Vonovia wollte die Miete einer Rentnerin erhöhen. Die 75-Jährige wehrte sich vor Gericht erfolgreich gegen den Wohnungskonzern.
Vonovia wollte die Miete einer 75-jährigen Dortmunderin deutlich erhöhen. Die Rentnerin widersprach, wurde verklagt und gewann vor Gericht.
Eine 75-jährige Rentnerin aus Dortmund hat sich erfolgreich gegen eine Mieterhöhung von Vonovia gewehrt. Der Wohnungskonzern wollte die Miete der langjährigen Mieterin zunächst um 84,17 Euro pro Monat erhöhen. Auf ein Jahr gerechnet wären das mehr als 1000 Euro zusätzliche Mietkosten gewesen.
Die Rentnerin, die seit Jahrzehnten in einer Vonovia-Siedlung im Dortmunder Stadtteil Westerfilde lebt, akzeptierte die Forderung jedoch nicht und schaltete den örtlichen Mieterverein ein. Nachdem Vonovia die verlangte Erhöhung später auf 33,65 Euro pro Monat reduziert hatte, landete der Fall dennoch vor Gericht, wie die „Zeit” berichtet.
Das Amtsgericht Dortmund gab schließlich der Mieterin recht (Aktenzeichen 418 C 7258/25). Nach Auffassung des Gerichts rechtfertigten mehrere von Vonovia angeführte Wohnwertmerkmale keine höhere Miete. Zudem seien wohnwertmindernde Faktoren der Wohnung nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Die Klage des Unternehmens wurde abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Fall ist nach Angaben des Deutschen Mieterbunds NRW kein Einzelfall. Auch in anderen Städten scheiterte Vonovia mit Mieterhöhungen vor Gericht.
Zudem kassierten Gerichte in Dortmund mehrfach Mieterhöhungen, die unter anderem mit Fahrradständern, Grünanlagen oder einer angeblich bevorzugten Lage begründet worden waren.
„Regelmäßig kommen Mieter*innen in die Beratungsstellen der Mietervereine des Deutschen Mieterbundes, um Mieterhöhungen der Vonovia SE prüfen zu lassen. Auffällig ist, dass seit mehreren Monaten in einigen Städten Fälle auftauchen, in denen durch eine „kreative“ Auslegung der örtlichen Mietspiegel, die Spielräume für Mieterhöhungen unzulässig erweitert werden”, so der Mieterbund NRW.
Vonovia weist die Kritik des Deutschen Mieterbunds zurück. Das Unternehmen betont, bei Mietanpassungen die gesetzlichen Vorgaben der Mietspiegel und der Mietpreisbremse einzuhalten.
Viele Mietspiegel sähen ausdrücklich vor, dass Vermieter zusätzliche wohnwerterhöhende oder wohnwertmindernde Merkmale berücksichtigen können, sagt Unternehmenssprecher Matthias Wulff zu FOCUS online. Auch der Dortmunder Mietspiegel ermögliche unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen vom ausgewiesenen Mittelwert.
„Wir prüfen die Merkmale für jede Wohnung einzeln”, so Wulff. Deshalb seien Gerichtsentscheidungen stets Einzelfallentscheidungen.
Nach Angaben des Unternehmens gibt es nur bei einem kleinen Teil der Mieter Rückfragen oder Einsprüche gegen Mieterhöhungen. Die Zustimmungsquote zu Mietanpassungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete habe in den vergangenen Jahren bei rund 90 Prozent gelegen.
Zudem betont Vonovia, die „überwältigende Anzahl” gerichtlicher Auseinandersetzungen werde zugunsten des Vermieters entschieden. Wie viele Klagen das Unternehmen wegen Mieterhöhungen in den vergangenen Jahren eingereicht hat, wollte Vonovia auf Anfrage nicht mitteilen.
1. Schreiben genau prüfen
Nicht jede Mieterhöhung ist automatisch rechtmäßig. Vermieter müssen die Erhöhung nachvollziehbar begründen, etwa mit dem örtlichen Mietspiegel oder Vergleichswohnungen.
2. Fristen beachten
Mieter müssen einer Mieterhöhung nicht sofort zustimmen. In der Regel bleibt Zeit, die Forderung zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.
3. Wohnwertmerkmale hinterfragen
Vermieter begründen Mieterhöhungen oft mit bestimmten Ausstattungs- oder Lagevorteilen. Gerichte haben zuletzt jedoch Zuschläge etwa für Grünanlagen, Fahrradständer oder eine angeblich bevorzugte Lage beanstandet.
4. Mietspiegel vergleichen
Ein Blick in den örtlichen Mietspiegel kann zeigen, ob die verlangte Miete überhaupt zur Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung passt.
5. Mieterverein einschalten
Experten können prüfen, ob Zu- oder Abschläge korrekt angesetzt wurden. Gerade bei komplexen Berechnungen lohnt sich professionelle Hilfe.
6. Nicht vorschnell zustimmen
Wer einer Mieterhöhung zustimmt, erkennt sie grundsätzlich an. Deshalb sollte die Forderung erst geprüft werden, bevor eine Unterschrift erfolgt.
7. Klage nicht ignorieren
Kommt es zum Rechtsstreit, sollten Mieter gerichtliche Schreiben ernst nehmen und rechtzeitig reagieren. Wer Fristen versäumt, riskiert Nachteile im Verfahren.
Wichtig: Mehrere Gerichte haben zuletzt Mieterhöhungen von Vonovia beanstandet. Streit gab es unter anderem um Zuschläge für Wohnwertmerkmale sowie um nicht berücksichtigte Nachteile einzelner Wohnungen.