Immer mehr Kartengeräte in Berlin fragen automatisch nach Trinkgeld. Der Gastro-Verband Dehoga Berlin nennt zwei Optionen, die auf dem Display auswählbar sein sollten.
Wer in einem Berliner Café die Karte auf das Lesegerät legt, bekommt immer häufiger erst eine Frage gestellt: 10, 15 oder 20 Prozent Trinkgeld? Drei Buttons, zwei Sekunden Bedenkzeit, hinten wächst die Schlange. Wer bei jedem Kaffee und jedem Mittagessen den freundlich hervorgehobenen Vorschlag antippt, gibt im Jahr rund 72 Euro mehr Trinkgeld als jemand, der bei Selbstbedienung ablehnt und im Restaurant zehn Prozent lässt.
Die Trinkgeld-Abfrage muss korrekt seinDas Problem ist nicht die Frage nach dem Trinkgeld. Das Problem ist, was auf manchen Displays fehlt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat einen Betreiber von Starbucks-Filialen abgemahnt, weil es an den Kartengeräten keine unmittelbar auswählbare Möglichkeit gab, Trinkgeld abzulehnen.

Symbolfoto: Inzwischen wird man an vielen Stellen automatisch nach Trinkgeld gefragt.Michael Bihlmayer/Imago
Sichtbar waren nur voreingestellte Prozentwerte und eine nicht näher erklärte Zeichenfolge. Vorschläge reichen der Verbraucherzentrale zufolge in Einzelfällen bis zu 30 Prozent des Rechnungsbetrags. Der KURIER hat deshalb beim Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Berlin nachgefragt, wie so eine Abfrage aussehen sollte.
Diese zwei Optionen muss das Display anbieten, sagt Dehoga BerlinDer Verband macht auf Anfrage eine klare Ansage, und zwar ausdrücklich unabhängig davon, welches Kassensystem ein Betrieb einsetzt. Auswählbar sein müssten die Optionen „Kein Trinkgeld“ oder die Eingabe einer konkreten Summe. Der Grund: „Entscheidend ist, dass Trinkgeldzahlungen weiterhin eine freiwillige Leistung des Gastes sind und dies während des Zahlprozesses auch transparent gemacht wird“, teilt Dehoga Berlin dem KURIER mit.
Dass die Abfrage sich weiter ausbreiten wird, hält Dehoga Berlin für absehbar, auch dort, wo niemand serviert. Ob sich dadurch die Wahrnehmung von Trinkgeld im klassischen Gastgewerbe verändert, lasse sich bislang nicht bewerten. Rückmeldungen aus den Mitgliedsbetrieben fallen dem Verband zufolge gemischt aus: Manche Gäste empfänden die digitalen Vorschläge als praktische Orientierung, andere als zu offensiv.
Über die Frage, wie viel Geld an diesen zwei Sekunden hängt, redet niemand gern, weil es beim einzelnen Kaffee nach nichts aussieht. Über ein Arbeitsjahr gerechnet sieht es anders aus. Nehmen wir für eine Beispielsrechnung eine Bürokraft aus Berlin-Marzahn, Jahrgang 1974, Vollzeit, Büro in Mitte.

Wieviel Trinkgeld geben Sie im Monat?Prostooleh/Magnific
Ihre Gewohnheiten dürften vielen bekannt vorkommen: vier Coffee-to-go pro Woche für je 3,90 Euro. Auf 46 Arbeitswochen gerechnet gibt sie damit im Jahr 717,60 Euro am Tresen aus. Tippt sie überall auf zehn Prozent, zahlt sie 71,76 Euro Trinkgeld. Das macht knapp sechs Euro im Monat.
Und das ist die zurückhaltende Variante: Wer sich in einem Café mit 20-Prozent-Voreinstellung führen lässt, landet in derselben Rechnung sogar bei 272,32 Euro im Jahr.
„Trinkgeld ist nur bis 1224 Euro im Jahr steuerfrei.“ Falsch. Diese Höchstgrenze wurde 2002 aus dem Gesetz gestrichen. Seit dem Gesetz zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern sind Trinkgelder nach § 3 Nr. 51 EStG ohne betragsmäßige Begrenzung steuerfrei. Voraussetzung ist, dass sie freiwillig und ohne Rechtsanspruch zusätzlich zum geschuldeten Betrag gezahlt werden und der Empfänger Arbeitnehmer ist.
„Bei Karte wird Trinkgeld versteuert, bei Bargeld nicht.“ Auf die Zahlungsart kommt es nicht an. Entscheidend ist die saubere Trennung zwischen Betriebseinnahmen und durchlaufenden Trinkgeldbeträgen, also separate Ausweisung im Kassensystem, klare Weiterleitungsregeln und zeitnahe Auszahlung an das Personal.
„Was auf der Karte landet, gehört dem Wirt.“ Falsch. Trinkgeld ist eine Zuwendung des Gastes an den Beschäftigten, nicht an den Betrieb. Der Arbeitnehmer erhält es zusätzlich zu seinem Entgelt von einem Dritten (§ 107 Abs. 3 GewO). Beim Kartenzahlen fließt es technisch zuerst auf das Betriebskonto, weitergereicht werden muss es trotzdem. Eine gemeinsame Trinkgeldkasse gefährdet die Steuerfreiheit nach Klarstellung der Bundesregierung nicht.
Wie stehen Sie zur automatischen Trinkgeld-Anfrage? Schreiben Sie uns eine Mail an leser-bk@berlinerverlag.com.
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