Sie sollen seit Kurzem auch den Schutz vor häuslicher Gewalt stärken: Per Gesetz hat die Bundesregierung den Einsatz von Fußfesseln erweitert. In Hessen sitzt die zentrale Überwachungsstelle – und von der gibt es nun aktuelle Zahlen.
Ein neues Gesetz der Bundesregierung erlaubt es, das Tragen einer Fußfessel auch zum Schutz vor häuslicher Gewalt anzuordnen. Foto: picture alliance / ANP | Robin van Lonkhuijsen
Sie sollen seit Kurzem auch den Schutz vor häuslicher Gewalt stärken: Per Gesetz hat die Bundesregierung den Einsatz von Fußfesseln erweitert. In Hessen sitzt die zentrale Überwachungsstelle – und von der gibt es nun aktuelle Zahlen.
147 Menschen sind Ende Juni in Deutschland mit einer elektronischen Fußfessel überwacht worden. Diese Zahl nannte das hessische Justizministerium auf Anfrage für den Stichtag 30. Juni. 128 davon waren verurteilte Straftäter, die die Fußfessel im Rahmen der Führungsaufsicht trugen – dies geschieht bei besonderer Rückfallgefahr. Zuvor hatte Die Welt berichtet.
In Südhessen ist die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) angesiedelt, die bundesweit für die Überwachung von Menschen mit elektronischen Fußfesseln zuständig ist. Von ihr stammen die aktuellen Zahlen.
Ein Fall aufgrund des Aufenthaltsgesetzes18 der 147 Menschen trugen die Fußfessel auf Grundlage der Polizeigesetze der Länder, wie das hessische Ministerium mitteilte. Die Maßnahme wird zur vorbeugenden Gefahrenabwehr angeordnet, also präventiv, um Taten zu verhindern. Eine Person trug den Angaben zufolge eine elektronische Fußfessel aufgrund des Aufenthaltsgesetzes; ausreisepflichtige Ausländer können so überwacht werden.
Mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes kann ein Gericht künftig auch Täter häuslicher Gewalt oder Stalker zum Tragen der Fußfessel verpflichten, um ein Annäherungsverbot durchzusetzen. Darüber, wie viele Verstöße gegen Auflagen mittels der Fußfesseln festgestellt werden, wird nach Angaben des Ministeriums keine länderübergreifende Statistik geführt.
Mehr als 25.000 Meldungen bearbeitetIm Jahr 2025 seien knapp 25.700 Meldungen von der GÜL bearbeitet worden. "Dazu gehören insbesondere Meldungen, die einen möglichen Verstoß gegen räumliche Vorgaben erkennen lassen, sowie Meldungen über den Ladezustand oder einen möglichen Ausfall der Geräte und über mögliche Manipulationen an der Fußfessel", erklärte ein Ministeriumssprecher.
Die GÜL bewerte diese Meldungen in jedem Einzelfall und veranlasse die erforderlichen weiteren Schritte. Dazu könnten telefonische Kontaktaufnahmen mit der überwachten oder der zu schützenden Person, den beteiligten Stellen oder der Polizei gehören. Bei 1,5 Prozent der im Jahr 2025 fachlich bearbeiteten Ereignismeldungen sei ein Polizeieinsatz erforderlich gewesen.
dpa/LTO-Redaktion
Zitiervorschlag
Elektronische Fußfessel: . In: Legal Tribune Online, 23.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60498 (abgerufen am: 27.07.2026 )
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