Nach dem CSD-Anschlag wird weiter über schärfere Regeln für Gefährder gestritten. Die Musikverwertungsgesellschaft GEMA siegt gegen die KI-Musik-App Suno. Ein renitenter Zuständigkeits-Streit trägt nicht den Verdacht der Dienstunfähigkeit.
Nach dem CSD-Anschlag wird weiter über schärfere Regeln für Gefährder gestritten. Die Musikverwertungsgesellschaft GEMA siegt gegen die KI-Musik-App Suno. Ein renitenter Zuständigkeits-Streit trägt nicht den Verdacht der Dienstunfähigkeit.
Thema des TagesGefährder: Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) kündigte eine Bundesratsinitiative an, dass für 18‑ bis 20‑Jährige bei schweren Gewalttaten und terroristischen Fällen künftig grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht gelten soll. Außerdem will sie das Verbreiten von IS-Propaganda schärfer bestrafen. Zudem sollen bei Staatsschutzdelikten künftig auch dann die Staatsschutzkammern der Landgerichte zuständig sein, wenn Beschuldigte Jugendliche oder Heranwachsende sind. WamS (Ricarda Breyton/Alexander Dinger u.a.) berichtet. Die Bundesregierung will laut Mo-FAZ (Friederike Haupt) mögliche Strafverschärfungen in Reaktion auf den Terroranschlag möglichst bald auf den Weg bringen. „Ich bin davon überzeugt, dass der Bundesinnenminister und die Bundesjustizministerin in den nächsten Wochen – vermutlich noch im August – entsprechende Vorschläge unterbreiten werden“, sagte der Vorsitzende der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU).
Dass Abdul Ballout trotz früherer IS-Bezüge und einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht nicht in Haft behalten wurde, liege daran, dass Strafgerichte primär vergangene Taten beurteilen und nicht für Gefahrenabwehr zuständig sind, erläutert spiegel.de (Dietmar Hipp). Einzelne Gesetzesanpassungen mögen denkbar sein. Wer aber Gerichte zu Sicherheitsbehörden machen oder Strafe an polizeiliche Einschätzungen knüpfen will, lege die Axt an rechtsstaatliche Grundpfeiler. Mit dem Grundgesetz wäre das nur schwer zu machen, schreibt der Autor. In der Sa-SZ (Wolfgang Janisch) wird der Begriff der "Vorbewährung" erläutert, die das Amtsgericht Tiergarten in Berlin im Fall des späteren Attentäters Abdul B. ausgesprochen hatte. Das Gericht hatte ihm so die Möglichkeit gegeben, durch sein eigenes Verhalten den Strafvollzug zu vermeiden – und zugleich ein Druckmittel in der Hand, heißt es im Text. Dass die Sache so furchtbar endete, zeige, wie schmal der Grat ist, auf dem Gerichte zu entscheiden hätten. Ein besonderes Augenmerk richten Richterin Annegret Hartig und Habilitandin Daria Bayer im Verfassungsblog auf den Aspekt des so genannten "failed traveler", dessen – wie im Fall Abdul B. – gescheiterte Ausreiseversuche und anschließende Frustration ein erhöhtes Sicherheitsrisiko begründeten. Der Artikel betont die klare Trennung zwischen präventivem Sicherheitsrecht und repressivem Jugendstrafrecht und kritisiert politische Forderungen, die diese Grundprinzipien missachten. Zugleich zeigt er strukturelle Schwächen im Jugendstrafrecht auf und plädiert für bessere Informationsflüsse, verpflichtende Gutachten und eine sachliche Debatte ohne populistische Verkürzungen.
Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf sieht in der Sa-FAZ für den Umgang mit Gefährdern kein Gesetzesdefizit, sondern allenfalls ein Vollzugsdefizit. Ein dauerhafter Einsatz der Fußfessel für Gefährder sei beispielsweise schon heute möglich – nach Straf- und nach Polizeirecht. Auch der Einsatz einer Präventivhaft sei denkbar, schreibt Brosius-Gersdorf, allerdings nur unter noch engeren Bedingungen und bei Änderung der Polizeigesetze. Ähnlich sieht es Rechtsprofessor Volker Boehme‑Neßler in der Mo-Welt, der den reflexhaften Ruf nach härteren Gesetzen nach Terroranschlägen und die vorgeschlagenen Maßnahmen wie Präventivhaft oder strengere Jugendstrafen für wirkungslos und gefährlich für den Rechtsstaat hält. Er argumentiert, dass solche Verschärfungen die Freiheit aller Bürger einschränkten, ohne islamistischen Terror tatsächlich zu verhindern. Stattdessen kritisiert er eine weitgehend unkontrollierte Zuwanderung, aus deren Umfeld sich gewaltbereite Islamisten rekrutierten, und fordert eine Abkehr von ideologischer Migrationspolitik.
RechtspolitikHans-Jürgen Papier im Interview: Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier warnt im Interview mit der Mo-Welt (Thorsten Jungholt/Jacques Schuster), dass staatlich lizenzierte Meldestellen und "Trusted Flagger" die Meinungsfreiheit gefährden könnten, weil nicht demokratisch legitimierte Akteure über zulässige Äußerungen entscheiden. Er betont die hohen verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteiverbot und sieht bei Forderungen nach einem AfD-Verbot teils politische Motive. Beim Umgang mit Gefährdern hält er die elektronische Fußfessel für verfassungsrechtlich eher vertretbar, während er bei Präventivhaft deutlich zurückhaltender ist. Den Vertrauensverlust gegenüber dem Bundesverfassungsgericht führt er vor allem auf parteipolitische Einflussnahme bei Richterwahlen und mangelnden Respekt in Öffentlichkeit und Politik zurück.
Prozenthürde im Wahlrecht: Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Die Linke) hat sich laut spiegel.de für die Abschaffung der Fünfprozenthürde bei Wahlen ausgesprochen. "Wenn immer mehr Wähler ihre Stimmen nicht mehr repräsentiert sehen, dann gefährdet das die Demokratie." Zuvor hatte bereits der frühere Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier eine Absenkung der 5-Prozent-Sperrklausel gefordert.
Wolfgang Janisch (Sa-SZ) kommentiert die Forderung Papiers und fasst dabei die Argumente dafür und dagegen zusammen. Der Autor meint aber auch, dass kaum prognostizierbar wäre, wie sich ein verbreitertes Spektrum politisch auswirken könnte. "Eine Drei-Prozent-Klausel wäre ein Wagnis. Andererseits läuft es politisch schon seit Längerem nicht gut. Da kann es auch riskant sein, nichts zu ändern."
Strafverfahren: Rechtsanwalt Tom Braegelmann kritisiert auf LTO den Vorschlag aus der Richterschaft, ein amerikanisches "Contempt of Court"-Modell in die deutsche Strafprozessordnung zu übernehmen, also Verfahrensbeteiligte, die Strafverfahren "sabotieren", mit einer Geldbuße zu sanktionieren, um so Prozesse zu beschleunigen. Anders als in den USA fehle hier der dortige komplexe rechtskulturelle Kontext, meint Braegelmann. Statt einer egalitären Disziplinarmaßnahme würde das Ordnungsgeld in Deutschland faktisch vor allem gegen Strafverteidiger eingesetzt und damit obrigkeitsstaatliches Denken verstärken. Zudem fehlt in deutschen Strafprozessen ein Wortlautprotokoll, das in den USA Voraussetzung für eine faire Anwendung solcher Sanktionen ist. Der Autor warnt, dass das Instrument Einschüchterungseffekte hätte und vom eigentlichen Problem – einer kaputtgesparten Justiz – ablenke.
