Die Bundesregierung will Bürger künftig gezielt finanziell entlasten. Doch fehlende Kontodaten, Einkommensdaten und Personal bremsen die Pläne.

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Manuela Schwesig fordert gezielte staatliche Hilfen für Menschen, die besonders unter hohen Energiepreisen leiden.
Einkommensabhängige Direktzahlungen sind bislang kaum möglich, weil Kontodaten und verlässliche Einkommensinformationen fehlen.
Doch Bund, Länder und Zoll müssten erst technische, rechtliche und personelle Voraussetzungen schaffen, ein Start Anfang 2027 gilt daher als schwierig.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hätte gerne die Möglichkeit, Geld direkt an Bürger auszuzahlen. Nicht an alle, sondern nur an jene, die aus ihrer Sicht Hilfe benötigen. In der Vorwoche brachte sie im Bundesrat eine Heizöl-Hilfe ins Spiel. „Es gibt Familien, die können sich den Tank im Vorfeld des Winters nicht mehr volltanken, weil es einfach zu teuer geworden ist“, sagte Schwesig. Diese bräuchten „gezielte Unterstützung“.
Das Problem ist: Der Staat kann immer noch kein Geld direkt an seine Bürger auszahlen, schon gar nicht gezielt an einzelne Bevölkerungsgruppen. Das war schon während der Corona-Pandemie 2020 so, dann während der Ahrtal-Flut 2021 und der Energiekrise 2022. Es fehlt eine staatliche Stelle, bei der die aktuellen Kontoverbindungen aller Bürger liegen und die das Geld auf den Weg bringen könnte.
Die Ampel-Regierung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) versprach schon 2021 ein Klimageld, durch das die Einnahmen aus dem nationalen CO2-Preis an die Bürger zurückgegeben werden. Von der Entwicklung eines „sozialen Kompensationsmechanismus“ war im Koalitionsvertrag die Rede.
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Fünf Jahre später klingt es immerhin schon etwas konkreter: In dem Beschluss zum dreimonatigen Tankrabatt heißt es, dass darüber hinaus Anfang 2027 zielgerichtete Maßnahmen insbesondere für Bürger mit „kleinen und mittleren Einkommen“ möglich sein sollen. Der Bund werde die Voraussetzungen für die Realisierung des „einkommensbezogenen Direktauszahlmechanismus“ schaffen.
Darauf warten sollte kein Bürger. Gezielte Überweisungen ausschließlich an Menschen, die durch die hohen Energiepreise tatsächlich in finanzielle Bedrängnis geraten, wird es so schnell nicht geben. Auch beim nächsten Mal wird wieder die sprichwörtliche Gießkanne zum Einsatz kommen, wie ab dem 1. Oktober beim Tankrabatt, der vorübergehenden Energiesteuersenkung auf das europäische Mindestmaß. Zu dieser Erkenntnis muss kommen, wer mit Vertretern der Bundesländer und des Zolls spricht.
Offiziell heißt es beim Bundesfinanzministerium, dass man die gesetzliche Grundlage für den einkommensdifferenzierten Auszahlungsmechanismus „schnellstmöglich“ schaffen werde. Die technischen Grundlagen sind gelegt. Es wurden bereits im Vorjahr die Voraussetzungen dafür geschaffen, an jeden Bürger eine einheitliche Pro-Kopf-Pauschale auszuzahlen. Noch keine soziale Staffelung, sondern der gleiche Betrag für alle.
Übernehmen soll dies das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mithilfe der Steueridentifikationsnummer. Schon jeder Säugling hat eine solche Kennung, die in einer Datenbank mit der Meldeadresse verknüpft ist. Man hat über die Steuer-ID also einen einheitlichen Datenpool mit den Namen der gesamten Bevölkerung. Da die Steuer-ID noch keine Kontonummer ist, kann jeder Bürger seit Monaten dem Bundeszentralamt seine Nummer mitteilen, direkt oder über seine Bank.
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Dieser Meldeprozess läuft äußerst schleppend. Bislang liegen gerade einmal 19 Prozent der Kontodaten dem Zentralamt vor. Ein großer Schwung kam dabei von den Familienkassen.
Doch das ist nicht das größte Problem, das in den kommenden Wochen und Monaten gelöst werden müsste. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der verknüpften Kontonummern schnell steigt, sobald die erste konkrete Auszahlung von der Politik angekündigt würde.
