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BVG-App: Warum Fahrgästen trotz Ticket 60 Euro Strafe drohen

Дата публикации: 18-08-2026 04:00:00

Wer sein Ticket in der App der BVG kauft, muss warten, bis es gilt. Am Automaten ist derselbe Fahrschein sofort gültig. Der Berliner Fahrgastverband hält das für unfair.

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Man ist ein paar Minuten zu spät losgelaufen und hetzt los zur Arbeit. Heute mal kein Auto. Die U-Bahn rollt ein, schnell noch den Einzelfahrschein in der App der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) kaufen, einsteigen und geschafft. Doch dann steht der Kontrolleur im Wagen. Was viele nicht wissen: In diesem Moment ist der eben bezahlte Fahrschein noch gar kein gültiger Fahrausweis.

Am Automaten sofort gültig, im Handy erst nach einer Minute

Wer sein Ticket am Automaten zieht und entwertet, kann losfahren – Sekunde eins, gültig, fertig. Wer denselben Fahrschein im Smartphone kauft, muss 60 Sekunden warten, bevor er als Fahrausweis zählt. Kontrolliert wird in dieser Minute trotzdem, und im schlechtesten Fall kommen zum Fahrpreis von stolzen vier Euro noch 60 Euro erhöhtes Beförderungsentgelt dazu. Für ein Ticket, das längst bezahlt ist.

Eine Minute klingt nach nichts. Auf einem Bahnsteig, auf dem gerade die Türen aufgehen, ist sie aber eine halbe Ewigkeit. Viele Fahrgäste registrieren die Frist überhaupt erst in dem Moment, in dem jemand ihr Display sehen will. Genau darin liegt der Zündstoff, über den der Berliner Fahrgastverband und die BVG derzeit streiten.

Sie machen auch nur ihren Job. Kontrolleure dürfen ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro einstreichen, wenn kein gültiges Ticket vorliegt.

Sie machen auch nur ihren Job. Kontrolleure dürfen ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro einstreichen, wenn kein gültiges Ticket vorliegt.Jürgen Ritter/Imago

Man könnte meinen, wer bezahlt hat, sei damit auf der sicheren Seite. Die Beförderungsbedingungen sehen das anders: Sie verlangen den gültigen Fahrschein schon vor dem Betreten des Bahnsteigs, nicht erst im Wagen. Wer also erst unten am Gleis zum Handy greift, ist streng genommen längst zu spät dran.

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„Alle Fahrgäste werden unter Generalverdacht gestellt“

Mathias Gibtner, der beim Berliner Fahrgastverband IGEB e.V. die Interessen der Fahrgäste vertritt, hält die Frist für nicht zu rechtfertigen. „Eine Minute ist eigentlich zu lang“, sagt er dem KURIER. Eine halbe Minute, dreißig Sekunden, damit ließe sich aus seiner Sicht leben – die 60 Sekunden der BVG träfen für ihn vor allem die Falschen.

Seine Begründung ist alltagsnah. „Ich kann nicht genau abschätzen, ob der Zug, mit dem ich eigentlich fahren wollte, wirklich kommt“, sagt Gibtner. Kauft man vorsichtshalber früher, steht man womöglich zehn oder fünfzehn Minuten auf dem Bahnsteig, während die Gültigkeit des Tickets schon abläuft. Bezahlt hat man da längst.

Matthias Gibtner ist der Vorstand des Berliner Fahrgastverbandes IGEB e.V.

Matthias Gibtner ist der Vorstand des Berliner Fahrgastverbandes IGEB e.V.Gibtner

Sein eigentlicher Vorwurf zielt tiefer und trifft den Umgangston zwischen Verkehrsbetrieb und Kundschaft. „So, wie es jetzt gemacht wird, werden alle Fahrgäste unter Generalverdacht gestellt“, sagt er. „Du kaufst nicht rechtzeitig, also behandeln wir dich erst mal als Schwarzfahrer. Das kann kein vernünftiger Umgang mit zahlenden Kunden sein.“

Die BVG verweist an den VBB – und auf die ehrliche Mehrheit

Dass die Bahnsteig-Klausel in den Beförderungsbedingungen steht, lässt Gibtner als Gegenargument nicht gelten. „Das sind AGB, die keiner liest. Und in der ganzen Stadt wird das nirgendwo durchgesetzt“, sagt er. Sich darauf zu berufen, nennt er schlicht eine Ausrede, zulasten der ehrlichen Fahrgäste.