Leihmutterschaft: Die Philosophieprofessorin Sabine Döring kritisiert in der Mo-FAZ die Annahme, dass die freiwillige Entscheidung einer Leihmutter allein bereits eine Legalisierung rechtfertige, und zeigt, dass sowohl philosophische als auch rechtliche Traditionen dieser voluntaristischen Sicht widersprechen. Sie betont, dass Leihmutterschaft nicht nur die Selbstbestimmung der Frau betreffe, sondern immer auch das Kindeswohl und die Frage, ob Schwangerschaft und Übergabe eines Kindes überhaupt Gegenstand privater Verträge sein dürfen. Zudem argumentiert sie, dass ein liberaler Staat nicht jede freiwillige Selbstbindung anerkennen muss, weil Verträge die künftige Freiheit der Beteiligten untergraben können.
Bundespräsident: Laut Informationen von bild.de (Nikolais Harbusch) befürwortet Kanzler Friedrich Merz (CDU) eine Kandidatur von Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) als Bundespräsident. Dieser sei Jurist und könne in den möglicherweise anstehenden Staatskrisen das Grundgesetz richtig interpretieren.
JustizLG München I zu KI-Training/Suno: Das Landgericht München I hat der Klage der Musikverwertungsgesellschaft GEMA gegen die KI-Musik-App Suno stattgegeben. Mit Suno ist es möglich, Songs ohne Instrumente und ohne musikalisches Wissen zu erschaffen. Bei der Anwendung werden jedoch, so das LG, urheberrechtlich geschützte Kompositionen vervielfältigt, mit denen die KI trainiert wurde, ohne dafür Lizenzen zu bezahlen. Teilweise wandte das LG auch US-Recht an, weil das Training in den USA stattfand. Doch auch die Fair use-Erlaubnis ermögliche es nicht, ganze Stücke zu speichern. Suno wurde deshalb zu Schadenersatz verurteilt. Damit festgestellt werden kann, wie hoch dieser ausfällt, muss Suno gegenüber der GEMA angeben, welche Erlöse sie mit den unberechtigt genutzten Werken erzielt hat. Die Sa-SZ (Jakob Biazza), taz.de (Christian Rath), tagesschau.de (Daniel Heymann), bild.de (Andreas Bachner) und spiegel.de berichten. Ausführlich analysieren die Rechtsanwält:innen Martin Soppe und Johanna Schubert auf LTO die Entscheidung und meinen, dass hier die Position der Kreativbranche gestärkt werde und das Urteil ein wichtiges Signal für den Umgang mit KI‑generierten Musikwerken setze.
BVerfG zu Untersuchung von Richterin: Das Bundesverfassungsgericht hat die angeordnete amtsärztliche Untersuchung einer Richterin gestoppt. Wegen auffälligen Verhaltens einer Richterin hatte der LG-Präsident eine ärztliche Untersuchung angeordnet und wurde dabei von VG und OVG bestätigt. Nach Ansicht des BVerfG lieferten aber die vorgebrachten Gründe keinen ausreichenden Hinweis auf eine psychische Erkrankung. Weder die unbegründete Sorge vor einer Versetzung noch der hartnäckig geführte Zuständigkeitsstreit rechtfertigten nach Ansicht des Gerichts eine solche Maßnahme. Das OVG muss nun erneut entscheiden und darf eine Untersuchung nur bei neuen, belastbaren Erkenntnissen anordnen. LTO (Max Kolter) stellt die Entscheidung vor.
BVerfG – Heizung: Die Deutsche Umwelthilfe plant eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Heizungsgesetz, weil es ihrer Ansicht nach die Klimaziele gefährdet und weiterhin Öl- und Gasheizungen zulässt. Sie kritisiert insbesondere unklare Kosten, fehlende ökologische Wirkung und die schwache "Grüngasquote", berichten Mo-FAZ und spiegel.de.
BGH zu Mitbestimmung: Der BGH hat entschieden, dass für die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat ausschließlich die Zahl der Beschäftigten der jeweiligen Aktiengesellschaft bzw. SE zählt. Beschäftigte anderer Konzernunternehmen – selbst in einem Gemeinschaftsbetrieb – werden nicht mitgerechnet. beck-aktuell berichtet.
