung aus.

Für Kritik sorgte daraufhin, dass Plattformen vorübergehend keine ausdrückliche Rechtsgrundlage mehr für die freiwillige Suche nach einschlägigem Material hatten. Ermittlungsbehörden, Kinderschutzorganisationen und mehrere Politiker warnten vor den Folgen. Deutschlands Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete das Auslaufen der Regelung als schweren Rückschlag für den Kinderschutz.

Neue Dynamik erhielt die Debatte Mitte Juni, als Parlamentspräsidentin Roberta Metsola eine erneute Befassung mit der Übergangsregelung anregte. Daraufhin beschlossen die Mitgliedstaaten, den Vorschlag nochmals aufzugreifen und dem Parlament eine weitere Abstimmung zu ermöglichen.

Kritik am Verfahren

Die Europäische Volkspartei (EVP) setzte schließlich ein Eilverfahren durch, damit noch vor der Sommerpause abgestimmt werden konnte. Das ungewöhnliche Vorgehen löste scharfe Kritik aus.

Vertreter mehrerer Fraktionen warfen Parlamentspräsidentin Metsola vor, ihre Kompetenzen überschritten zu haben und ein Verfahrensschlupfloch zu nutzen. Auch einzelne Abgeordnete kritisierten das beschleunigte Verfahren als demokratisch problematisch. In der Schlussabstimmung votierten 286 Abgeordnete gegen einen Stopp der Verlängerung, 276 dafür, 30 enthielten sich.

Unabhängig von der nun geplanten Übergangsregelung arbeiten EU-Parlament und Mitgliedstaaten weiterhin an einer dauerhaften gesetzlichen Grundlage für den Umgang mit Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet. Über deren genaue Ausgestaltung besteht bislang jedoch keine Einigung.

Agenturen, bqu  |  09.07.2026, 13:28

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