Mit einer Pauschalreise stehen Urlauber bei Reisemängeln oder Insolvenz eines Veranstalters rechtlich meist besser da als bei Individualreisen – die Vorteile im Detail.
Für die meisten Menschen kommt schon mit der Buchung einer Reise Urlaubsfreude auf. Was vielen nicht klar ist: Hier entscheiden sie auch darüber, wie einfach sie ihr Geld zurückbekommen, falls äußere Ereignisse die Reise platzen lassen. Und dieser Faktor ist aktuell wichtig, denn es vergeht derzeit kein Monat ohne schlechte Nachrichten für Urlauberinnen und Urlauber. Wegen Streiks wurden 2025 Tausende Flüge gestrichen, der Krieg im Nahen Osten führte zu Beginn 2026 dazu, dass der Luftraum umliegender Länder weitgehend oder sogar ganz gesperrt wurde. Aktuell treibt Angst vor den Konsequenzen eines drohenden Kerosin-Mangels manchen Reisenden um.
Pauschalreisende sind rechtlich meist besser abgesichert als Individualreisende. Wer mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen (zum Beispiel Flug und Hotel) bei einem Anbieter als Paket bucht, fällt unter das Pauschalreiserecht (§§ 651a ff. BGB). Allerdings kommt nicht für jeden Urlaubswunsch eine Pauschalreise in Frage. Einige Ziele lassen sich besser und viel preisgünstiger mit einer Individualreise ansteuern. Deshalb fassen wir die Vor- und Nachteile der beiden Reisearten zusammen.
Geht mit einer Pauschalreise irgendetwas schief – klappt die Flugverbindung etwa nicht, entspricht die Unterkunft nicht dem vereinbarten Standard, ist den ganzen Tag über Baulärm zu hören – muss der Anbieter für Abhilfe sorgen. Wenn das Reiseziel wegen einer politischen Krise oder einer Naturkatastrophe vor Ort plötzlich gar nicht mehr infrage kommt, können Urlauber vor Reisebeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Ist die Reise bereits erheblich beeinträchtigt, kann sie vorzeitig beendet werden — und der Veranstalter muss den Rücktransport organisieren. Auch Schadenersatz bei Reisemängeln kann fällig sein.
Bei Flugverspätung können Reisende übrigens zusätzlich ihre Rechte aus der EU-Fluggastrechteverordnung geltend machen, gegebenenfalls auch hier Schadenersatz beanspruchen. Auch wenn Urlaubern bei An- oder Abreise Gepäck abhanden kommt, haben sie bessere Karten, um Ansprüche geltend zu machen.
Individualreisen: Für jede Reiseleistung ein VertragIndividualreisende haben keinen zentralen Ansprechpartner, da sie einzelne Verträge – etwa mit Fluggesellschaften oder Vermietern – abgeschlossen haben. Kommt es zu Problemen bei der Reise, gelten unterschiedliche Rechtsgrundlagen wie bei Flügen zum Beispiel das internationale Luftverkehrsrecht (Montrealer Übereinkommen) oder die EU-Fluggastrechte, für Unterkünfte das jeweilige Miet- oder Beherbergungsrecht. Etwaige Entschädigungsansprüche müssen Individualreisende jeweils gegenüber den einzelnen Anbietern geltend machen.
Enge Grenzen für Preiserhöhung nach der BuchungDer bei Buchung vereinbarte Reisepreis ist bei Pauschalreisen grundsätzlich bindend. Unter bestimmten Umständen dürfen Reiseveranstalter aber auch nachträglich den Preis einer Reise erhöhen, etwa wegen höherer Abgaben im Reiseland, stark geänderten Wechselkursen oder höheren Treibstoffkosten. Besonders die zurzeit hohen Energiekosten für Kerosin oder Benzin können die Kalkulation von Reiseveranstaltern heftig durcheinanderbringen. Erlaubt ist eine nachträgliche Preiserhöhung aber nur, wenn in den Vertragsunterlagen überhaupt eine Änderungsmöglichkeit hinterlegt ist. Übrigens gilt die Regelung auch umgekehrt: Sinken die Kosten für Treibstoff, Abgaben oder Wechselkurse nach der Buchung, muss der Veranstalter den Reisepreis entsprechend senken.