BGH zur Nennung von Kindernamen: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass wenn Kinder von Prominenten in der Villa ihrer Eltern feiern, die Party aus dem Ruder läuft und es zu Polizeieinsätzen kommt, der Name des Kindes nicht am nächsten Tag in der Zeitung stehen darf. Die identifizierende Berichterstattung über den minderjährigen Promi-Sohn habe durch einen entsprechenden Bericht in der Bild-Zeitung sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt. Die Nennung von Name, Alter und familiärer Herkunft im Zusammenhang mit einer privaten Geburtstagsfeier sei nicht durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gedeckt. Kinder seien besonders schutzwürdig. LTO (Hasso Suliak) berichtet.
BGH zu unwirksamer AGB-Klausel: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Verbraucher nach einer unwirksamen AGB‑Klausel kein Wahlrecht zwischen Gesamtnichtigkeit des Vertrags und dessen Fortbestand haben. § 306 BGB sieht vielmehr vor, dass der Vertrag grundsätzlich weiter gilt und die unwirksame Klausel durch Gesetz oder ergänzende Auslegung ersetzt wird. Ein Wahlrecht lasse sich auch nicht aus dem EU-Recht herleiten, weil eine richtlinienkonforme Auslegung den eindeutigen Gesetzeswortlaut und das vom Gesetzgeber gewollte Regel‑Ausnahme‑Prinzip überschreiten würde. beck-aktuell berichtet.
OVG Bremen zu durchgefallener Prüfung: Das Oberverwaltungsgericht Bremen entschied, dass der "Makel des Durchfallens" einer (Lehramts-)Staatsprüfung nicht automatisch entfällt, nur weil die Prüfung später erfolgreich wiederholt wurde. Die ursprüngliche Nichtbestehens-Entscheidung bleibe deshalb rechtlich angreifbar. beck-aktuell berichtet.
LG Arnsberg – Vergewaltigungen einer Sklavin: Vor dem Landgericht Arnsberg beginnt am 12. Oktober ein Prozess gegen vier Männer und Jugendliche, die eine Frau über Monate eingesperrt, gequält und vergewaltigt haben sollen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sei Anklage wegen "diverser Delikte zulasten einer Frau" erhoben worden. Die Frau soll in einem Wohnhaus in Soest in Westfalen wie eine Sklavin behandelt worden sein. spiegel.de und bild.de (Alex Talash u.a.) berichten.
LG Frankfurt/M. zu Sturz aus Hochhaus: Das Landgericht Frankfurt/M. hat einen Mann zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er seine Ehefrau aus dem 22. Stock eines Frankfurter Hotels stieß, um mit seiner Geliebten zusammenleben zu können und eine Scheidung zu vermeiden. Das Gericht sah keine Zweifel am Mord aus niedrigen Beweggründen, da Spuren und Ermittlungen die Version des Angeklagten widerlegten. spiegel.de berichtet.
VG Augsburg zu Ausweisung von De-facto-Inländer: Ein in Deutschland geborener und aufgewachsener Mann darf nach Nordmazedonien ausgewiesen und abgeschoben werden, weil er wegen bandenmäßigen Betrugs zu einer langen Haftstrafe verurteilt wurde, hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden. Das Gericht betonte, dass das öffentliche Interesse an der Ausweisung aufgrund der Schwere der Taten und der Wiederholungsgefahr überwiege. Seine Geburt in Deutschland begründet zwar ein starkes Bleibeinteresse, reiche aber nicht aus, um die Ausweisung und die Abschiebung zu verhindern. LTO berichtet.
Arbeitsgericht Berlin zu Bushido vs. Abou-Chaker: Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass der Rapper Bushido im Namen der GbR Bergmannsglück das Arbeitsverhältnis mit Rommel Abou-Chaker durch Kündigung wirksam beendet hat. Rommel Abou-Chaker ist der Bruder von Bushidos ehemaligem Manager Arafat Abou-Chaker. LTO berichtet.
