Sechsstellige Verluste im Online-Casino, über ein Jahr verteilt. Ein Teil der Einsätze von zuhause, ein Teil aus Spanien und den Niederlanden. Jetzt will er das Geld zurück – doch das Gericht stellt eine ganz andere Frage.
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Das Wichtigste im Überblick
OLG München weist Rückforderung von Online-Glücksspielverlusten ab, weil der Kläger die Verluste nicht sauber belegt.
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Sechsstellige Verluste im Online-Casino, über ein Jahr verteilt. Ein Teil der Einsätze von zuhause, ein Teil aus Spanien und den Niederlanden. Jetzt will er das Geld zurück – doch das Gericht stellt eine ganz andere Frage.
Die räumliche Zuordnung von Spielteilnahmen im Ausland erschwert laut OLG München die Rückforderung von Online-Spielverlusten erheblich. Symbolfoto: KI
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 36 U 1331/25
OLG München weist Rückforderung von Online-Glücksspielverlusten ab, weil der Kläger die Verluste nicht sauber belegt.
Bei der rechtlichen Bewertung von Online-Casinos bejahen deutsche Gerichte fast immer ihre internationale und örtliche Zuständigkeit nach der europäischen Gerichtsstandsverordnung, da es sich um Verbraucherverträge handelt. Die Einstufung als Verbraucher erfolgt dabei rein objektiv und entfällt nicht allein durch die intensive Nutzung von Internet-Glücksspielen. Zudem wenden die Richter deutsches Recht an, was vertragliche Fragen, Nichtigkeitsfolgen sowie Bereicherungsansprüche nach den sogenannten europäischen Rom-Verordnungen einschließt. Das bedeutet konkret: Ein Bereicherungsanspruch ist der juristische Hebel, mit dem ein Spieler seinen Einsatz zurückfordert, wenn sich der Spielvertrag als nichtig herausstellt. Die Rom-Verordnungen sind EU-Regelungen, die bestimmen, welches nationale Recht bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten überhaupt anwendbar ist.
Trotz dieser verbraucherfreundlichen Ausgangslage blieb ein passionierter Spieler vor dem Oberlandesgericht München nun komplett ohne Erfolg. Sein Versuch, von einer maltesischen Betreiberin Verluste aus Casino-Spielen, Automaten und Sportwetten in Höhe von 168.650,23 Euro sowie Zinsen von 3.641,38 Euro einzuklagen, scheiterte endgültig (Az. 36 U 1331/25 vom 12.06.2026). Damit bestätigte der 36. Zivilsenat die vorherige Klageabweisung durch das Landgericht München I (Az. 15 O 15787/23), bei dem zuvor ein Versäumnisurteil vom 18.10.2024 vorausgegangen war. Ein Versäumnisurteil ist eine Entscheidung, die ergeht, weil eine Partei im Verfahren nicht reagiert oder nicht erscheint — hier hatte zunächst das Landgericht gegen die säumige Betreiberin entschieden. Die Anbieterin hatte ihr Glücksspielangebot im fraglichen Zeitraum zwischen 2014 und 2023 gezielt auf den deutschen Markt ausgerichtet, verfügte jedoch nicht über die zwingend erforderliche inländische Lizenz. Hintergrund: Der Glücksspielstaatsvertrag ist die zentrale Vereinbarung aller Bundesländer, die Glücksspiel in Deutschland reguliert. Wer ohne die darin vorgeschriebene deutsche Lizenz Spiele anbietet, verstößt gegen dieses Verbot — die geschlossenen Spielverträge gelten dann in der Regel als nichtig.
Verluste beim Online-Glücksspiel: So vermeiden Sie prozessuale Fehler
Warum scheitert Rückforderung aus dem Ausland?
Der gesetzliche Schutzmechanismus des Glücksspielstaatsvertrags erstreckt sich ausschließlich auf das Territorium der ihn tragenden Bundesländer. Ein über die nationalen Grenzen hinausgehender, internationaler Geltungsanspruch besteht für diese Schutzvorschriften nicht. Eine weltweite Anwendung des deutschen Glücksspielrechts würde nach europäischer Rechtsprechung gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoßen, welche den Betreibern klare räumliche Freiheiten gewährt. Die Dienstleistungsfreiheit ist ein EU-Grundrecht, das es Unternehmen erlaubt, ihre Dienste grenzüberschreitend in allen Mitgliedstaaten anzubieten — nationale Beschränkungen müssen verhältnismäßig sein.