Wichtig: Nur bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn ist es für Veranstalter zulässig, den Reisepreis zu erhöhen. Und: Ab einer Erhöhung von mehr als 8 Prozent können Reisende kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
Zwei Einzelbuchungen können eine Pauschalreise seinAuch bei Buchung über ein Onlineportal kann eine Pauschalreise zusammenkommen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn nach der Buchung eines Flugs die Daten des Reisenden automatisch an einen Hotelanbieter weitergeleitet werden und dort innerhalb von 24 Stunden eine weitere Reiseleistung gebucht wird. Rechtlich kann so eine Pauschalreise entstehen – mit der Folge, dass der Portalbetreiber als Veranstalter haftet. Außerdem greifen dann besondere Informationspflichten und ein Insolvenzschutz für die Reisenden.
Pauschalreisen entstehen auch bei vermittelten Reisen, etwa über Reisebüros. Sie gelten rechtlich als Reiseveranstalter, wenn sie mehrere Reiseleistungen, etwa Flug, Hotel oder Mietwagen, als Gesamtpaket verkaufen oder organisatorisch miteinander verknüpfen. In diesen Fällen greifen die Vorschriften des Pauschalreiserechts mit den kompletten Schutzrechten für Urlauber.
Ausnahmen vom Pauschalreiserecht
Das Pauschalreiserecht gilt nicht für Reisen, die dem Bürgerlichen Gesetzbuch nach nur „gelegentlich, nicht zum Zwecke der Gewinnerzielung und nur einem begrenzten Personenkreis angeboten werden“ (§ 651a Abs. 5 BGB). Ein Beispiel dafür sind Klassenreisen, die von der Schule oder einzelnen Lehrerinnen und Lehrern organisiert werden. Wird eine Abifahrt jedoch von einem kommerziellen Reiseunternehmen angeboten, greift wiederum das Pauschalreiserecht. Weitere Ausnahmen sind Tagesreisen ohne Übernachtung, deren Preis unter 500 Euro liegt, sowie Geschäftsreisen, die über einen allgemeinen Rahmenvertrag etwa mit einem Geschäftsreisebüro für unternehmerische Zwecke organisiert werden. Sie fallen nicht unters Pauschalreiserecht.
Wird ein Reiseveranstalter insolvent, sind Pauschalreisende abgesichert. Die Absicherung erfolgt in Deutschland über den Deutschen Reisesicherungsfonds oder – bei kleineren Veranstaltern – über Versicherungen. Dabei gilt:
Buchen Reisende mehrere Leistungen für dieselbe Reise getrennt, aber in engem zeitlichen Zusammenhang – etwa Flug und Hotel über dasselbe Onlineportal –, kann rechtlich eine sogenannte verbundene Reiseleistung vorliegen. Ein wichtiges Merkmal einer verbundenen Reiseleistung besteht darin, dass jede Leistung einzeln aufgelistet wird. Anders als bei einer Pauschalreise entstehen so mehrere separate Verträge mit unterschiedlichen Anbietern. Das bedeutet auch: Bei Problemen müssen Urlauber wie bei einer Individualreise ihre Ansprüche jeweils direkt gegenüber dem einzelnen Leistungserbringer geltend machen, etwa gegenüber der Fluggesellschaft, dem Hotel oder dem Mietwagenverleiher. Der gesetzliche Schutz fällt deutlich geringer aus als bei einer Pauschalreise. Immerhin aber besteht ein begrenzter Insolvenzschutz, beispielsweise für Zahlungen, die über den Reisevermittler abgewickelt wurden.
