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Berlin-Mitte: Fast 400.000 Euro Bußgeld für E-Scooter

Дата публикации: 18-08-2026 13:53:37

Mitte kassierte 2026 über 380.000 Euro Bußgeld für falsch geparkte E-Scooter beziehungsweise Leihroller – mehr als der Rest der Stadt zusammen.

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Der Bezirk Mitte lässt sich falsch geparkte Leihroller (E-Scooter) und E-Bikes teuer bezahlen. Allein hier kassierten die Behörden im ersten Halbjahr 2026 rund 380.000 Euro von Fahrzeugeigentümern und Verleihfirmen – mehr, als alle anderen Bezirke zusammen einnahmen. Berlinweit kamen knapp 400.000 Euro zusammen. 

6043 Anzeigen: Mitte ist Spitzenreiter

Konkret geht es um sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge – gemeint sind vor allem E-Scooter beziehungsweise Leihroller großer Anbieter sowie Leih-E-Bikes, die quer auf Gehwegen abgestellt werden. Bis zum 31. Mai 2026 zählte die Polizei in Berlin 7585 Verkehrsordnungswidrigkeiten-Anzeigen wegen ordnungswidrig geparkter Fahrzeuge dieser Art. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Johannes Martin hervor.

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Mitte ist unter den Bezirken Spitzenreiter, und zwar mit weitem Abstand: 6043 der 7585 Anzeigen entfielen auf den Innenstadt-Bezirk, fast 80 Prozent aller Verfahren. Weit abgeschlagen folgen Neukölln mit 435 Anzeigen und Pankow mit 257. In Reinickendorf (8) und Treptow-Köpenick (16) spielt das Problem dagegen kaum eine Rolle.

Fast 400.000 Euro Einnahmen

Bei den Einnahmen zeigt sich dasselbe Bild: Mitte kassierte laut Senat 380.301,50 Euro, berlinweit kamen 397.664,50 Euro zusammen. Die Summe stammt aus Verwaltungsgebühren von 25 Euro, die pro Verfahren gegen Fahrzeugeigentümer beziehungsweise Verleihfirmen fällig werden. Charlottenburg-Wilmersdorf (2963,50 Euro) und Pankow (5691,50 Euro) liegen weit dahinter.

Getrennt ausgewiesen sind Verstöße gegen die Sondernutzung öffentlicher Gehwege. Hier meldeten nur zwei Bezirke überhaupt Einnahmen: Friedrichshain-Kreuzberg mit 1485 Euro und Spandau mit 810 Euro.

Immer wieder ein Propblem: E-Scooter, die vor dem Hauptbahnhof Berlin achtlos auf dem Gehweg abgestellt werden.

Immer wieder ein Propblem: E-Scooter, die vor dem Hauptbahnhof Berlin achtlos auf dem Gehweg abgestellt werden.Peter Meißner/Imago

1,50 Meter Gehweg müssen frei bleiben

Wann genau ein Roller den Gehweg blockiert, regeln die Ausführungsvorschriften zum Berliner Straßengesetz: Für Fußgänger muss stets eine Mindestbreite von 1,50 Metern frei bleiben, heißt es in der Senatsantwort. Ob das im Einzelfall zutrifft, prüfen die Ordnungsämter vor Ort.

Wo genau in Mitte die Roller am häufigsten querstehen, benennt die Antwort des Senats nicht. Der Bezirk selbst stuft das Problem längst als so groß ein, dass er bereits 2024 eine großflächige Parkverbotszone eingerichtet hat.

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Auf rund 3,5 Quadratkilometern rund um Alexanderplatz, Unter den Linden, Brandenburger Tor, Holocaust-Mahnmal, Museumsinsel sowie den Bereich Fernsehturm und Rathausstraße dürfen E-Scooter beziehungsweise Leihroller seither nicht mehr wild abgestellt werden. Als Ausweichmöglichkeit richtete das Bezirksamt mehr als 100 feste Jelbi-Stellplätze für über 2000 Fahrzeuge ein.

E-Scooter und Co. sind, wenn sie rücksichtslos auf dem Gehweg herumliegen, ein großes Ärgernis und eine Gefahr“, begründete Bezirksstadträtin Almut Neumann die Maßnahme.

Verleihfirmen bislang ungeschoren

Der CDU-Abgeordnete Johannes Martin wollte mit seiner Anfrage auch wissen, ob der Senat die Verleihfirmen künftig stärker in die Verantwortung nimmt. Der Senat verwies dazu lediglich auf bestehende Möglichkeiten, Standortdaten der Fahrzeuge von den Anbietern anzufordern – konkrete neue Auflagen kündigte er nicht an.

E-Scooter und E-Bikes auf der Rathausstraße in Berlin-Mitte: Auch an den Jelbi-Abstellplätze müssen BVG-Mitarbeiter immer wieder für Ordnung sorgen.

E-Scooter und E-Bikes auf der Rathausstraße in Berlin-Mitte: Auch an den Jelbi-Abstellplätze müssen BVG-Mitarbeiter immer wieder für Ordnung sorgen.Funke Foto Services/Imago

Immerhin auf Bundesebene tut sich etwas: Zum 1. März 2027 sollen die Regelsätze fürs Falschparken generell steigen. Das würde dann auch für quer auf dem Gehweg liegende E-Scooter beziehungsweise Leihroller und Leih-E-Bikes gelten – und dürfte die Einnahmen der Bezirke aus diesem Bereich weiter in die Höhe treiben.

Wie ist Ihre Meinung zum Thema? Bitte schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com

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