Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt in Deutschland schrittweise ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im Umfang von 40 Stunden pro Woche. Während die Umstellung Schulen, Kommunen und Träger vor erhebliche organisatorische Herausforderungen stellt, bietet sie zugleich die Chance, Bildungschancen entkoppelt vom Elternhaus nachhaltig zu verbessern.