Auch Ferienhausaufenthalte können Pauschalreisen seinOb ein Aufenthalt im Ferienhaus eine Pauschalreise ist oder nicht, hängt von der Buchung ab. Wird die Unterkunft einzeln gebucht, gilt in der Regel nur das Miet- beziehungsweise Beherbergungsrecht. Ist das Ferienhaus dagegen Bestandteil eines Reisepakets, etwa zusammen mit Flug oder Mietwagen, greift das Pauschalreiserecht. Unabhängig von der Art der Buchung ist der Vermieter verpflichtet, eine mängelfreie Unterkunft bereitzustellen. Bei Buchungen im Ausland kann zudem das Recht des jeweiligen Reiselandes gelten. So kann etwa bei der Anmietung eines Ferienhauses über einen privaten Anbieter in Spanien spanisches Recht maßgeblich sein, auch wenn europäische Verbraucherschutzvorschriften dem Reisenden zusätzliche Rechte sichern.
Wann eine kostenfreie Stornierung möglich istEine Pauschalreise können Reisende kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Dazu zählen etwa Naturkatastrophen, schwere Unruhen, Kriege oder massive Gesundheitsgefahren. In solchen Fällen darf der Reiseveranstalter keine Stornokosten verlangen (§ 651h BGB). Eine offizielle Reisewarnung des Auswärtiges Amt ist dabei ein starkes Indiz für außergewöhnliche Umstände, aber nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist vielmehr, ob die Reise tatsächlich erheblich beeinträchtigt oder gefährdet wäre.
Recht der Reisenden bei ReisemängelnZeigt sich während des Urlaubs ein Mangel (etwa Klimaanlage fällt tagelang aus) oder kündigt der Veranstalter einer Pauschalreise den Mangel schon vor Reisebeginn an (etwa bei einer Flugreise wird der Abflugtermin zeitlich erheblich nach vorne oder hinten verlegt), haben Reisende mehrere Rechte (§ 651i BGB), insbesondere:
Bevor Urlauber wegen eines Reisemangels Ansprüche geltend machen können, müssen sie den Mangel unverzüglich beim Reiseveranstalter anzeigen. Denn eine Reisepreisminderung ist in der Regel erst ab dem Zeitpunkt möglich, an dem der Veranstalter über das Problem informiert wurde. Reisende sollten die Mängelanzeige möglichst schriftlich dokumentieren, zusätzlich Fotos machen oder Zeugen benennen und den Veranstalter ausdrücklich zur schnellen Abhilfe auffordern.
Tipp: Lesen Sie nach, wie Sie bei der Meldung von Reisemängeln Schritt für Schritt vorgehen können.
Reisemängel: Welche Fristen für Ansprüche geltenAnsprüche wegen Reisemängeln verjähren grundsätzlich zwei Jahre nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise (§ 651j BGB). Innerhalb dieser Frist müssen Urlauber ihre Forderungen – etwa auf Reisepreisminderung oder Schadensersatz – notfalls gerichtlich geltend machen. Wer zu lange wartet, riskiert, seine Ansprüche zu verlieren. Auch deshalb sollten Reisende Mängel möglichst früh dokumentieren, Unterlagen und Beweise aufbewahren und gegebenenfalls rechtzeitig rechtlichen Rat einholen.
Reiseabbruch aus persönlichen GründenMüssen Urlauber ihre Reise wegen eines Todesfalls oder eines anderen schweren familiären Notfalls vorzeitig abbrechen, bekommen sie den Reisepreis nicht automatisch anteilig zurück. Allerdings kann der Reiseveranstalter verpflichtet sein, ersparte Kosten zu erstatten – etwa für nicht genutzte Hotels, Flüge oder Ausflüge. Ob und in welcher Höhe Geld zurückgezahlt werden muss, hängt immer vom Einzelfall ab. Deshalb kann es sinnvoll sein, zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung abzuschließen.
Sinnvoller Versicherungsschutz für Reisen
Krank im Urlaub. Unbedingt dabei haben sollten Auslandsreisende, egal ob im Urlaub oder auf Geschäftsreise, eine Reisekrankenversicherung. Keiner weiß, ob er unterwegs schwer erkrankt oder einen Unfall hat. In Ländern mit Sozialabkommen sind zwar die Behandlungskosten teilweise abgesichert. Nie bezahlt aber wird ein Rücktransport, der schon innerhalb Europas Zehntausende Euros kosten kann. Die Reisekrankenversicherung kommt dafür auf.