Der unterlegene Spieler argumentierte im Prozess, dass der gesetzliche Schutz nicht einfach durch Urlaubsreisen ausgehebelt werden dürfe. Er hatte in den fraglichen Jahren teilweise aus dem Oman, den Niederlanden, Österreich oder Spanien auf die Plattform zugegriffen und verlangte diese Gelder mit dem Verweis auf seinen ständigen Wohnsitz in München zurück.
Auslandsspiele sind nicht erfasstDas Gericht wies diese Argumentation zurück und urteilte, dass Auslandsverluste nicht über das inländische Glücksspielrecht zurückgefordert werden können. Auch wenn europäische Vorschriften bei Delikten grundsätzlich die Anwendung deutschen Rechts für Schadensersatz ermöglichen, führt das nicht dazu, dass sich das staatliche Glücksspielverbot auf ausländische Aufenthaltsorte ausdehnt.
Der Glücksspielstaatsvertrag findet auf Spielteilnahmen im Ausland keine Anwendung. Er will und soll allein das Angebot von (Online-)Glücksspiel im Gebiet der vertragsschließenden Länder untersagen und knüpft hierfür in § 3 Abs. 4 GlüStV 2012 bzw. 2021 die Veranstaltung und Vermittlung eines Glücksspiels an den Ort an, wo dem Spieler die Möglichkeit zur Teilnahme eröffnet wird. – so das Oberlandesgericht MünchenWie belegt man Online-Spielverluste einzeln?
Wer verspieltes Geld zurückfordert, muss zwingend mehr als nur den Rahmenvertrag der Registrierung anführen. Es ist zwingend erforderlich, jede einzelne Spielteilnahme samt Einsatz, Gewinn, Verlust und dem jeweiligen Standort am Rechner oder Smartphone lückenlos darzustellen. Rückforderungsansprüche entstehen nur aus dem einzelnen abgeschlossenen Spielvertrag. Sobald die Angaben zum Ort widersprüchlich sind oder zeitlich kollidieren, scheitert der rechtliche Anspruch am mangelnden Nachweis. Das bedeutet konkret: Die Darlegungslast verpflichtet den Kläger, seinen Anspruch nicht nur pauschal zu behaupten, sondern jeden einzelnen Posten mit konkreten Fakten und Beweisen zu untermauern — das Gericht ermittelt nicht von Amts wegen.
An dieser strengen Pflicht zur Nachweisführung scheiterte der Mann bei der gerichtlichen Prüfung auf ganzer Linie. Er hatte umfangreiche Tabellen angefertigt, um seine Ausgaben zu belegen. Dabei wertete das Gericht die Dokumente als in sich widersprüchlich, da sie an denselben Tagen zeitgleich Spielaktivitäten im In- und Ausland dokumentierten.
Kontobelege reichen nicht ausDas bloße Aufsummieren von reinen Kontobewegungen genügte als Beweis nicht. Der Mann gab an, insgesamt 181.710,23 Euro auf das Nutzerkonto eingezahlt und 13.060,00 Euro ausgezahlt bekommen zu haben. Eine Einzahlung ist rechtlich jedoch nicht mit dem tatsächlichen Spieleinsatz am virtuellen Automaten oder Tisch gleichzusetzen. Erschwerend kam hinzu, dass der Betroffene vor Gericht einräumte, bei seinen vielen Reisen eine verschleiernde VPN-Verbindung nicht hundertprozentig sicher ausschließen zu können.
Was Sie jetzt tun müssen: Wenn Sie einen VPN-Dienst nutzen oder genutzt haben, prüfen Sie, ob Ihr Anbieter Verbindungsprotokolle mit Standortdaten speichert. Fordern Sie beim Casino-Betreiber Ihre vollständigen IP-Logs und Geräte-Standortdaten an — nur damit können Sie vor Gericht beweisen, dass Sie bei jeder einzelnen Spielrunde physisch in Deutschland saßen. Kontobewegungen und Einzahlungsbelege allein reichen nicht aus.