LG Arnsberg/LG Wuppertal zu Sanktionen in Strafhaft: Ein Ex-Häftling wirft der JVA Hamm vor, ihn aufgrund einer angeblichen Bedrohung eines Vollzugsbeamten rechtswidrig besonders hart behandelt zu haben. Das Landgericht Arnsberg entschied inzwischen, dass die Haftverschärfungen unzulässig waren, und das Landgericht Wuppertal sprach ihm rund 1.200 Euro Schadensersatz zu. Die JVA Hamm bestreitet systematische Rechtsverletzungen, während eine Kriminologin solche verdeckten Sanktionen für plausibel hält. Der schon lange haftentlassene Mann führt weiterhin Verfahren, um die Haftzeit rechtlich aufzuarbeiten und für sich abschließen zu können. wdr.de (Philipp Raillon) berichtet.
Recht in der WeltSchweden – Ausländer: Rechtsprofessorin Rebecca Thorburn Stern stellt im Verfassungsblog die neue "Good-Conduct-Regel" in Schwedens Ausländerrecht vor, die die Anforderungen an das Verhalten von Migrantinnen und Migranten verschärft und die Ablehnung oder den Entzug von Aufenthaltstiteln erleichtert. Da der Begriff "mangelhaftes Verhalten" gesetzlich nicht klar definiert ist, entstehe erhebliche Rechtsunsicherheit und das Risiko ungleicher Behandlung verschiedener Gruppen. Kritiker warnen, dass die Regelung Grundrechte wie Familienleben und Meinungsfreiheit beeinträchtigen könnte und vor allem ein politisches Signal sendet: Schweden verfolgt eine deutlich restriktivere Migrationspolitik.
Slowakei – Gleichgeschlechtliche Ehe: Die slowakische Regierung will im EU-Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen oder Lebenspartnerschaften nicht anerkennen, obwohl dies gegen EU-Recht verstößt, berichtet spiegel.de. Die Verfassung des Landes definiere "die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau", hatte Innenminister Matúš Šutaj Eštok am Freitag erklärt.
Serbien – Kriegsverbrechen im Kosovokrieg: 27 Jahre nach einem der schwersten Kriegsverbrechen im Kosovokrieg hat in Serbien ein Prozess gegen frühere serbische Amtsträger begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den 21 Männern unter anderem Mord, Folter, unmenschliche Behandlung und Vertreibung von Zivilisten nach Albanien vor. Das Massaker von Recak im Januar 1999 hatte unter anderem zur Interventions-Entscheidung der Nato beigetragen. spiegel.de berichtet.
Türkei – Putschversuch 2016: Doktorandin Yağmur Özkan erinnert auf LTO daran, dass der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan den gescheiterten Putsch von 2016 genutzt habe, um den Ausnahmezustand auszurufen und die staatlichen Institutionen – insbesondere die Justiz – dauerhaft unter seine Kontrolle zu bringen. Grundrechte wie Meinungs‑, Presse‑ und Versammlungsfreiheit wurden systematisch eingeschränkt, während Gerichte zunehmend politische Gegner ausschalteten und selbst Entscheidungen des Verfassungsgerichts ignorierten. Die Entwicklung zeige, wie demokratische Strukturen schrittweise durch "autocratic legalism" ausgehöhlt wurden und warum die Türkei bis heute kaum Voraussetzungen für eine Rückkehr zu echter Gewaltenteilung besitze.
Juristische AusbildungPrüfungsstoff: Timo Pietsch kritisiert im JuWissBlog, dass der Ausschuss zur Koordinierung der Juristenausbildung (KoA) trotz seines Anspruchs auf Konzentration aufs Wesentliche einen zirkulären und bundesrechtlich unzulässigen Kriterienkatalog zur Stoffbegrenzung verwende. Er argumentiert, dass zahlreiche derzeit geprüfte Rechtsgebiete – etwa Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht – nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Kernbereichen gehören und daher im Staatsexamen nicht geprüft werden dürften. Insgesamt kommt der Text zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Ausgestaltung der Stoffkataloge verfassungsrechtliche Grenzen überschreite und die Studierenden unnötig belaste.