Reise absagen. Überlegenswert ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, wenn Familien frühzeitig einen teuren Urlaub planen. Bei kurzfristiger Absage drohen hohe Stornierungskosten.
Selten hilfreich. Abzuraten ist dagegen von einer Reisegepäckversicherung. Der Schutz ist sehr lückenhaft. Außerdem ist Gepäck auch bei Transportunternehmen versichert sowie bei Raub oder Einbruch ins Feriendomizil auch in der Hausratversicherung.
Ja, grundsätzlich können Sie jederzeit von einer Reise zurücktreten – allerdings schulden Sie dem Veranstalter fast immer eine Entschädigung in Form einer Stornogebühr. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom Reisevertrag und vom Zeitpunkt der Stornierung ab. Je später Sie absagen, umso höher die Stornokosten. Ein kostenloser Rücktritt von einer Reise ist nur möglich, wenn laut BGB „unvermeidbare, außergewöhnlichen Umstände auftreten“, die die Pauschalreise „erheblich beeinträchtigen“ würden. Das kann etwa der Fall sein, wenn es am Urlaubsort zu einer Naturkatastrophe gekommen ist oder wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für das Urlaubsziel ausgegeben hat. Für Zypern gibt es zurzeit keine Reisewarnung und auch keine anderen Meldungen, die einen kostenlosen Reiserücktritt rechtfertigen. Sie müssten die Stornokosten selbst tragen. Mehr zum Reiserecht in angespannten politischen Situationen in unserem Special Reisen nach Nahost.
Stimmt es, dass Reiseveranstalter zwischen Buchung und Reisebeginn den Preis erhöhen dürfen?Reiseanbieter oder Fluggesellschaften können nach der Buchung ihre Preise erhöhen. Der Kerosinmangel aufgrund des Kriegs im Nahen Osten wird aktuell häufig als Grund dafür genannt. Alltours, Dertour und TUI wollen nach Presseberichten jedoch von Preiserhöhungen absehen. Die juristischen Voraussetzungen dafür sind zudem sehr hoch. So müssen Reiseveranstalter und Fluglinien entsprechende Preiserhöhungsklauseln in den Allgemeinen Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen vermerkt haben. Nachträgliche Preiserhöhungen dürfen maximal 8 Prozent des Reisepreises betragen und bis höchstens 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Bei höheren und später gemeldeten Preisanhebungen können Kunden ihre Reise kostenlos stornieren.
Kann meine Nichte an meiner Stelle meine Reise antreten?Ja, das ist möglich. Das Gesetz erlaubt, dass Sie ohne Angabe von Gründen eine Ersatzperson für Ihre Pauschalreise stellen. Der Reiseveranstalter kann für seinen bürokratischen Aufwand eine Gebühr verlangen, die meist zwischen 10 und 50 Euro liegt. Die Ersatzperson darf nur abgelehnt werden, wenn sie bestimmte Bedingungen nicht erfüllt: etwa nicht tropentauglich ist oder kein notwendiges Visum vorweist. Wichtig ist, dass sie dem Reiseveranstalter möglichst mindestens sieben Tage vor Reisebeginn mitteilen, dass nicht Sie, sondern eine andere Person die Reise antreten wird. Am besten machen Sie das schriftlich: per Brief, Fax, E-Mail oder Online-Meldung.
Lohnt es sich, vor einer Pauschalreise eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen?Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung vor allem für teure Reisen wie Kreuzfahrten. Sinnvoll ist die Police aber auch für Familien mit kleinen Kindern und für Senioren, da bei diesen Personenkreisen schnell gesundheitlich etwas dazwischenkommen kann. Zu bedenken ist aber: Reiserücktrittsversicherungen decken Absagen wegen unvorhergesehener Ereignisse beim Reisenden ab. Das können schwere Erkrankungen sein und, je nach Police, etwa auch Jobverlust oder ein Einbruch. Ändert sich die Lage am Urlaubsort – zum Beispiel durch politische Unruhen – greift der Versicherungsschutz nicht.