Das Unternehmen sieht die Sache erwartbar anders. Für die grundsätzlichen Erwägungen hinter der Frist und für mögliche Änderungen sei der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) verantwortlich, teilt BVG-Pressesprecherin Franziska Ellrich dem KURIER mit. Die Regelung gelte verbundweit, nicht nur bei der BVG.

Wer sein Ticket am Automaten kauft und entwertet, ist auf der sicheren Seite. In der App wiederum muss man aufpassen.

Wer sein Ticket am Automaten kauft und entwertet, ist auf der sicheren Seite. In der App wiederum muss man aufpassen.Michael Weber/Imago

Der Countdown solle vor allem verhindern, dass ein Ticket erst dann gekauft wird, wenn die Kontrolle bereits läuft. Den Vorwurf des Generalverdachts weist die BVG ausdrücklich zurück. „Es geht nicht darum, Fahrgäste unter Generalverdacht zu stellen“, schreibt Ellrich. Im Gegenteil gehe es um Fairness gegenüber der großen Mehrheit, die ihren Fahrschein ordnungsgemäß vor Fahrtantritt kauft. Die einheitliche Frist schaffe zudem eine technisch nachvollziehbare Abgrenzung für Fahrgäste wie für das Kontrollpersonal.

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Ein Zeitstempel, der den Streit beenden könnte

Und wenn die Technik streikt? Nachweisbare Störungen würden berücksichtigt, so die Sprecherin: Ist eine Störung bekannt und wurde trotzdem ein erhöhtes Beförderungsentgelt ausgestellt, werde der Vorgang korrigiert. Das Wort, an dem in der Praxis alles hängt, heißt allerdings: nachweisbar.

Genau daran scheitern die Fälle, die beim Fahrgastverband landen. Massenhaft seien es nicht, sagt Gibtner, aber es kämen immer wieder Einzelgeschichten herein. Eine davon dokumentiert die Verbandszeitschrift „Signal“, aufgegriffen von der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr: Ein Fahrgast kauft elektronisch ein Ticket, gerät in die Kontrolle, das Ticket ist nicht lesbar. Er sagt: technischer Fehler. Die Kontrolleure sagen: zu spät gedrückt.

Laut AGBs darf man erst in Bus und Bahn einsteigen, wenn man ein Online-Ticket gezogen und 60 Sekunden gewartet hat. Aber ist das realistisch?

Laut AGBs darf man erst in Bus und Bahn einsteigen, wenn man ein Online-Ticket gezogen und 60 Sekunden gewartet hat. Aber ist das realistisch?Schoening/Imago

Dazu kommen die Berliner Klassiker – löchriges Mobilfunknetz im Tunnel, Wlan, das nicht mag, und der Akku, der genau dann stirbt, wenn der Bildschirm gebraucht wird. „Ich habe bezahlt, ich habe ein Ticket – und kann es nicht vorweisen“, fasst Gibtner das Problem zusammen. Zahlen muss in diesem Moment erst einmal der Fahrgast.

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Was am Ende bleibt

Sein Lösungsvorschlag ist erstaunlich schlicht: Die Kontrollteams könnten sich beim Betreten des Wagens selbst einloggen und damit einen Zeitstempel setzen. „Dann weiß man genau, wann die Kontrolle begonnen hat“, sagt er. Beginnt die Kontrolle um 12 Uhr und lag der Kauf um 11.59 Uhr, wäre der Fall entschieden – auch wenn die App im entscheidenden Moment nur ein Ladesymbol zeigte.

Fahrkartenkontrolle in einer U-Bahn. Wie wäre es, wenn Kontrolleure sich immer mit einem kurzen Zeitstempel einloggen müssten? So lautet der Vorschlag von Gibtner.

Fahrkartenkontrolle in einer U-Bahn. Wie wäre es, wenn Kontrolleure sich immer mit einem kurzen Zeitstempel einloggen müssten? So lautet der Vorschlag von Gibtner.dts Nachrichtenagentur/Imago

Ganz von der Hand zu weisen ist die Position der BVG aber nicht. Es gibt sie: die Fahrgäste, die erst zum Handy greifen, wenn vorn die blauen Westen einsteigen, und eine Frist von null Sekunden wäre eine offene Einladung an genau diese Gruppe der notorischen Schwarzfahrer.

Nur trägt die Beweislast in dieser einen strittigen Minute bislang immer dieselbe Seite – die mit dem Handy in der Hand. Solange das digitale Ticket zum Standard erklärt wird, während Netz, Akku und App das Risiko des Fahrgasts bleiben, ist die Rechnung schief.

Wie ist Ihre Meinung zu dem Thema? Sind die 60 Sekunden gerechtfertigt? Schicken Sie uns einen Leserbrief per Mail an leser-bk@berlinerverlag.com.

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