683 Tage lang saß Norbert Kuß unschuldig im Gefängnis – verurteilt auf Basis eines fehlerhaften Gutachtens. Der Marpinger wurde rehabilitiert, bekam Schmerzensgeld. Doch geheilt sind die Wunden nicht.
Marpingen · 683 Tage lang saß Norbert Kuß unschuldig im Gefängnis – verurteilt auf Basis eines fehlerhaften Gutachtens. Der Marpinger wurde rehabilitiert, bekam Schmerzensgeld. Doch geheilt sind die Wunden nicht.
Norbert und Rita Kuß auf ihrem Balkon zuhause in Marpingen. Fast zwei Jahre saß Norbert Kuß unschuldig im Gefängnis. Eine Zeit, die er und seine Frau nicht ganz hinter sich lassen können.
Foto: Katja SponholzAn manchen schlechten Tagen, dann, wenn die Erinnerungen hochkommen und das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein, erstarkt, schauen Rita und Norbert Kuß auf den Spruch, der in ihrem Wohnzimmer in Marpingen hängt: „Hinfallen, Aufstehen, Krone richten, Weitergehen“, heißt es dort. „Das hilft dann“, sagt die 74-Jährige. So, wie es auch ihr christlicher Glaube tue.
683 folgenschwere Tage
Doch selbst wenn das Paar einen zufriedenen Eindruck macht und glücklich zu sein scheint: Immer mal wieder tauchen die Erlebnisse und Erfahrungen von einst auf. Zu fest haben sich bestimmte Daten und Zahlen bei ihnen eingebrannt. „683 Tage waren es“, sagt Kuß. „Am 22. Januar 2003 war die Anzeige gekommen. Am 1. Januar 2006 habe ich noch eine Abrechnung für die Kirche gemacht, am nächsten Tag bin ich ins Gefängnis gegangen.“
Knapp zwei Jahre verbrachte der heute 82-Jährige danach unschuldig in Haft. Im Mai 2004 war er vom Landgericht Saarbrücken wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner damals zwölfjährigen Pflegetochter zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Erst Jahre später war das Verfahren neu aufgerollt und seine Unschuld erkannt worden: Das Urteil wurde in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben. Im True-Crime-Podcast der Saarbrücker Zeitung, Tatort Saarland, haben wir den Fall aufgegriffen und erzählen ihn nach. Jetzt anhören!
Eine Fehlbeurteilung und Schmerzensgeld
Ein Gutachten deckte diverse Mängel und Fehleinschätzungen einer ursprünglichen Bewertung auf. 2018 entschied der Bundesgerichtshof in der Haftungsfrage darüber, dass Kuß unschuldig in Haft saß: Eine Homburger Psychologin, die einst das Gutachten über das lernbehinderte Mädchen erstellt hatte, wurde dazu verurteilt, neben Schmerzensgeld auch Schadenersatz zu zahlen.
Schon Anfang 2015 war sie zu Schmerzensgeld verurteilt worden – wegen der gesundheitlichen und psychischen Folgen für Kuß. Dagegen hatte die Frau Berufung eingelegt.
Mehrere Jahre hatte der Rechtsstreit mit der Gutachterin gedauert, bis das Oberlandesgericht dem früheren technischen Beamten der Bundeswehr Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 Euro zusprach. „Es ist wie damals bei der Verurteilung“, hatte er das Urteil kommentiert. „Es geht unter die Haut und es braucht Zeit, bis man es begreift.“
„Für manche waren wir wie Abschaum“
Geholfen hat das Geld vor allem, um neben den Kosten für das Haus auch jene Schulden abzuzahlen, die während der Jahre des Prozesses und der Inhaftierung angefallen waren. „Für die Zeit, in der ich im Gefängnis war, hätte meine Frau eigentlich auch Schmerzensgeld verdient“, sagt Kuß heute.
