Der 18-Jährige, der zuletzt in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal eingesessen hatte, hatte sich dort dem Salafismus und Dschihadismus zugewandt. Mehrere Sicherheitsbehörden hatten sich mit ihm befasst.
Ein 18-jähriger Kroate, der sich zum Salafismus und Dschihadismus bekannt hatte, wirde vom Oberbergischen Kreis in seine Heimat abgeschoben.
Foto: dpaOberberg · Der 18-Jährige, der zuletzt in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal eingesessen hatte, hatte sich dort dem Salafismus und Dschihadismus zugewandt. Mehrere Sicherheitsbehörden hatten sich mit ihm befasst.
Die Ausländerbehörde des Oberbergischen Kreises hat wieder einen sogenannten Gefährder abgeschoben. Nachdem im April ein 26-jähriger Afghane abgeschoben worden war, der in Hückeswagen gelebt und hier etliche Male strafrechtlich in Erscheinung getreten war, vollzog die Behörde diesen Schritt nun auch bei einem radikalisierten und straffällig gewordenen 18-Jährigen mit kroatischer Staatsangehörigkeit. Und zwar „in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Sicherheitsbehörden und Ministerien“, teilte Philipp Ising von der Pressestelle der Kreisverwaltung mit.
Der junge Mann hatte zuletzt unter anderem wegen Körperverletzung eine Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal verbüßt. „Während der Haft verdichteten sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden Hinweise auf eine zunehmende Radikalisierung im Bereich des Salafismus und Dschihadismus, nachdem er zuvor zum Islam konvertiert war“, berichtete Ising. Die Entwicklungen in diesem Fall hätten dazu geführt, dass sich mehrere Sicherheitsbehörden intensiv mit dem Fall befassten.
Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse stellte der Kreis daraufhin den Verlust des Freizügigkeitsrechts nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen fest, weswegen der Kroate ausreisepflichtig wurde. Um sicherzustellen, dass die Abschiebung unmittelbar im Anschluss an die Strafhaft vollzogen werden konnte, ordnete das zuständige Amtsgericht auf Antrag der Ausländerbehörde die Abschiebungshaft an. Inzwischen ist der 18-Jährige in sein Heimatland abgeschoben worden.
„Eine konkrete Gefahr für die Bevölkerung bestand glücklicherweise noch nicht“, versicherte Landrat Klaus Grootens. Gleichwohl habe dieses Verfahren erhebliche personelle und organisatorische Ressourcen gebunden. „Umso wichtiger ist die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der beteiligten Sicherheitsbehörden“, betonte er. „Sie trägt maßgeblich dazu bei, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zu ergreifen.“
Der im April abgeschobene Afghane war im Zuge seines Asylverfahrens der Stadt Hückeswagen zugewiesen worden. Insgesamt war er mehr als 50 Mal in erheblichem Maße strafrechtlich in Erscheinung getreten und hatte zuletzt eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Köln abgesessen. Dort hatte er weitere schwere Straftaten angekündigt, sobald er aus der Haft entlassen werde. Dem kamen die Behörden mit der Abschiebung nach Afghanistan zuvor.
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