Wann scheidet eine Schätzung nach § 287 ZPO aus?Zivilgerichte besitzen die rechtliche Möglichkeit, die genaue Höhe eines Schadens nach § 287 ZPO rechnerisch einzuschätzen. Dieses Werkzeug heilt jedoch keine gravierenden Lücken in der grundlegenden Argumentation des Betroffenen. Eine gerichtliche Schätzung ist strikt unzulässig, wenn Richter nicht einmal ansatzweise feststellen können, welcher Anteil der Gelder überhaupt unter inländische, anspruchsbegründende Spielteilnahmen fällt.
Die Schätzbefugnis des Tatrichters entbindet den Kläger jedoch nicht davon, substantiiert zu den Tatbestandsvoraussetzungen des einzelnen Anspruchs vorzutragen. Der Umstand, dass es dem Kläger nicht gelungen ist, seine Ansprüche nachvollziehbar nur auf Verluste zu stützen, die auf der Spielteilnahme im Inland beruhen, eröffnet dem Gericht keine Schätzbefugnis zum Ausgleich dieses Defizits. – so das Oberlandesgericht München
Der Antrag des Spielers, das Gericht möge angesichts der hohen Summen zumindest einen Mindestschaden schätzen, stieß beim Zivilsenat auf klare Ablehnung. Da der Mann die Plattform gleichermaßen von Bayern aus wie bei seinen Auslandsaufenthalten aufrief, hätte er die inländischen Verluste zwingend von den ausländischen abgrenzen müssen.
Keine Schätzung ohne TrennungOhne eine saubere räumliche Trennung existierte für die Münchener Richter keine verlässliche Schätzgrundlage. Die einfache Differenz zwischen den Einzahlungen und den geringen Auszahlungen taugte nicht als Maßstab, da hierbei erlaubnisfreies Auslandsspiel und illegales Inlandsspiel untrennbar vermischt wurden.
Praxis-Hinweis: Die Gefahr der Vermischung
Der entscheidende Faktor für die Klageabweisung war die Untrennbarkeit von inländischen (illegalen) und ausländischen (legalen) Einsätzen.
Wann gilt das auch für Sie?
Haben Sie ausschließlich von Ihrem Wohnsitz in Deutschland gespielt, ist dieses Urteil unbedenklich. Waren Sie jedoch mobil und haben auch im Ausland gespielt, müssen Sie eine lückenlose geografische Zuordnung vorlegen. Können Sie legale Auslandsverluste nicht sicher herausfiltern, darf das Gericht den Gesamtschaden nicht schätzen, sondern muss die Klage komplett abweisen.
Die Inanspruchnahme eines kommerziellen Prozessfinanzierers lässt die internationale Zuständigkeit für Verbraucher unberührt. Behauptet die Gegenseite, eine Person habe ihre Rechte rechtlich an das finanzierende Unternehmen abgetreten und beende damit ihre Berechtigung zur eigenen Klage, muss dieser Umstand stichhaltig von der Betreiberin bewiesen werden. Eine Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von einer Person auf eine andere — nach diesem Wechsel kann nur noch der neue Gläubiger das Geld einklagen. Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Finanzdienstleisters, die dem Unternehmen lediglich eine Vollmacht zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung auf dem Papier ausstellen, bewirken keinen automatischen Forderungskauf.
Im Streitfall versuchte die maltesische Plattform diesen Weg zu gehen und zweifelte die Berechtigung des Zahlungsbegehrens an. Die Betreiberin forderte erfolglos die Offenlegung des Finanzierungsvertrags mit einer involvierten C. GmbH, um eine verdeckte Abtretung nachzuweisen. Das Gericht stellte zunächst fest, dass der Klagende aus rechtlicher Perspektive weiterhin direkter Vertragspartner der Glücksspielfirma blieb.
Abtretung blieb ohne BedeutungLetztendlich konnte die offene Frage nach der prozessualen Abtretung jedoch im Raum stehen bleiben. Da die Klage ohnehin an der lückenhaften Bezifferung des Gesamtschadens sowie der unklaren räumlichen Zuordnung scheiterte, musste das Gericht die Vertragsverhältnisse mit dem Geldgeber nicht weiter ausleuchten. Das Oberlandesgericht verurteilte den Mann zur Zahlung der gesamten Verfahrenskosten für die zweite Instanz, ließ jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Das bedeutet: Das OLG hält die aufgeworfene Rechtsfrage für so bedeutsam, dass der Bundesgerichtshof als oberste Instanz darüber entscheiden soll — bis dahin bleibt die Rechtsprechung in diesem Punkt vorläufig.