Doch für die angestrebte Hilfe nach Einkommenshöhe – also die nächste Ausbaustufe des Mechanismus – müsste das BZSt wissen, welcher Bürger wie viel verdient. Über den größten Schatz an Einkommensinformationen verfügt die Finanzverwaltung. Die ist in Deutschland föderal organisiert. Der Bund ist also auf die Mithilfe der Länder und der ihnen unterstellten Finanzämter angewiesen. Dort weiß man davon bislang allerdings nichts. Dem Vernehmen nach gab es in der Vorwoche von einem Vertreter des Bundes lediglich den vagen Hinweis an die Länder, man werde in Kürze auf sie zukommen.
Noch ist man im Ministerium von Lars Klingbeil (SPD) nicht so weit, wie ein Sprecher BUSINESS INSIDER (BI) auf Anfrage mitteilt. Das Bundesfinanzministerium bereite gerade eine gesetzliche Regelung für „einkommensdifferenzierte Auszahlungen“ vor. Diese würden dann im Ressortkreis mit den anderen Bundesministerien abgestimmt. „Anschließend sind Abstimmungen mit den Ländern zur Bereitstellung der Einkommensdaten nötig“, heißt es weiter.
Hört man sich bei den Finanzministerien der Länder um, ist die Skepsis groß. Man müsste sich über die fachlichen, rechtlichen und technischen Anforderungen einig werden. Anschließend müssten 16 Schnittstellen programmiert werden, um die Einkommensdaten aller Länder an das BZSt zu übertragen. Solche IT-Projekte in der Steuerverwaltung benötigen der Erfahrung nach Zeit.
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Beim Finanzministerium in Baden-Württemberg dämpft man die Erwartungen: „Nach heutigem Stand dürfte ein solcher Mechanismus für sehr kurzfristige Entlastungsmaßnahmen nicht zur Verfügung stehen“, teilt ein Sprecher von Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) mit. Anfang 2027 wird also schwierig.
Zumal es Zweifel gibt, inwieweit die Einkommensdaten, die sich der Bund bei den Ländern besorgen will, tatsächlich weiterhelfen. „Ob sich bereits vorhandene Steuerdaten für einkommensabhängige Direktzahlungen eignen, können wir derzeit nicht abschließend beurteilen“, heißt es aus Stuttgart weiter. Nicht alle Menschen würden eine Einkommensteuererklärung abgeben, etwa weil sie mit ihrem Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegen. Gerade diese kämen für staatliche Unterstützungsleistungen aber in Betracht. Oder schlicht, weil die Besteuerung vollständig über die Lohnsteuer erfolgt. Kein Arbeitnehmer ist in einem solchen Fall verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Auch beim Personal gibt es große HürdenDas ist nicht die letzte Baustelle. Schon den Tankrabatt im Mai und Juni soll es nur deshalb gegeben haben, weil das BZSt nicht über ausreichend Personal verfügte, um den Auszahlungsmechanismus in seiner Basisversion scharfzuschalten. Das soll vom Zoll kommen. „Für die Einführung eines solchen Massenverfahrens müssten beim Zoll rund 1000 Vollzeitstellen neu geschaffen werden“, sagt Thomas Liebel, Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft.
Er verweist auf Erfahrungen beim Einzug der Kfz-Steuer, für die der Zoll zuständig ist. Dieser erfolgt eigentlich automatisch, doch in der Praxis müssten die Beamten in zehn Prozent der Fälle manuell eingreifen, sagt Liebel. Von einem ähnlichen Anteil geht er beim Direktauszahlungsmechanismus aus. Eine Überweisung sei technisch schnell ausgelöst. „Die eigentliche Bewährungsprobe beginnt bei falschen Daten, fehlenden Kontoverbindungen, Rückfragen und individuellen Härtefällen. Dafür braucht es klare Zuständigkeiten, erreichbaren Service und genügend qualifiziertes Personal.“
Er geht nicht davon aus, dass der Staat Anfang 2027 in der Lage ist, Geld an seine Bürger auszuzahlen. „Schon eine Vorbereitungszeit von einem Jahr halte ich für sportlich – erst recht, wenn unterschiedliche Beträge je nach Einkommenshöhe ausgezahlt werden sollen“, sagt Liebel. Dass Bürger für ihre Ölheizung noch in diesem Winter „gezielte Unterstützung“ über eine staatliche Direktauszahlung erhalten, dürfte Wunschdenken von Ministerpräsidentin Schwesig bleiben.
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