SonstigesAusschluss von Kommunalwahl-Kandidaten: Der Staatsrechtler Hans Michael Heinig hat die Vorab-Überprüfung von Kandidaten für kommunale Spitzenämter auf ihre Verfassungstreue verteidigt, berichtet die Sa-SZ. Oberbürgermeister und Landräte übten als Beamte staatliche Gewalt aus, es sei deshalb wichtig, dass keine Verfassungsfeinde in solche Positionen kommen.
ZDF vs. Danger Dan: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer argumentiert auf spiegel.de, dass die Ausladung von Danger Dan aus einer ZDF-Sendung keine Zensur war, weil das ZDF als verantwortlicher Sender frei entscheiden dürfe, welche Inhalte es ausstrahlt. Er hält das Lied "Keine Angst" eindeutig für eine Billigung von Gewalt gegen Rechtsextreme und kritisiert die Versuche, dies als harmlose Kunst oder bloße Debattenanregung umzudeuten. Die Behauptung einer öffentlich‑rechtlichen Pflicht, das Lied zu senden und anschließend zu diskutieren, nennt er absurd, da der Rundfunk nicht verpflichtet sei, Gewaltaufrufe – egal aus welcher politischen Richtung – zu verbreiten. Insgesamt sieht er die Empörung über die Ausladung als überzogene politische Dramatisierung, die fälschlich mit dem Begriff Zensur operiere.
Smart Glasses: tagesschau.de (Antonetta Stephany) geht der Frage nach, ob so genannte Smart Glasses, die unbemerkte Foto‑, Video‑ und Tonaufnahmen ermöglichen, verboten werden könnten. Datenschützer und Juristen halten die Kennzeichnung durch das kleine Aufnahme‑Lämpchen für unzureichend, da die Brillen ansonsten wie normale Modelle aussehen. Die Bundesnetzagentur prüft ein Verbot, während Betroffene sich an Datenschutzbehörden oder HateAid wenden können, um gegen heimliche Aufnahmen vorzugehen.
Verkehrshaftpflicht: Tipps für eine richtige Schadenmeldung an den Haftpflichtversicherer gibt Bertin Chab von der Allianz Versicherung im anwaltsblatt.de. Sie kann helfen, anwaltliche Fehler frühzeitig abzufangen und drohende Schäden zu verhindern. Entscheidend ist eine schnelle, strukturierte Analyse des Fehlers sowie die enge Abstimmung zwischen Anwalt, Mandant und Versicherer, um rechtliche Risiken zu minimieren.
djb-Geschäftsführerin Gimbal: Anke Gimbal, Geschäftsführerin des Deutschen Juristinnenbunds, spricht im Most-Wanted-Interview mit LTO (Stefan Schmidbauer) über ihren Werdegang, ihre Motivation und die größten Herausforderungen ihrer Arbeit. Sie betont die Bedeutung von Rechtspolitik, Gleichberechtigung und diskriminierungssensibler juristischer Ausbildung. Außerdem gibt sie persönliche Einblicke – von Lieblingsliedern bis zu ihrem Wunschtransfer für den BVB.
Jurist:in in der Schweiz: In der Ratgeberkolumne erläutert Rechtsanwältin Kim Vera Lindner auf beck-aktuell Karrieremöglichkeiten als deutsche Jurist:in in der Schweiz.
Bunker: Martin Rath schildert auf LTO Rechtsprechung im Zusammenhang mit Bunkern und kontrastiert das deutsche Verhältnis zu Bunkern mit dem in der Schweiz.
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LTO/pf/chr
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Zitiervorschlag
Die juristische Presseschau vom 1. bis 3. August 2026: . In: Legal Tribune Online, 03.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60572 (abgerufen am: 04.08.2026 )