„Das Schlimmste war, dass man kein selbstbestimmtes Leben mehr hatte und jahrelang unter Druck lebte“, blickt Rita Kuß zurück. „Und diese Erniedrigungen, die man erlebte.“ Vor allem Mitarbeiter in Behörden oder der JVA hätten sie spüren lassen, was sie offenbar von ihr und ihrem Mann hielten. „Für manche waren wir wie Abschaum“, sagt sie mit Verbitterung. „Irgendwann habe ich gar nicht mehr gesagt, dass mein Mann im Gefängnis sitzt, aber unschuldig ist. Das hörte sich so abgedroschen an.“
Andere jedoch standen voll hinter dem Ehepaar: nicht nur Freunde und Angehörige, die ihnen Geld liehen, sondern auch der Werkstattinhaber, der das Auto reparierte, und der Zahnarzt, die mit den Rechnungen warteten oder großzügige Ratenzahlungen einräumten. „Das hat gut getan und ein bisschen ausgeglichen, wie wir von offizieller Stelle behandelt wurden.“
„Kinderschänder“ war noch die harmloseste Bezeichnung
Ganz zu schweigen von den Erfahrungen, die Kuß im Gefängnis machte. Vor allem, seit dort die Runde gemacht hatte, für welches angebliche Delikt er verurteilt worden war. „Von dem Zeitpunkt an war ich dort allein“, blickt er zurück. „Kinderschänder“ war noch die harmloseste Bezeichnung für ihn. Erst im Bibelkreis, durch den Gefängnisseelsorger und einen Zellennachbarn habe er wieder Gespräche führen können. Doch die Wunden, die diese Zeit verursacht hat, sind längst nicht verheilt. Noch heute leidet er unter einem Tinnitus und Schlafstörungen. „Manchmal schrecke ich im Schlaf auf und zittere und kann nicht mehr einschlafen.“
„Es bleibt Bestandteil Ihres Lebens“
Vergessen könne man das, was er erlebt habe, vermutlich niemals. Von Anfang an – schon vor der Gerichtsverhandlung – sei er in therapeutischer Behandlung gewesen. „Das Erste, was mir die Therapeutin damals gesagt hat, war: ‚Egal, wie es ausgeht, es bleibt Bestandteil Ihres Lebens’“, erzählt Kuß. Heute weiß er, dass sie recht hatte. „Im Nachhinein muss ich sagen: Man muss nicht erwarten, dass es besser wird. Aber man kann sich freuen, wenn es nicht schlimmer wird. Es hat sich zwar nicht verschlimmert, aber es gibt keinen Tag, wo man nicht daran denkt.“
„Ich sage der Rita, du hättest gefummelt“
Aber der Groll richtet sich längst nicht gegen das Mädchen, das sie damals als Pflegekind bei sich aufgenommen hatten – auf Wunsch des Jugendamtes, das über viele Jahre gute Erfahrungen mit den Beiden gemacht hatte. Denn das Ehepaar hatte nicht nur zwei Jungen adoptiert, sondern auch ein weiteres Pflegekind großgezogen. Von der Betreuung des Mädchens jedoch – von dem man erst hinterher erfahren habe, dass es schon mit zehn Jahren im Heim Sex gehabt habe – sei man überfordert gewesen: Es habe schon sehr früh sexualisiertes und sehr aggressives Verhalten gezeigt. Diese Schwierigkeiten habe man auch den Mitarbeitern des Jugendamtes öfter geschildert. Als Norbert Kuß dann dem Mädchen gesagt habe, so ginge es nicht weiter, man müsse die Betreuung abgeben, habe sie gesagt: „‚Ich sage der Rita, du hättest gefummelt.’“
Die Anzeige, die einige Wochen später vom leiblichen Vater eingegangen sei, habe ihnen noch gar keine Sorgen bereitet. „Wir haben gedacht, das ist ja lächerlich, das haben wir gar nicht ernst genommen“, blickt Rita Kuß zurück. Und sogar noch abgewunken, als ihr Mann gefragt habe: „Brauche ich jetzt einen Anwalt?“
Lichtblick Wiederaufnahmeverfahren
Heute können die Beiden nur noch den Kopf darüber schütteln, wie naiv sie damals gewesen seien. Aber auch, wie das (Fehl-)Urteil einer Gutachterin über die Glaubwürdigkeit des Mädchens ihr ganzes Leben danach geprägt habe. Balsam für ihre Wunde war da wohl die Einschätzung des renommierten Experten Professor Max Steller, Fachpsychologe aus Berlin, und das Urteil des Oberlandesgerichts, wonach kein Zweifel mehr bestände, dass seinerzeit bei der Erstellung des Gutachtens „evidente, grobe Fahrlässigkeit seitens der Sachverständigen“ vorgelegen habe.
Das Wiederaufnahmeverfahren habe damals Anwalt Jens Schmidt erreicht, Daniela Lordt vertrat Kuß im Zivilverfahren bei den Forderungen nach Schmerzensgeld und Schadenersatz. Sie selbst erinnert sich noch gut an diesen Fall. „Natürlich war er auch für mich ganz besonders: Ich war von Anfang an überzeugt, dass Herr Kuß zu Unrecht beschuldigt wurde und war sehr erleichtert, dass das Gericht dies auch so sah“, blickt sie zurück und gibt zu: „Ich halte es für wichtig, dass der Fall nicht vergessen wird.“
Heute versucht das Ehepaar Kuß, nach vorne zu schauen und die gemeinsame Zeit mit den Kindern und mittlerweile drei Enkeln zu genießen. Mit ihrer damaligen Pflegetochter hat es seit der Anzeige keinerlei Kontakt mehr. Vorwürfe macht es ihr nicht mehr. „Sie selbst hat kein schönes Leben gehabt. Eigentlich kann sie einem leidtun“, sagt Norbert Kuß.
Das ewige Warten auf eine Entschuldigung
Nur wenn die beiden an die Gutachterin denken, fällt es ihnen schwer, mit der Vergangenheit abzuschließen. „Jeder macht Fehler“, sagen sie. „Aber das Schlimme ist, dass niemand gesagt hat: ‚Tut mir leid.‘“ Ob sie noch immer auf eine Entschuldigung der Psychologin für die Falscheinschätzung warten? „Auf jeden Fall“, sagt Norbert Kuß. „Das würde helfen – auch heute noch.“
Die Gutachterin hat auf eine Anfrage der Redaktion und eine Bitte um Stellungnahme zunächst nicht reagiert.
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