Ein Lebensmittelhersteller nimmt Ware aus dem Verkauf. Ein gefährliches Bakterium könnte in den Beuteln aus der Tiefkühltruhe stecken.
Stand: 02.08.2026, 14:08 Uhr
Von: Magnus Hoppe

Ein Lebensmittelhersteller nimmt Ware aus dem Verkauf. Ein gefährliches Bakterium könnte in den Beuteln aus der Tiefkühltruhe stecken.
Dortmund – Ein Beutel aus dem Gefrierfach, kurz aufgetaut, fertig ist die Vorspeise. Doch ein tiefgefrorener Salat sollte aktuell auf keinen Fall auf dem Teller landen. Die Hamburger Feinfrost GmbH ruft das Produkt zurück. Was steckt dahinter?
Rückruf bei Hamburger Feinfrost: Deshalb ist der Tiefkühl-Salat gefährlichBei Untersuchungen zeigte sich eine mögliche Belastung mit Listeria monocytogenes im Chuka Ika Tintenfischsalat der Marke Gourmaître. Der Rückruf erfolge aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes.
„Eine Infektion mit Listeria monocytogenes kann grippeähnliche Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Übelkeit und Durchfall verursachen“, heißt es im Rückrufschreiben der Hamburger Feinfrost GmbH. Bei gesunden Erwachsenen bleibt es meist bei solchen leichten, grippeähnlichen Verläufen, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beschreibt. Deutlich schwerer trifft es andere Gruppen.
Aktueller TK-Rückruf: Diese Gruppen trifft eine Listeriose besonders schwerEine Erkrankung zeigt sich meist innerhalb von 14 Tagen nach der Infektion, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erklärt. Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem entwickeln jedoch häufiger schwere Verläufe – bis zu Blutvergiftung und Hirnhautentzündung.

Besonders heikel ist die Lage für Schwangere: Auch ohne eigene Symptome kann das ungeborene Kind Schaden nehmen. Infektionen in der Schwangerschaft können laut BfR zu Fehl- oder Frühgeburten führen, Neugeborene kommen oft mit schweren Schäden zur Welt. Nicht ganz so drastische Folgen kann momentan der Verzehr einer zurückgerufenen Backzutat haben.
Rückruf von TK-Salat: Diese Angaben sollte jeder Kunde kennenDamit kein Käufer den Salat versehentlich verzehrt, hier alle Merkmale des betroffenen Produkts auf einen Blick:
Der Salat war laut BVL nach derzeitigem Stand (29. Juli) in zehn Bundesländern im Verkauf: in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein (eine Liste mit weiteren aktuellen Rückrufen gibt es bei RUHR24).
Rückruf von Tiefkühlprodukt: Das müssen Käufer jetzt tunWer den Salat im Gefrierschrank hat, sollte ihn nicht essen. Kunden können das Produkt im jeweiligen Markt zurückbringen. Den Kaufpreis erstatten die Händler laut Rückrufschreiben auch ohne Kassenbon. Fragen zum Rückruf beantwortet die Hamburger Feinfrost GmbH per E-Mail an qualitaetssicherung@hafro.de.
Wer den Salat gegessen hat und schwere oder anhaltende Symptome entwickelt, sollte ärztliche Hilfe suchen und dabei auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen, empfiehlt das BVL. Schwangere Frauen, die den Salat verzehrt haben, sollten sich auch ohne Symptome beraten lassen.