Ayman Sanduka befindet sich in willkürlicher Haft. Er muss sofort freigelassen werden.
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Dein Appell
Betreff
Majestät,
der politische Aktivist und Mathematikprofessor Ayman Sanduka legte im September 2025 Rechtsmittel gegen seine Verurteilung ein. Im Dezember 2025 wies das Kassationsgericht diese Rechtsmittel ab. Damit muss Ayman Sanduka weiterhin seine fünfjährige Haftstrafe verbüßen. Das Staatssicherheitsgericht (SSC) hatte ihn nur deshalb verurteilt, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hatte.
Am 7. Januar 2025 verhängte das Staatssicherheitsgericht eine fünfjährige Gefängnisstrafe gegen Ayman Sanduka. Grundlage war ein Facebook-Post vom Oktober 2023, der an den König gerichtet war und die diplomatischen Beziehungen Jordaniens zu Israel kritisierte.
Im Juli 2025 entschied das Kassationsgericht, dass Ayman Sandukas Facebook-Post keine "Anstiftung zur Opposition gegen das politische System" darstellte. Stattdessen stufte das Gericht die Tat als "Beleidigung des Königs" ein. Diese Anklage kann lediglich mit einer Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis geahndet werden. Das Gericht ordnete deshalb eine Neuverhandlung an.
Das Staatssicherheitsgericht war unter Paragraf 10(c) des SSC-Gesetzes rechtlich verpflichtet, dem Urteil des Kassationsgerichts vom Juli 2025 Folge zu leisten. Doch stattdessen bestätigte das Staatssicherheitsgericht am 15. September 2025 sein ursprüngliches Urteil, in dem Ayman Sanduka wegen "Anstiftung zur Opposition gegen das politische System" zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war.
Am 20. September 2025 legte der Rechtsbeistand von Ayman Sanduka gemäß Paragraf 204 der Zivilprozessordnung Rechtsmittel vor dem Kassationsgericht ein, um sich gegen diese Entscheidung zu wehren. Das Rechtsmittel wurde am 31. Dezember 2025 abgewiesen. Am 18. Februar 2026 reichte der Rechtsbeistand von Ayman Sanduka erneut Rechtsmittel ein und beantrage eine neue, umfassende Prüfung durch das Kassationsgericht.
Ich bitte Sie hiermit eindringlich, dafür zu sorgen, dass Ayman Sanduka unverzüglich und bedingungslos freigelassen wird, da er nur deshalb verurteilt wurde, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat.
Bis zu seiner Freilassung bitte ich Sie sicherzustellen, dass er vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe geschützt wird und dass er auf Anfrage oder bei Bedarf Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung erhält.
Hochachtungsvoll
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