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Ticket auf dem Handy, Ausweis nicht dabei: Diese Deutsche-Bahn-Regel ist völlig irre

Дата публикации: 22-08-2026 09:47:12

Bei persönlichen Bahn-Tickets gelten kuriose Regeln. Wer den Ausweis vergisst, muss zahlen.

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Das soll einer verstehen! Wer mit einem persönlichen Ticket der Deutschen Bahn unterwegs ist, braucht bei der Kontrolle nicht nur seine Fahrkarte, sondern auch einen Ausweis. Und zwar einen richtigen: Ein Foto des Personalausweises auf dem Handy reicht nicht.

Bahngäste sollten immer ihren Personalausweis parat haben

Kann man sich nicht ausweisen, kann es teuer werden. Bei einer Fahrpreisnacherhebung sind grundsätzlich mindestens 60 Euro möglich, obwohl das persönliche Ticket eigentlich bezahlt wurde.

Wer bei der Kontrolle des Fahrscheins seinen Personalausweis nicht dabei hat, muss eine Strafe zahlen.

Wer bei der Kontrolle des Fahrscheins seinen Personalausweis nicht dabei hat, muss eine Strafe zahlen.Thorsten Wagner/Imago

Doch dann wird es richtig gaga: Wer später nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle sehr wohl berechtigt war, kann die Forderung unter bestimmten Voraussetzungen auf ein Bearbeitungsentgelt reduzieren lassen. Und das Nachreichen funktioniert bei der Bahn auch digital.

Heißt vereinfacht: Bei der Kontrolle reicht das Foto auf dem Handy nicht. Ist der Ärger erst einmal da, kann der Nachweis anschließend online eingereicht werden – per Foto. Kann man sich kaum ausdenken. Ist aber Bahn-Regel.

Ticket digital, Ausweis bitte richtig dabei

Bei persönlichen Tickets verlangt die Deutsche Bahn einen anerkannten Identitätsnachweis. Das gilt beispielsweise für das Deutschlandticket. Fahrgäste müssen auf Aufforderung einen gültigen Lichtbildausweis vorzeigen, sogar dann, wenn auf der verwendeten Chipkarte bereits ein Foto vorhanden ist.

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Das Ticket selbst darf dagegen selbstverständlich auf dem Smartphone schlummern. Ticket digital: wunderbar. Einfaches Foto des Ausweises als Ersatz: nein.

Und wer glaubt, im Notfall einfach den Führerschein zücken zu können, hat die Rechnung ohne die Bahn gemacht. Die DB akzeptiert unter anderem Personalausweis und Reisepass. Führerschein, Schülerausweis und Schwerbehindertenausweis gehören dagegen ausdrücklich nicht zu den anerkannten Dokumenten. Der Führerschein beweist also amtlich, dass man Auto fahren darf. Für die Identifizierung zum persönlichen Bahnticket reicht er trotzdem nicht.

Ohne Ausweis können bis zu 60 Euro drohen

Kann ein Fahrgast den erforderlichen Nachweis für sein persönliches Ticket nicht erbringen, kann eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt werden. Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt grundsätzlich das Doppelte des normalen Fahrpreises für die zurückgelegte Strecke, mindestens jedoch 60 Euro.

Die Personalausweis-Kontrolle betrifft vor allem Bahnfahrer mit einer BahnCard.

Die Personalausweis-Kontrolle betrifft vor allem Bahnfahrer mit einer BahnCard.Martin Wagner/Imago

Allerdings bedeutet „Ausweis vergessen“ nicht automatisch, dass die 60 Euro endgültig weg sind. Die konkrete Behandlung hängt auch vom Ticket und den geltenden Tarifbedingungen ab. Denn die Bahn erlaubt es, vergessene Fahrkarten und Berechtigungsnachweise nachträglich vorzulegen, sofern diese zum Zeitpunkt der Kontrolle gültig waren. Als Beispiel nennt die DB ausdrücklich auch ein Ausweisdokument.

Wer die auf dem Beleg genannte Frist einhält, kann die Forderung auf ein Bearbeitungsentgelt reduzieren lassen. Vergessene Fahrkarten oder Legitimationen können laut DB dabei auch online beziehungsweise über einen persönlichen Chat nachgereicht werden. In von der Bahn beschriebenen Fällen reduziert sich die Forderung anschließend auf 7 Euro. Und genau hier fährt die Logik eine Extrarunde: Während der Kontrolle muss der richtige Ausweis her. Hinterher darf man sich digital um den Nachweis kümmern.

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Übrigens kann selbst ein leerer Handy-Akku teuer werden. Kann ein digitales Ticket deshalb nicht vorgezeigt werden, stellt die DB ebenfalls zunächst eine Fahrpreisnacherhebung aus. Kann die gültige Fahrkarte anschließend nachgewiesen werden, reduziert sich das erhöhte Beförderungsentgelt laut Bahn in diesem Fall auch auf 7 Euro.

Die wichtigste Reisevorbereitung lautet damit wohl: Ticket aufs Handy, Akku laden und bloß den Ausweis nicht auf dem Küchentisch liegen lassen. Denn sonst nimmt bei der Bahn nicht nur der Zug einen Umweg, sondern auch die Logik.

Haben Sie Ihren Ausweis bei Bahnfahrten immer dabei? Und was halten Sie von der Regelung? Bitte schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com

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