Was das OLG München jetzt bedeutetDas Oberlandesgericht München hat als Berufungsinstanz entschieden — das Urteil ist für alle nachgeordneten Landgerichte in seinem Bezirk bindend und hatSignalwirkung für andere Oberlandesgerichte. Der Kernsatz: Der Glücksspielstaatsvertrag schützt nur Spielteilnahmen, die physisch von deutschem Boden aus erfolgen. Haben Sie ausschließlich von Ihrem Wohnort in Deutschland gespielt, ist Ihre Rechtsposition gegenüber Anbietern ohne deutsche Lizenz weiterhin stark — Sie müssen aber jede einzelne Spielrunde mit Einsatz, Ergebnis und Standort lückenlos dokumentieren. Haben Sie auch aus dem Ausland gespielt, müssen Sie zwingend vor Klageerhebung die inländischen von den ausländischen Einsätzen trennen: Das Gericht darf bei Untrennbarkeit nicht schätzen, sondern muss die gesamte Klage abweisen.
Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Bis zu einer BGH-Entscheidung bleibt die Rechtslage zur räumlichen Abgrenzung grundsätzlich offen — wer aktuell eine Klage vorbereitet und sowohl im In- als auch Ausland gespielt hat, sollte die BGH-Entscheidung abwarten oder seine Klage auf nachweisbar rein inländische Spielrunden beschränken.
Die Rechtsprechung zeigt: Nur wer ausschließlich von Deutschland aus gespielt hat und jede Spielrunde belegen kann, hat Aussicht auf Erfolg. Unsere Rechtsanwälte analysieren Ihre Spielhistorie und ermitteln, ob eine Klage sinnvoll ist oder ein Abwarten der BGH-Entscheidung ratsam bleibt.
Prozessfinanzierer sortieren Mandate mit Auslands- oder VPN-Bezug mittlerweile knallhart aus. Der Aufwand, hunderte Spielrunden händisch mit Flugtickets oder Hotelbuchungen abzugleichen, sprengt schlichtweg deren Kalkulation. Hinter den Kulissen scheitern viele Rückforderungen deshalb schon, weit bevor eine Klage überhaupt eingereicht wird.
Ich empfehle Betroffenen, noch vor dem ersten Anwaltsgespräch eine vollständige DSGVO-Datenkopie vom Casino anzufordern. Nur wer die IP-Protokolle vorab penibel mit den eigenen Bankdaten abgleicht, sichert sich die Chance auf ein finanziertes Verfahren. Wer hier schlampig vorbereitet startet, bleibt am Ende auf immensen Gerichtsgebühren sitzen.

NEIN, Auslandsverluste können Sie nicht nach dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag zurückfordern, wenn Sie im Urlaub im Ausland gespielt haben. Maßgeblich ist, wo Sie die Spielteilnahme tatsächlich vorgenommen haben, nicht Ihr deutscher Erstwohnsitz.
Der Glücksspielstaatsvertrag gilt nach dem Territorialitätsprinzip nur auf deutschem Hoheitsgebiet. Wer sich physisch im Ausland befindet und dort online spielt, unterliegt für diese Teilnahme nicht dem deutschen Verbot, sodass der Spielvertrag nicht allein deshalb nach deutschem Recht nichtig ist. Ein Bereicherungsanspruch setzt aber gerade eine Nichtigkeit des jeweiligen Spielvertrags voraus. Der bloße Umstand, dass Sie in Deutschland gemeldet sind, erweitert den Schutzbereich des Gesetzes nicht auf Mallorca, Österreich oder andere Auslandsorte.
Anders kann es nur bei einzelnen Einsätzen sein, die nachweislich von Deutschland aus ausgelöst wurden, etwa bei gemischten Reisezeiträumen mit unklarer Standortlage. Für Ihre Rückforderung sollten Sie deshalb Auslands-Tage konsequent aussortieren und nur die Spiele ansetzen, bei denen der Aufenthaltsort in Deutschland belastbar belegbar ist.
