Bedrohungen von Staatsbediensteten sollen ein Grund für die umstrittene Reform des Informationsfreiheitsgesetzes sein. Fälle gibt es wohl keine.
Die Bundesregierung kommt bei der umstrittenen Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in Erklärungsnot. Eine Recherche des Magazins Stern konnte keine Belege für die von einem Regierungssprecher als Begründung für die Reform herangezogenen Bedrohungen staatlicher Bedienstete zutage fördern.
Umstrittene IFG-ReformDie Koalition will mit der Reform des IFG die Möglichkeiten beschneiden, Einsicht in staatliche Unterlagen zu nehmen. Das geltende IFG schreibt dafür einen weitgehenden Rechtsanspruch fest, der auch für Organisationen und Redaktionen gilt. Künftig sollen nur noch natürliche Personen dieses Auskunftsrecht haben.
In der Bundespressekonferenz begründete Regierungssprecher Stefan Kornelius die Einschränkung mit einer nicht näher bezeichneten internationalen Bedrohungslage, dem Schutz Kritischer Infrastrukturen – und dem Schutz von Staatsbediensteten „vor Anfeindungen und Drohungen”.
„Das IFG hat auch dazu geführt, dass Staatsbedienstete in einer Breite in die Öffentlichkeit gezogen werden, die für diese Personen gefährdend ist“, führte der Regierungssprecher dazu aus.
„Keine Fälle”Der „Stern“ hat nachgefragt: Welche Bedrohungen gab es? Kornelius’ eigene Behörde, das Bundespresseamt, verweist auf das Innenministerium. Das kennt „keine Fälle im Sinne der Fragenstellung“. Auch im Außenamt und dem Justizministerium weiß man auf die Stern-Anfrage von keinen Fällen. Andere Ministerien verweisen auf fehlende Statistiken.
Auch die ehemaligen Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit Ulrich Kelber und Peter Schaar kritisieren die Pläne scharf und kennen aus ihrer Amtszeit keine Fälle. Kelber will die Begründung der Bundesregierung nicht gelten lassen: Schon jetzt erlaube das IFG die Verweigerung von Auskunft, wenn tatsächlich eine Gefährdung vorliegt.
(vbr)
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