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Mutmaßlicher Missbrauch in Kernen: Vater des 14-Jährigen greift Beschuldigten an

Дата публикации: 26-06-2026 13:00:00

Ein 50-Jähriger soll einen Jungen bedrängt haben. Die Staatsanwaltschaft bestätigt Ermittlungen – auch gegen den Vater des Opfers.

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Stand: 26.06.2026, 15:00 Uhr

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In Kernen wurde ein 50-jähriger Friseurangestellter festgenommen, nachdem er einen 14-jährigen Jungen mutmaßlich zu sexuellen Handlungen gedrängt haben soll.

In Kernen wurde ein 50-jähriger Friseurangestellter festgenommen, nachdem er einen 14-jährigen Jungen mutmaßlich zu sexuellen Handlungen gedrängt haben soll. © Sofiia Shahaievska

Ein 50-Jähriger soll einen Jungen bedrängt haben. Die Staatsanwaltschaft bestätigt Ermittlungen – auch gegen den Vater des Opfers.

Kernen. In Kernen hat die Polizei vergangene Woche (18. Juni 2026) einen 50-jährigen Mitarbeiter eines Friseurgeschäfts festgenommen, der zwei Tage zuvor einen 14-jährigen Jungen mutmaßlich zu sexuellen Handlungen gedrängt hat. Der Mann sitzt nun in Untersuchungshaft, die Gerüchteküche in Kernen brodelt – auch weil der Vater des Opfers Selbstjustiz geübt haben soll. Was sagt die Staatsanwaltschaft zu dem Fall? Was kann bisher als gesichert gelten?

Beschuldigter zwei Tage danach festgenommen – Vater taucht zuerst auf

Am Montag, 22. Juni, erging zunächst eine gemeinsame und recht ausführliche Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft. Demnach hat sich ein Jugendlicher am Dienstagnachmittag (16. Juni 2026) in Kernen die Haare schneiden lassen. Schon währenddessen soll er von dem 50-jährigen Angestellten des Geschäfts, der laut der Mitteilung die irakische Staatsbürgerschaft hat, sexuell bedrängt worden sein. Nach dem Haarschnitt soll der Mann den 14-Jährigen in einen Lagerraum geführt haben und versucht haben, diesen zum Oralverkehr zu zwingen. Als der Junge sich wehrte, soll der Angestellte ihn dennoch dazu gebracht haben, „mit seiner Hand am Glied des Tatverdächtigen zu manipulieren,“ so Polizei und Staatsanwaltschaft in dieser ersten Stellungnahme.

Wie es danach weiterging, ist nicht ganz klar. Fest steht, dass der Tatverdächtige am Donnerstag, also zwei Tage nach der mutmaßlichen Tat, festgenommen, am Freitag dem Haftrichter vorgeführt worden ist und seitdem in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt sitzt. Im Ort kursieren nun einige Gerüchte, den Ort des Übergriffs und den Beschuldigten betreffend – außerdem ist die Rede davon, dass der Vater des Jugendlichen in dem Friseursalon aufgetaucht sei und den 50-jährigen Mitarbeiter blutig geschlagen haben soll.

Staatsanwaltschaft bestätigt Körperverletzungsdelikt

Vorfälle wie diese sind extrem sensibel – nicht nur für die Polizei und die ermittelnden Behörden, auch in der Berichterstattung gilt es, Vorsicht zu üben. Immerhin besteht die Gefahr, dass sich dadurch die ohnehin schon sehr belastende Situation für das minderjährige Opfer und seine Familie noch verschlimmert. Und für Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung, bis sie rechtskräftig verurteilt sind.

Die Polizei äußert sich auf unsere Anfrage nicht weiterführend zu dem Vorfall, sondern verweist an die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Von dieser heißt es zur etwaigen Selbstjustiz: „Es ist korrekt, dass es nach der mutmaßlichen Tat zum Nachteil des 14-Jährigen zu einem Körperverletzungsdelikt des Vaters des Jungen zum Nachteil des Beschuldigten gekommen sein soll“, bestätigt die Erste Staatsanwältin Stefanie Ruben. „Die Ermittlungen hierzu dauern ebenfalls an.“

Wieso kam der Mann direkt in Untersuchungshaft?

Auffällig an dem Fall ist zudem, dass der Beschuldigte direkt in Untersuchungshaft gebracht wurde. Das ist selbst beim Vorwurf eines sexuellen Übergriffs auf Minderjährige längst nicht immer der Fall – auch wenn das häufig von der Öffentlichkeit gewünscht wird. Tatsächlich muss in Deutschland einer von im Gesetz genannten Gründen (Paragraf 112 der Strafprozessordnung) vorliegen, damit die Justiz eine Person bis zur Verhandlung auf diese Weise festhalten darf. Gründe für die Untersuchungshaft sind neben einer besonderen Schwere der Tat (das kann zum Beispiel besonders schwerer Kindesmissbrauch oder Mord sein) auch Flucht oder Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr oder ein hohes Risiko, dass die beschuldigte Person die Tat wiederholen könnte.

Welcher Grund liegt im Falle des 50-Jährigen vor? „Der Haftbefehl stützt sich auf den Haftgrund der Flucht oder Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO“, gibt die Erste Staatsanwältin Auskunft.

Bürgermeister appelliert: „Ermittelnde Behörden haben Vertrauen verdient“

Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls sei außerdem ein dringender Tatverdacht, „der dann vorliegt, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte Täter der Straftat ist. Allerdings dauern die Ermittlungen nach wie vor an.“

Vorfälle wie diese erschüttern einen Ort, insbesondere, wenn es dabei um Kinder oder Jugendliche geht. Das ist auch in Kernen zu spüren. Auch der Kernener Bürgermeister Benedikt Paulowitsch zeigt sich von der Nachricht sehr betroffen, hält sich bei einer Stellungnahme aber ebenfalls zurück: „Die ermittelnden Behörden von Polizei und Staatsanwaltschaft haben unser Vertrauen verdient“, so der Bürgermeister. „Wir bitten alle, von Spekulationen abzusehen und die Ermittlungsergebnisse abzuwarten.“

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