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Pflegeversicherung: Kabinett beschließt Pflegereform – Kinderlose zahlen ab 2027 mehr

Дата публикации: 30-09-2026 11:28:00

Ab 2027 wird die Pflegeversicherung für kinderlose Versicherte teurer. Die Bundesregierung plant aber auch neue Hilfen für Familien, einen Check-up ab 60 und zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze

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Pflegeversicherung Kabinett beschließt Pflegereform – Kinderlose zahlen ab 2027 mehr
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann

© dts Nachrichtenagentur GmbH / Picture Alliance

Ab 2027 wird die Pflegeversicherung für kinderlose Versicherte teurer. Die Bundesregierung plant aber auch neue Hilfen für Familien, einen Check-up ab 60 und zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze

In der Pflegeversicherung soll ab 1. Januar 2027 der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder steigen. Er soll um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent angehoben werden, wie das Bundesgesundheitsministerium nach dem Beschluss der Pflegereform im Kabinett mitteilte. 

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) bezeichnete die Entscheidung als „ersten wichtigen Schritt zur Stabilisierung des Pflegesystems“. Maßnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite trügen dazu bei. Der Beitragssatz liegt nach einer Erhöhung vergangenes Jahr bei 3,6 Prozent, bei Kinderlosen bei 4,2 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Grundsätzliche und weitreichende Änderungen werden jedoch auf eine Expertenkommission verlagert, die ihre Arbeit im Oktober aufnehmen soll.

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze 

„Das System steht massiv finanziell unter Druck“, sagte Linnemann. Es gebe eine Verdreifachung der zu Pflegenden: Heute seien es sechs Millionen, vor 20 Jahren seien es noch zwei Millionen gewesen. 

Die vom Kabinett auf den Weg gebrachte Reform enthalte auch viele strukturelle Komponenten. „Deswegen möchte ich nicht allein von einem Spargesetz sprechen“, sagte Linnemann. So solle künftig im Rahmen der Pflegebegutachtung konsequenter geprüft werden, ob eine Reha den Pflegebedarf spürbar besser senken könne.

Geplant ist auch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Pflege um 300 Euro pro Monat, wie bei der Krankenversicherung. Zum 1. Januar 2028 soll ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern in Höhe von 0,52 Prozent erhoben werden, auch dies wie bei den Krankenkassen. Ausnahmen sollen etwa für Eltern von Kindern mit Behinderungen oder pflegende Angehörige gelten. 

Die Pflegeversicherung übernimmt dagegen weiterhin die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige voll. Die ursprünglich erwogene Kürzung bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige sei vollständig vom Tisch, sagte Linnemann. Ab 2029 soll es eine jährliche Anhebung der Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung auf Basis der Inflation geben.

„Keine Abstriche“

„Wir machen keine Abstriche bei der Rente von pflegenden Angehörigen, denn sie sind die stillen Helden unserer Gesellschaft“, sagte Linnemann. Unter anderem mit Pflegebegleitung vor Ort werde der Alltag der Pflegebedürftigen und ihrer Familien erleichtert.

Versicherte ab dem 60. Lebensjahr erhalten Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung „Check-up 60+“. Die Versorgung in pflegerischen Akutsituationen soll verbessert werden, ab 2028 soll es auch Akut-Kurzzeitpflegeplätze geben. Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern wird ein sogenanntes Sozialraumbudget von rund 3600 Euro im Jahr eingeführt.

Die grundlegende Neuaufstellung des Systems soll eine Kommission vorbereiten, die bis Ende Januar einen Entwurf vorlegen soll. „Ein Entwurf, der die Pflege fit machen soll für die 30er Jahre“, sagte Linnemann. Sein Ziel sei es, dass ein entsprechendes Gesetz zum 1. Juli 2027 in Kraft treten könne. 

Der Einigung im Kabinett waren zähe Verhandlungen zwischen Union und SPD vorausgegangen. Beide Koalitionspartner stehen nach Niederlagen bei den jüngsten Landtagswahlen unter Druck. Vor allem die SPD hatte auf Reformen gedrängt, die nicht nur auf Einsparungen zu Lasten der Versicherten setzen.

dpa/rtr/kb

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