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Varta-Insolvenz: Was Besitzer von Solarspeichern jetzt wissen müssen

Дата публикации: 09-09-2026 16:30:00

Rund 75.000 Heimspeicher hat Varta in den vergangenen zehn Jahren verkauft. Was die Insolvenz für Garantie, Service und Besitzer bedeutet.

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Stand: 09.09.2026, 18:30 Uhr

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Varta in Ellwangen: Für Besitzer von Heimspeichern ist nach der Insolvenz vor allem die Zukunft von Garantie und Service ungewiss.

Varta in Ellwangen: Für Besitzer von Heimspeichern ist nach der Insolvenz vor allem die Zukunft von Garantie und Service ungewiss. © Jason Tschepljakow/dpa

Rund 75.000 Heimspeicher hat Varta in den vergangenen zehn Jahren verkauft. Was die Insolvenz für Garantie, Service und Besitzer bedeutet.

Ellwangen. Wer einen Batteriespeicher von Varta im Keller hat, dürfte sich derzeit eine ziemlich konkrete Frage stellen: Was passiert, wenn der Speicher kaputtgeht? Der Hersteller aus Ellwangen ist inzwischen in einem regulären Insolvenzverfahren. Für Besitzer von Varta-Heimspeichern bedeutet das vor allem Unsicherheit bei Garantie und Service. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer entfallen durch die Insolvenz aber nicht automatisch.

Entscheidend ist zunächst die Unterscheidung zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer freiwilligen Herstellergarantie.

In den ersten zwei Jahren ist der Verkäufer zuständig

Tritt innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf ein Mangel am Speicher auf, bestehen grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Diese richten sich nicht gegen den Hersteller, sondern gegen den Vertragspartner – also etwa den Händler, Installationsbetrieb oder Solarteur, bei dem die Anlage gekauft wurde. Die Verbraucherzentrale Thüringen weist deshalb darauf hin, dass sich Betroffene bei einem technischen Defekt innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist zunächst an ihren Vertragspartner wenden sollten. Die Insolvenz des Herstellers ändert an diesen Ansprüchen grundsätzlich nichts.

Wer seine Photovoltaikanlage samt Speicher von einem Fachbetrieb als Gesamtanlage gekauft hat, sollte deshalb zunächst in den eigenen Kauf- oder Werkvertrag schauen. Auch nach Einschätzung des Fachanwalts für Arbeits- und Insolvenzrecht Dirk Tholl bleibt die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer bestehen.

Nach zwei Jahren wird die Garantie wichtig

Schwieriger ist die Situation, wenn die gesetzliche Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist. In der Praxis spielt dann vor allem die freiwillige Herstellergarantie eine Rolle. Varta hat für verschiedene Energiespeicher Garantien von bis zu zehn Jahren angeboten. Ob diese Zusage auch langfristig erfüllt werden kann, ist nach Angaben der Verbraucherzentrale Thüringen derzeit offen. Der Service des Unternehmens läuft demnach zunächst weiter. Einen Garantiefall zu melden, kann deshalb weiterhin sinnvoll sein.

Auch Tholl unterscheidet zwischen bereits eingetretenen und künftigen Garantiefällen. Ist ein Garantiefall bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten, könne es sich um eine Insolvenzforderung handeln. Für künftige Defekte sei dagegen entscheidend, wie es mit dem Unternehmen beziehungsweise dem Speichergeschäft weitergeht und ob ein möglicher Erwerber die Garantiezusagen übernimmt. Eine Forderung zur Insolvenztabelle müssen Besitzer nach Angaben der Verbraucherzentrale Thüringen derzeit noch nicht anmelden. Das werde erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens relevant.

Diese Unterlagen sollten Besitzer jetzt sichern

Wer einen Varta-Speicher besitzt, sollte nicht erst im Ernstfall nach seinen Unterlagen suchen. Die Verbraucherzentrale Thüringen empfiehlt, Rechnung, Garantieunterlagen und Seriennummer aufzubewahren. Auch der bisherige Schriftverkehr über Störungen, Reparaturen oder Garantiefälle sollte gesichert werden.

Tritt bereits ein Garantiefall auf, sollte dieser möglichst zeitnah schriftlich über den vorgesehenen Varta-Serviceweg gemeldet und der Eingang dokumentiert werden. Die aktuellen Service- und Garantieangebote von Varta sind weiterhin online erreichbar. Dabei lohnt sich auch ein Blick in die konkreten Garantiebedingungen: Welche Garantie gilt, hängt vom jeweiligen Speichersystem und den entsprechenden Voraussetzungen ab. Die pauschale Angabe "zehn Jahre Garantie" gilt daher nicht unabhängig von Modell und Bedingungen.

Das sollten Besitzer eines Varta-Heimspeichers jetzt tun

Vertragsunterlagen prüfen: Kauf- bzw. Werkvertrag für die PV-Anlage und den Speicher bereitlegen – besonders wichtig bei Defekten innerhalb der ersten zwei Jahre.

Gewährleistung nutzen: Bei Mängeln innerhalb der zweijährigen Frist den Verkäufer oder Installationsbetrieb als ersten Ansprechpartner kontaktieren.

Garantieunterlagen sichern: Rechnung, Garantiebedingungen, Seriennummer sowie bisherigen Schriftverkehr zu Störungen, Reparaturen oder Garantiefällen geordnet ablegen.

Garantiefälle melden: Bestehende Garantiefälle möglichst zeitnah über den offiziellen Varta-Serviceweg schriftlich einreichen und den Eingang dokumentieren.

Zugangsdaten und Konfiguration sichern: App-Logins, Cloud-Zugänge und Einstellungen sichern; mit dem Installationsbetrieb besprechen, ob die Anlage auch ohne Cloud betrieben werden kann.

Informationen zur Insolvenz verfolgen: Aktuelle Informationen zum Verfahren verfolgen und auf mögliche Fristen zur Forderungsanmeldung achten.

Auch App und Cloud können wichtig werden

Nicht nur die Hardware kann für Besitzer zum Thema werden. Moderne Speichersysteme sind teilweise mit Monitoring, Apps und Cloud-Diensten verbunden. Nach Einschätzung von Tholl können laufende Wartungs-, Monitoring- und Cloudverträge im Insolvenzverfahren ebenfalls betroffen sein.

Sein Rat: Zugangsdaten und Konfigurationen sichern und mit dem Installationsbetrieb besprechen, ob die Anlage im Fall einer später wegfallenden Cloudanbindung weiter betrieben werden kann. Auch bei benötigten Ersatzteilen könne es sinnvoll sein, nicht unnötig abzuwarten.

Was passiert mit Service und Garantie?

Wie es mit Varta Storage langfristig weitergeht, ist derzeit offen – die Geschichte der Varta-Gruppe war zuletzt von Sanierung, Eigentümerwechseln und tiefen Einschnitten geprägt. Nach Angaben des Insolvenzverwalters Tobias Wahl befindet sich das Unternehmen noch in der Bestandsaufnahme. Eine Entscheidung über eine Investorenlösung sei bislang nicht gefallen.

Für die Besitzer der nach Angaben Wahls rund 75.000 verkauften Heimspeicher bedeutet das: Der Service läuft zunächst weiter – wie dauerhaft Garantie, Wartung und digitale Dienste gesichert sind, wird sich erst mit dem weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens zeigen.

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