Darf mich der Reiseveranstalter einfach in einem anderen Hotel unterbringen?Ihr Veranstalter ist verpflichtet, Sie vor Reisebeginn umgehend über wesentliche Änderungen zu Ihrer Reise zu informieren. Ein Hotelwechsel in eine niedrigere Kategorie etwa oder die Unterbringung an einem anderen Ort fallen darunter. Bei einem Hotelwechsel muss die neue Unterkunft mindestens gleichwertig sein. Sie müssen solche angekündigten Änderungen nicht akzeptieren, sie können kostenlos von der Reise zurücktreten. Auch Reisepreisminderungen sind möglich.
Was kann ich tun, wenn ich unzufrieden mit meiner gebuchten Unterkunft bin?Wichtig ist, dass Sie mögliche Reisemängel umgehend der Reiseleitung oder dem Veranstalter melden. Sollten Sie Anspruch auf Schadenersatz oder auf eine Reisepreisminderung haben, wird Ihnen die mögliche Rückzahlung erst ab dem Tag der Meldung gezahlt. Außerdem muss der Veranstalter die Möglichkeit haben, Abhilfe zu schaffen, indem er Ihnen zum Beispiel ein neues Zimmer zur Verfügung zu stellen. Ein Reisemangel kann etwa vorliegen, wenn in Ihrem Zimmer Ungeziefer ist. Um Ansprüche geltend zu machen, hilft es die Situation vor Ort zu dokumentieren. Nehmen Sie Fotos oder Videos auf und protokollieren Sie, wie und wann es zu den Störungen kam. Ist der Mangel erheblich und hat der Reiseveranstalter nicht für Abhilfe gesorgt, haben Sie das Recht, die Reise vorzeitig abzubrechen. In diesem Fall steht Ihnen Schadenersatz für die nicht genutzten Reisetage zu.
Individualreisen sind für viele Urlaube die richtige Lösung. Das gilt besonders, wenn die Reise nach eigenen Wünschen gestaltet werden soll. In einem Ort zwei Tage bleiben, im nächsten vier Tage – oder spontan eine ganze Woche, weil es so schön ist. So flexibel sind nur Individualreisende unterwegs.
Rechtslage. Bei einer Individualreise gehen Urlauberinnen und Urlauber unterschiedliche vertragliche Beziehungen mit Unternehmen ein: zum Beispiel Beförderungsverträge mit Fluggesellschaften und den Betreibern von Fährverbindungen, Mietverträge mit Autoverleihern sowie Beherbergungsverträge mit Hotels. Die Verträge funktionieren nach Landesregeln und liegen oft nur in Landessprache vor. Außerdem existieren sie unabhängig voneinander, was für eine Reise weitgehende Folgen hat. Ein Beispiel: Ein Flug hat eine deutliche Verspätung, die Urlauber erreichen die gebuchte Fähre nicht und müssen zwei Tage auf die nächste warten. Auch ihr Hotelzimmer am Zielort bleibt leer. Individualreisende müssen in solch einem Fall die Konsequenzen und die Kosten selbst tragen und somit meist das neue Fährticket und das Hotel am Hafen aus eigener Tasche zahlen.
Vertragspartner. Individualreisende haben bei Beschwerden oder Mängeln keinen Reiseveranstalter als Ansprechpartner. Sie müssen sich direkt an ihren jeweiligen Vertragspartner wenden und sich mit ihm auseinandersetzen. Aufgrund der Sprachbarrieren kann das Nerven kosten, und der Erfolg der Beschwerde ist ungewiss. Es gibt zumindest weniger Kommunikationsprobleme, wenn Hotel oder Mietwagen über deutsche Portale gebucht werden – das geht online aus jedem Winkel der Welt.
Schadenersatz. Die EU-Fluggastrechteverordnung greift für alle Flüge aus der EU ins Reiseland und für Flüge zurück von Airlines mit Sitz in der EU. Sie garantiert Entschädigungen, wenn die Airline einen Ausfall oder eine erhebliche Verspätung verschuldet. Bei Problemen mit der Unterkunft müssen sich Individualreisende direkt an den Vermieter oder das Hotel wenden.