Sie müssen die vollständigen Verbindungs- und Standortdaten von Casino, Internetprovider und Mobilfunkanbieter sichern, um trotz VPN Ihren tatsächlichen Aufenthaltsort in Deutschland nachzuweisen. Ein VPN verschleiert nur die sichtbare IP-Adresse, nicht aber zwingend die technischen Spuren, die Ihre echte Verbindung und Ihr Gerät zeitlich zuordnen können.
Rechtlich zählt bei Online-Glücksspiel nicht die Registrierung oder die bloße Kontobewegung, sondern der physische Ort jeder einzelnen Spielrunde. Wenn ein VPN im Spiel war, sind reine Casino-Serverlogs oft angreifbar, weil sie nur die umgeleitete Verbindung zeigen und den tatsächlichen Standort nicht sicher belegen. Deshalb brauchen Sie Belege, die die VPN-Verschleierung technisch überbrücken, etwa IP-Zuweisungen des Internetproviders, Funkzellen-Daten des Mobilfunkanbieters oder andere Geräte- und Standortprotokolle mit den genauen Zeitstempeln der Spielrunden. Nur so lässt sich nachvollziehbar darlegen, dass Sie sich während des Spielens tatsächlich in Deutschland aufgehalten haben.
Wenn Sie parallel im In- und Ausland gespielt haben, reicht der Nachweis des Wohnsitzes nicht aus, weil die einzelnen Runden räumlich getrennt werden müssen. Können Provider keine historischen Logs mehr liefern, wird der Beweis deutlich schwieriger, weshalb auch Geräte-Backups, Standortverläufe und andere zeitnahe technische Daten relevant sein können. Eine bloße Erklärung, das VPN sei nur für andere Zwecke genutzt worden, ersetzt diese Gegenevidenz nicht.
Nein, Kontoauszüge reichen dafür nicht aus. Sie belegen nur Einzahlungen auf das Casinokonto, nicht aber den einzelnen, rechtlich maßgeblichen Spieleinsatz am virtuellen Automaten oder Tisch.
Rückforderungsansprüche entstehen nicht aus der bloßen Kontobewegung, sondern aus dem jeweils nichtigen Spielvertrag über den konkreten Einsatz. Ein Kontoauszug zeigt deshalb nur den Geldtransfer im Rahmen der Einzahlung, aber nicht, welche Beträge tatsächlich in welche Spielrunde geflossen sind. Für die Bezifferung des Anspruchs braucht es die Zuordnung jeder Einzahlung zu den einzelnen Spins, Einsätzen und Zeitstempeln, weil erst diese Daten den rechtlichen Zusammenhang zwischen Zahlung und Spielteilnahme herstellen. Ohne diese Verbindung fehlt die Grundlage, um den behaupteten Schaden sauber nachzuweisen.
Besonders wichtig ist das, wenn mehrere Spielorte oder eine VPN-Nutzung im Raum stehen, weil dann auch der Standort jeder Spielrunde belegt werden muss. Sinnvoll ist deshalb die vollständige Spielhistorie aus dem Casino-Account, ergänzt um Belege zu Einsatz, Ergebnis und Standort, statt nur die Bankumsätze zusammenzurechnen.
Ja, Sie verlieren Ihren gesamten Anspruch, wenn sich inländische und ausländische Spielrunden untrennbar vermischen. Dann darf das Gericht den auf Deutschland entfallenden Teil nicht nach § 287 ZPO schätzen und weist die Klage vollständig ab.
§ 287 ZPO erleichtert nur die Schätzung der Schadenshöhe, nicht den Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen. Bei Rückforderungen aus Online-Glücksspiel muss aber zunächst feststehen, welche Einsätze überhaupt auf inländische, rechtlich relevante Spielteilnahmen entfallen. Können legale Auslandsspiele und illegale Inlandsspiele nicht sicher getrennt werden, fehlt diese Grundlage vollständig. Das Gericht darf die Unsicherheit dann nicht zu Ihren Gunsten durch eine pauschale Hochrechnung ersetzen.
Eine Teilstattgabe ist nur möglich, wenn Sie die deutschen Spielrunden sauber herausfiltern und für diese einen nachvollziehbaren Nachweis liefern. Bleibt die geografische Zuordnung widersprüchlich oder lückenhaft, gilt die gesamte Klage als unschlüssig, weil der Anspruch nicht verlässlich aufgeteilt werden kann.
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz
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