Ersatzreisende. Soll eine andere Person Flug oder Hotel übernehmen, kann das schwierig werden. Für Umbuchungen fallen oft hohe Gebühren an, bei Flügen werden sie teils verweigert.
Kosten. Ein Vorteil bei Individualreisen: Wer keinen Wert auf Luxus in Sachen Beförderung oder Unterbringung legt, kann auf günstige Alternativen ausweichen und etwa statt im Hotel im Schlafsaal eines Hostels übernachten. Mehrwöchige Trips durch exotische Länder können die meisten Menschen nur als Individualreise finanzieren.
Tipp: Gute Planung und Vorbereitung ist bei Individualreisen das A und O. Nehmen Sie sich Zeit dafür und rechnen Sie ausreichend Zeitpuffer ein.
Pauschalreisen: Komfort und Sicherheit – dafür weniger SpontanitätAus juristischer Sicht haben Pauschalreisende eine Menge Vorteile. Für ihren Urlaub gibt es klare Vorgaben: Werden diese nicht erfüllt, können sie den Reiseveranstalter belangen. Mit vielen Gegebenheiten am gebuchten Reiseort müssen sie sich jedoch abfinden. Zu voll? Zu langweilig? In einen anderen Ort weiterziehen, das geht nicht.
Rechtslage. Pauschalreisende sind rechtlich besser abgesichert als Individualreisende. Ihr Reiseveranstalter sitzt in der Regel in Deutschland. Geht es tatsächlich in eine juristische Auseinandersetzung, kommt deutsches Recht zur Anwendung. Schadenersatzansprüche lassen sich oft besser durchsetzen. Zudem sind Reiseveranstalter zur Insolvenzabsicherung verpflichtet. Zahlungen vor Reiseantritt müssen Pauschalreisenden erstattet werden, wenn der Veranstalter pleite geht. Ereignet sich die Insolvenz während der Reise, müssen Urlauberinnen und Urlauber zurückbefördert werden.
Prospekthaftung. Liegt das Hotel laut Katalog oder Webseite am Meer, dann darf es sich nicht im Hinterland befinden. Prospekthaftung bedeutet im Reiserecht, dass Angaben zu den Bedingungen vor Ort rechtlich bindend sind. Der Reiseveranstalter haftet dafür, dass die Beschreibungen der Wahrheit entsprechen, klar formuliert und vollständig sind.
Verletzungen. Körperschäden – so nennen es Juristen, wenn sich Urlauber verletzen: wenn sie etwa am Pool ausrutschen und sich das Bein brechen. Kann nachgewiesen werden, dass das Hotel seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist, können Reisende Entschädigung erwirken. Individualreisende haben es deutlich schwerer, solche Ansprüche geltend zu machen.
Anreise. Bei einigen Reisen kommt es zu einer Art Kombination aus Pauschalreise und Individualreise. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Urlauber die Anreise zu ihrer Kreuzfahrt selbst organisieren. Kommen sie zu spät am Hafen an, haften sie selbst für ihre verspätete Anreise und müssen auf eigene Kosten zum nächsten Hafen fliegen. Sicherer – aber meist auch teurer – ist es, beim Veranstalter ein Paket aus Anreise und Kreuzfahrt zu buchen.
Kosten. Eine Woche im Frühherbst am Mittelmeer entspannen – solche Angebote sind als Pauschalreise oft günstiger, als wenn man sie individuell zusammenstellt. Andere Möglichkeiten zum Sparen wie die Suche nach Flugschnäppchen oder günstigen Unterkünften entfallen für Pauschalurlauber.
Tipp: Achten Sie beim Buchen einer Pauschalreise immer auf Zahlungsbedingungen und Stornierungsfristen. Punkte wie Abflugzeiten und Dauer des Transfers sollten Sie ebenfalls im Auge haben. Bedenken Sie auch: Reisebuchungen sind sofort verbindlich. Für sie gilt das bei Internetverträgen übliche 14-tägige Widerrufsrecht nicht.
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